Immer noch überfällig: Die städtische Förderung des linksextremen Szene-Treffs „Kafe Marat“ endlich stoppen!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 30.5.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Mit Ihrem Antrag „Immer noch überfällig: Die städtische Förderung des linksextremen Szene-Treffs ‚Kafe Marat‘ endlich stoppen!“ fordern Sie, die Bezuschussung durch die Landeshauptstadt München einzustellen.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Für den im Betreff genannten Antrag lief die geschäftsordnungsgemäße Frist am 30.8.2017 ab. Auf Grund aufwendiger Ermittlungen des Sachverhalts und mehreren Vor-Ort-Terminen war eine fristgemäße Bearbeitung leider nicht möglich. Daher wurde zunächst um Fristverlängerung bis 10.10.2017 gebeten. Leider konnte diese Frist aufgrund personeller Erkrankung nicht eingehalten werden. Es wurde am 4.10.2017 um erneute Fristverlängerung gebeten.
Zu Ihrem Antrag vom 30.5.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie nehmen Bezug auf Vorfälle aus den Jahren 2010, 2011 sowie 2012. Sämtliche mit diesen aufgeführten Ereignissen verbundenen Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft wurden ohne konkrete Ergebnisse eingestellt.
Es wird von Seiten des Sozialreferates keine Veranlassung gesehen, die städtische Förderung für den Verein Zeit, Schlacht und Raum – Kultur im Schlachthof e.V. mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.