Missbrauch beenden – endlich obligates Altersfeststellungsverfahren für „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ einführen!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 28.3.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass das Stadtjugendamt für alle im Bereich der Landeshauptstadt München in Obhut zu nehmenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ein obligates Altersfeststellungsverfahren durchführt. Ausgenommen werden nur minderjährige Flüchtlinge, deren Minderjährigkeit zweifelsfrei feststeht.
Zu Ihrem Antrag vom 28.3.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Verfahren der Alterseinschätzung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben des Ministeriums und des Landesjugendamtes.
Zudem hat der Stadtrat mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 21.9.2017 „Radiologische Untersuchungen zur Alterseinschätzung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern zur Klärung der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII“ das Verfahren zur Alterseinschätzung an die Rechtsprechung des BayVGH angepasst.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.