Vernünftige Situation in Flüchtlingsunterbringung Hofmannstraße 69 vor weiterer Belegung schaffen
Antrag Stadträtin Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 13.10.2015
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Zunächst bedanke ich mich für die zwischen Ihnen und dem Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte abgestimmte Terminverlängerung. Leider ist der o. g. Antrag – vor allem aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Wohnen und Migration während der Flüchtlingskrise – untergegangen. Teilweise wurden bis zu 650 Flüchtlinge wöchentlich seitens der Regierung von Oberbayern zur Unterbringung zugewiesen. Ich bitte daher die späte Beantwortung zu entschuldigen. In Ihrem o. g. Antrag fordern Sie, dass – vor dem Einzug weiterer Bewohner in die Flüchtlingsunterkunft
Hofmannstraße 69 – folgende Voraussetzungen geschaffen sein müssen:
1.Funktionsfähige Heizungen auf allen Etagen in allen Räumen.
2.Ausreichend Sanitärräume auf allen Etagen – für Frauen und Kinder idealerweise getrennt, aber zumindest abschließbar
3.Ausreichende Anzahl an Betreuungspersonen
4.Einrichtung einer ausreichenden Anzahl an Gemeinschaftsräumen für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten (u.a. auch für bürgerschaftliches Engagement)
5.Einrichtung von Wasch- und Trockenräumen
Zu Ihrem Antrag vom 13.10.2015 kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem berechtigten Anliegen bereits durch das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration entsprochen wurde.
1.Alle Räume und die Treppenhäuser sind mit einer neuen Heizungsanlage ausgestattet.
2.Es stehen auf allen Etagen neu gebaute sanitäre Anlagen mit Toiletten, Waschbecken und Duschkabinen zur Verfügung. Es besteht Geschlechtertrennung.
3.In der Unterkunft werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialdienstes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betreut. Den ordentlichen Betrieb sowie den Hausfrieden sichern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt (Einrichtungsleitung, Hausmeister, Haussicherheits- und Servicepersonal) sowie die Kräfte des externen Wachdienstes. Das Haus ist grundsätzlich rund-um-die-Uhr an 7 Tagen besetzt.4.Dem Sozialdienst (und damit auch den bürgerschaftlich tätigen Ehrenamtlichen) wurden auf allen Etagen Räume zur freien Verfügung und Gestaltung überlassen.
5.Waschmaschinen und Trockner sind angeschlossen und in Betrieb.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.