Rechtsberatung und Alltagshilfen für Senioren
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 13.9.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 13.9.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München, die Sozialbürgerhäu- ser und Alten- und Servicezentren in der Stadt bieten diverse Beratungsangebote für Seniorinnen und Senioren. Angesichts des demographischen Wandels und der immer älter werdenden Bevölkerung ist dies auch dringend notwendig. Es gibt viele rüstige Rentner, die ihre Angelegenheiten selbst regeln können – aber eben auch alte Menschen, die in bestimmten Alltagssituationen überfordert sind und Hilfe brauchen. Oft sind dies einfache Fragen wie z.B. ‚Darf ich meinen Rollator im Hauseingang stehen lassen?‘ oder ‚Muss ich als Gehbehinderter im Winter Schnee räumen?‘. Die besten Angebote nutzen jedoch nichts, wenn sie die Betroffenen nicht erreichen.“
Ihre Anfrage konnte nicht innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist bis zum 25.10.2017 beantwortet werden. Die Begründung hierfür ist wie folgt:
Die Fachabteilung im Sozialreferat bearbeitete in ihrer Zuständigkeit den wesentlichen Teil der o.g. Fragen. Bezüglich einiger Aspekte Ihrer Anfrage haben wir den Seniorenbeirat um Stellungnahme und Abstimmung gebeten. Der Seniorenbeirat teilte dem Sozialreferat daraufhin mit, dass er seine Stellungnahme bis zum 25.10.2017 übermitteln würde.
Zu Ihrer Anfrage vom 13.9.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie werden die unterschiedlichen Angebote, insbesondere die Rechtsberatungen, für Seniorinnen und Senioren angenommen? Gibt es Wartezeiten für Termine?
Antwort:
Die derzeit 32 Alten- und Service-Zentren (ASZ) und die Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige beraten zu allen Themen, die mit der Lebenslage Alter verbunden sind. In den ASZ fanden im Jahr 2016 rund 30.000 Beratungsgespräche statt. Die Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige führten rund 13.500 Beratungsgespräche durch. In der Regel kann den Beratungswünschen innerhalb eines Zeitraumes von einer Woche Rechnung getragen werden. Wartezeiten sind nicht üblich. Bei rein juristischen Fragestellungen verweisen die ASZ und die Beratungsstellen an Institutionen, die auf Rechtsberatung spezialisiert sind und daher die entsprechenden Fachkompetenzen haben. Hier sind insbesondere folgende zu nennen: Verbraucherberatung, Sozialverband VdK, Betreuungsstelle des Sozialreferats, Schuldner- und Insolvenzberatung des Sozialreferats und der Wohlfahrtsverbände, Münchener Anwaltverein e.V., Einspruch e.V. – Rechtsambulanzen, Mietberatung des Amtes für Wohnen und Migration. Diese Institutionen können entweder kostenfrei oder gegen einen geringen Unkostenbeitrag in Anspruch genommen werden.
Nachvollziehbarerweise gibt es natürlich thematische Schnittstellen, wenn es z.B. um Fragestellungen zum Pflegestärkungsgesetz oder zum Betreuungsrecht geht. Sowohl ASZ als auch Beratungsstellen sind hierfür geschult, vermitteln aber ggf. an die speziellen Dienste und Einrichtungen.
Eine weitere Anlaufstelle für ältere Menschen ist der Seniorenbeirat. Dieser bietet in der Geschäftsstelle des Seniorenbeirats in der Burgstraße an jedem ersten Dienstag im Monat eine kostenlose „Anwaltserstberatung“ an. Der Seniorenbeirat teilte dem Sozialreferat mit, dass die Anwaltserstberatung „sehr gut angenommen wird“. Es werden an den o.g. Dienstagen jeweils 12 Termine vergeben. Laut Seniorenbeirat entstehen keine Wartezeiten.
Frage 2:
Wie werden diese Angebote kommuniziert? Viele ältere Menschen haben keinen Zugang zum Internet bzw. sind nicht vertraut mit dem Umgang.
Antwort:
Die ASZ, die Beratungsstellen und die o.g. Institutionen stellen im Internet ihre Angebote dar.
Da die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren noch nicht durchgängig über Zugang zu den neuen Medien verfügt oder nicht mit dem Umgang vertraut ist und da die Angebote der ASZ v. a. auch durch persönlichen Kontakt kommuniziert werden, wird über die Angebote stets auch auf anderen Wegen informiert. Diese Information findet z.B. auf folgenden Ebenen statt:-Über regelmäßige Programme jedes einzelnen ASZ, die in den Einrichtungen der Altenhilfe, bei Kooperationspartnerinnen und -partnern (wie z.B. dem Seniorenbeirat und den Freiwilligenagenturen), in Arztpraxen, Apotheken, Bibliotheken, Kliniken, den Sozialbürgerhäusern, bei Hausverwaltungen u.a. ausliegen,
- durch schriftliche Öffentlichkeitsarbeit in den Printmedien (z.B. Tages- und Stadtteilzeitungen),
- durch Präsentation des Angebots bei regionalen und überregionalen Veranstaltungen, die eine breite Öffentlichkeit erreichen (z.B. Stadtteilfeste und - kulturtage, Münchner Freiwilligenmesse, Messe „Die 66“, Bürgerforum Altenpflege, Woche für seelische Gesundheit, Flohmärkte u.a.),
- durch das Angebot „Präventive Hausbesuche“ der „ASZplus“. Dieses neue zugehende Präventionsangebot bringt die Information zu den Seniorinnen und Senioren nach Hause. Ein Hausbesuch kann unverbindlich beim „ASZplus“ angefordert werden und ermöglicht Seniorinnen und Senioren die Kenntnis und den Zugang zum gesamten Leistungsspektrum der ASZ und den weiteren Unterstützungsangeboten von Sozialbürgerhäusern und Beratungsstellen.
Die unter Punkt 1 genannten Anwaltserstberatungen des Seniorenbeirats werden in der Rathausumschau, im Internet, in der „WIR-Zeitung“ und über den Presseverteiler des Seniorenbeirats veröffentlicht.
Frage 3:
Wo und wie könnte die Kommunikation noch verbessert werden? Sieht die LHM bzw. der Seniorenbeirat Handlungsbedarf?
Antwort:
Wie oben beschrieben, verbreiten die ASZ ihr Angebot mit einer Vielzahl unterschiedlicher Methoden. Wie über die Studie „Älter werden in München“ nachgewiesen wurde, wissen rund 50% der Seniorinnen und Senioren über das Angebot der ASZ Bescheid. Dennoch gilt es weiterhin, Maßnahmen zur noch stärkeren Zielgruppenerreichung zu ergreifen. Daher wurde über das „Gesamtkonzept Münchner Altenhilfe IV“ am 12.10.2017 u.a. eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der ASZ, der Beratungsstellen für ältere Menschen und der Fachdienste in den Sozialbürgerhäusern beschlossen. Dadurch wird dafür Sorge getragen, dass noch mehr ältere Menschen und Angehörige über die Vielfalt der Beratungs- und Unterstützungsangebote in München informiert werden. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem oben erwähnten Konzept der „Präventiven Hausbesuche der ASZ“ zu.Der Seniorenbeirat weist darauf hin, dass die Termine für die Anwaltserstberatung „immer voll ausgebucht sind“. Da es andererseits aber auch keine Wartezeiten gebe, sieht der Seniorenbeirat keinen Handlungsbedarf bezüglich der Kommunikation.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen die gewünschten Antworten übermittelt zu haben.