Städtische Koordinierungsstelle für Mehrgenerationenhäuser in München
-
Rathaus Umschau 219 / 2017, veröffentlicht am 20.11.2017
Städtische Koordinierungsstelle für Mehrgenerationenhäuser in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 14.6.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Mit oben genanntem Stadtratsantrag fordern Sie die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Mehrgenerationenhäuser in München. Die Koordinierung der drei betroffenen Münchner Einrichtungen stellt ein laufendes Geschäft der Verwaltung dar.
Zu Ihrem Antrag vom 14.6.2017 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Eine Koordinierungsstelle im Sinne Ihres Antrags halte ich nicht für erforderlich, da das Bundesprogramm mit aktuell nur drei Teilnehmern aus München einen nur marginalen zusätzlichen Koordinierungsaufwand verursacht, den die Stadtverwaltung mit vorhandenen Ressourcen gut bewältigen kann.
Die Funktion eines zentralen Ansprechpartners sowohl für die Mehrgenerationenhäuser als auch für tangierte städtische Dienststellen nimmt das Stadtjugendamt, das auch die jährlich erforderliche Kofinanzierungszusage der Landeshauptstadt München ausstellt, im Rahmen der fachlichen und finanziellen Steuerungsaufgaben wahr.
Eine spezifische, zusätzliche fachliche Steuerung für die Mehrgenerationenhäuser ist nicht erforderlich, da deren wesentliche Aufgaben mit denen der Familienzentren deckungsgleich sind. Daher führt das Stadtjugendamt die fachliche Steuerung inklusive Jahresplanungsgesprächen für Mehrgenerationenhäuser also zusammen mit derjenigen für die Familienzentren durch. Dies gilt analog auch für den besonderen Fall des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“, das zusätzlich generationenübergreifende Angebote im Rahmen der Quartiersbezogenen Bewohnerarbeit durchführt. Auch hier setzt das Amt für Wohnen und Migration keine spezifischen Steuerungsinstrumente ein.
Einen Stadtratsbeschluss sehen die Förderrichtlinien des Bundesprogramms lediglich jeweils im Bewerbungsverfahren für eine neue Förderperiode vor. Da dieser zudem lediglich ein formelhaftes Bekenntnis enthaltenmuss, ist auch hier kein außergewöhnlicher Aufwand erkennbar. Die Bedarfsanalyse im Umfeld der Mehrgenerationenhäuser ist für die Sozialplanung im Sozialreferat ein routinemäßiger Vorgang.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass das Sozialreferat keinen Bedarf für eine spezielle Koordinierungsstelle sieht. Zudem ist erfahrungsgemäß keineswegs sicher, dass eine etwaige weitere Schnittstelle bereits eingeübte Verwaltungsabläufe tatsächlich verbessert und den Koordinierungsaufwand reduziert.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Finanzierungskosten für eine etwaige zentrale Koordinierungsstelle – abhängig vom geplanten Umfang der Personal- und Sachkostenausstattung – die Fördersumme des Bundesprogramms übersteigen könnten.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.