Mehr Sicherheit im Radverkehr V – Lückenschluss des Radweges an der Schäftlarnstraße
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Rathaus Umschau 219 / 2017, veröffentlicht am 20.11.2017
Mehr Sicherheit im Radverkehr V - Lückenschluss des Radweges an der Schäftlarnstraße
Antrag Stadträtinnen Kristina Frank und Sabine Pfeiler (CSU-Fraktion) vom 4.7.2017
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag bitten Sie das Baureferat um Überprüfung, ob entlang der Schäftlarnstraße zwischen der Einmündung der Straße Am Isarkanal und dem Wendehammer an der Schäftlarnstraße 99-105 ein Radweg errichtet werden kann.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.7.2017 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Das Baureferat ist generell immer daran interessiert, Radweglücken zu schließen. In dem angesprochenen Straßenabschnitt gab es bereits seit 2004 Bestrebungen, die ehemalige Gleistrasse der Isartalbahn zum Radweg auszubauen.
Der gewünschte Lückenschluss lässt sich jedoch leider nicht verwirklichen, da der Bereich der ehemaligen Isartalbahn ein wertvolles geschütztes Biotop darstellt und ein Eingriff aus naturschutzfachlichen Gründen nicht in Frage kommt. Ein Radweglückenschluss wäre folglich nur innerhalb des bestehenden Straßenraumes machbar. Bei der bestehenden Breite dieses Straßenraumes würde dies aber zwangsläufig dazu führen, dass die gesamte östliche Parkreihe (gut 30 Pkw-Stellplätze) entfallen müsste.
Der Sachverhalt wurde in den Beschlüssen des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirkes Sendling vom 6.7.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03411) und vom 6.6.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06115) bereits ausführlich dargestellt.
Leider hat sich an diesem Sachverhalt nichts geändert. Die Untere Naturschutzbehörde hat ihre ablehnende Haltung zum Bau eines Radweges mit Schreiben vom Februar 2017 nochmals bekräftigt.Das Baureferat bedauert, Ihrem Antrag nicht entsprechen zu können.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.