Who is watching you? – Videoüberwachung in München überprüfen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 2.2.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Ihre Anfrage vom 2.2.2017 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Am Freitag, den 27.1.2017 wurde im Bundestag das sog. ‚Videoüberwa- chungsverbesserungsgesetz‘ (vgl. Videoüberwachungsverbesserungsgesetz, Drs. 18/10941) als Teil eines neuen ‚Sicherheitspakets‘ in erster Lesung beraten. Der Entwurf plant u.a. die Ausweitung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen, z.B. in Ein- kaufszentren, Sportstätten und Diskotheken und fordert dafür notwendige Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz. Als Grund wird die Erhöhung der Sicherheitsniveaus in Deutschland genannt, auch im Hinblick auf den Amoklauf in München am 22.7.2016.
Im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt München (LHM) werden bereits zahlreiche Überwachungskameras eingesetzt. Diese können zwar zur Aufklärung von Straftaten beitragen, schränken aber gleichzeitig die Freiheit der Personen ein, die von Kameras beobachtet werden. Auch wenn sich der neue Gesetzesentwurf an private Einrichtungen wendet, ist es notwendig, zunächst einen Überblick über alle bereits vorhandenen Videokameras im öffentlichen Raum in der Landeshauptstadt München (LHM) zu bekommen. Die Auflistung dient einer kritischen Überprüfung der Videoüberwachung in der LHM.
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:“
Frage 1:
[italic]Wie viele Videokameras sind im öffentlichen Raum der LHM vorhanden (Ort, Anzahl) und wie viele davon werden jeweils betrieben
a) von der LHM und ihren Tochtergesellschaften?,
b) vom Freistaat Bayern?[/italic]
c) und von privaten Dritten?
Frage 2:
Welche der unter Punkt 1 genannten Kameras zeichnen Aufnahmen auf und welche laufen ohne Aufzeichnung?
Frage 3:
An welchen Standorten befinden sich die Kameras, die aufzeichnen?
Frage 4:
Welche der installierten Kameras (Ort, Anzahl) sind beweglich und welche unbeweglich (Ort, Anzahl)?
Antwort zu den Fragen 1 - 4:
Das zuständige Landesdatenschutzamt (LDA) teilte zu Ihrer Frage 1 c) Folgendes mit:
„Es können keine genauen Angaben über die Anzahl der Kameras, die von privaten Dritten aufgestellt wurden, gemacht werden. Gemäß § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) können Private Videoüberwachung betreiben, ohne diese dem zuständigen LDA melden zu müssen. Das LDA kontrolliert Videoanlagen nur dann, wenn entsprechende Beschwerden vorliegen, die eine Datenschutzverletzung vermuten lassen.“
Zur Beantwortung Ihrer weiteren Fragen erlauben wir uns auf Folgendes hinzuweisen:
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat aufgrund der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Christine Kamm aus dem Jahr 2012 bereits am 1.2.2013 eine sehr umfangreiche, jährlich gegliederte Gesamtdarstellung für den Berichtszeitraum von 2008 bis 2012 von Videoanlagen sämtlicher Ressorts der Bayerischen Staatsregierung mit den nachgeordneten Bereichen sowie aller bayerischen Kommunen, darunter sehr detailliert für die Landeshauptstadt München, aufgelegt. Die Gesamtdarstellung ist im Internet unter dem Suchbegriff, Drs. 16/15571, abrufbar.
Auf Nachfrage teilte das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr aktuell mit, dass seither keine Fortschreibung bzw. Aktualisierung dieser Gesamtübersicht erfolgt ist, weshalb eine aktuelle Übersicht nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
In diesem Zusammenhang verweist das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr jedoch auf die in der Anlage beigefügte Antwort vom 5. Dezember 2016 zur Schriftlichen Anfrage der AbgeordnetenVerena Osgyan und Katharina Schulze vom 27. Oktober 2016 betreffend die Videoüberwachung in Bayern (vgl. Drucksache 17/14658), deren Fragen im Hinblick auf eine Gesamtübersicht über bestehende Videoüberwachung in Bayern weitgehend inhaltsgleich mit den Fragen der Frau Abgeordneten Christine Kamm aus dem Jahr 2012 waren. Wie das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr weiter mitteilt, hätte eine aktualisierte Beantwortung der Schriftlichen Anfrage nur mit einer erneuten äußerst zeitaufwändigen Erhebung unter erneuter Einbeziehung sämtlicher Ressorts der Bayerischen Staatsregierung, der nachgeordneten Bereiche und aller Kommunen in Bayern geleistet werden können, die sich innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht bewerkstelligen hätte lassen. Gleichwohl konnten an dieser Stelle die Ergebnisse von bei anderer Gelegenheit durchgeführten Abfragen zur Verfügung gestellt werden, welche zwar nicht dem gesamten Umfang der Fragen nachkommen, indes aber Teilbereiche abdecken.
Darüber hinaus hat das Polizeipräsidium bereits am 2.3.2017 im Rahmen der Behandlung des Stadtratsantrages von Herrn Stadtrat Manuel Pretzl und Herrn Stadtrat Michael Kuffer vom 27.1.2017, Sicherheitsoffensive für München 2, Gezielter Ausbau der Videoüberwachung, Antragsnummer: 14-20/A 02812, mit der sich die vertagte Sammelbeschlussvorlage Sicherheit in München, Sitzungsvorlage 14-20/V 08771, auseinandersetzt, wie folgt Stellung genommen:
„Anzahl und Örtlichkeiten der aktuell von der Polizei betriebenen Überwachungskameras im öffentlichen Raum in München; weitere Planungen:
In München werden bereits große Teile des Öffentlichen Raumes durch mehrere tausend Kameras überwacht. Vor allem der Bereich des ÖPV (ca. 9.000 Kameras) ist in München sehr gut abgedeckt, sei es in diversen Verkehrsmitteln (S-Bahn, U-Bahn, Trambahn, Bus) oder an den vielen S- und U-Bahnhöfen. Diese Überwachung wird jedoch durch den jeweiligen Betreiber durchgeführt, die Polizei hat hier anlassbezogen in den meisten Fällen Zugriff und kann auch auf Aufzeichnungen zurückgreifen, wenn dies z.B. zur Strafverfolgung bzw. Tataufklärung erforderlich ist. Die Münchner Polizei begrüßt diese Entwicklung und nutzt diese Möglichkeit gerne. Die Münchner Polizei selbst betreibt nur einen Bruchteil dieser Kameras, da die strengen rechtlichen Vorgaben des Art. 32 PAG nur eine Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Örtlichkeiten bzw. Kriminalitätsbrennpunkten ermöglichen. Dieses Kriterium für eine dauerhafte offene Videoüberwachung ist aktuell nur-am Hauptbahnhof (2 Kameras),
-am Stachus (1 Kamera) und
-am Sendlinger-Tor-Platz (3 Kameras)
erfüllt. So zählt der Münchner Marienplatz z.B. nicht zu den kriminalitätsbelasteten Örtlichkeiten bzw. Brennpunkten.
Darüber hinaus findet zeitlich begrenzt eine polizeiliche Videoüberwachung -auf dem Oktoberfest (2016 - 29 Kameras)
-dem Christkindlmarkt am Marienplatz (2016 - 14 Kameras) und
-am Rosenmontag und Faschingsdienstag auf dem Marienplatz (2017 – 7 Kameras)
statt. An Ausbaumaßnahmen für die polizeiliche Videoüberwachung ist derzeit nur die Aufstockung am Hauptbahnhof von zwei auf sechs Kameras und am Stachus von einer auf zwei Kameras geplant (beides in Umsetzung).“
Abschließend bitten wir weitere Informationen den Seiten 2 und 3 (Stellungnahmen der Münchner Verkehrsgesellschaft, der Deutschen Bahn AG sowie des Kreisverwaltungsreferats) der anliegenden Beschlussvorlage, München ist nicht Köln, Antrag vom 5.1.2016 von Herrn Stadtrat Wächter und Herrn Stadtrat Schmude, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06214, die im Kreisverwaltungsausschuss vom 14.6.2016 endgültig behandelt wurde, zu entnehmen.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=4359289
Antrag Sicherheitsoffensive für München 2:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=4353873