Oberbürgermeister Dieter Reiter wendet sich zur Sicherstellung der haus- und kinderärztlichen Versorgung in München mit einem Schreiben an den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, Dr. med. Wolfgang Krombholz: „Die ungleiche Verteilung der haus- und kinderärztlichen Praxen über das Münchner Stadtgebiet sowie der zunehmende Ausdünnungsprozess des Versorgungsnetzes von den Stadträndern in Richtung Zentrum führen dazu, dass immer mehr Münchnerinnen und Münchner Schwierigkeiten haben, wohnortnah eine Hausärztin beziehungsweise einen Hausarzt oder eine Kinderärztin beziehungsweise einen Kinderarzt zu finden. Der Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Gesundheitszustand wird dadurch noch weiter verschärft und den Bedarfen einer Großstadt wie München wird nicht ausreichend Rechnung getragen, obwohl die überörtliche Bedarfsplanung rechnerisch eine Überversorgung feststellt. So gibt es zum Beispiel in der Messestadt
Riem keine Kinderärztin beziehungsweise keinen Kinderarzt, der die dort ansässigen Kinder und Jugendlichen versorgt. Bei den Hausärztinnen und Hausärzten sind zum Beispiel in den Stadtbezirken Milbertshofen und Hadern Engpässe festzustellen.
Nicht nur die Facharztpraxen, sondern auch die haus- und kinderärztlichen Sitze konzentrieren sich in der Stadtmitte und in Stadtteilen mit überdurchschnittlich guter Sozialstruktur, sie fehlen gerade in den Stadtteilen, in denen aufgrund der Bevölkerungsstruktur ein besonderer Bedarf an wohnortnaher medizinischer Grundversorgung besteht.
Im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum und das Entstehen großer neuer Siedlungsgebiete, vor allem an den Stadträndern, ist diese Entwicklung gesundheits- und stadtpolitisch brisant. Nicht nur Gebiete mit Unterversorgung, sondern auch Ballungsräume mit rechnerischer Überversorgung benötigen dringend Instrumente der Gegensteuerung. Der Münchner Stadtrat hat sich deshalb am 27.09.2017 (siehe Anlage) mit dieser Situation befasst und einstimmig den folgenden 4-Punkte-Plan verabschiedet:
1.Eine kleinräumigere Bedarfsplanung für die Landeshauptstadt München.
2.Eine Anpassung der Verhältniszahlen für die kinder- und hausärztliche Versorgung.
3.Eine gleichmäßigere Verteilung der kinder- und hausärztlichen Praxen über das Münchner Stadtgebiet.
4.Eine Stärkung des Mitspracherechts der Kommunen und ihrer Verbände in der Bedarfsplanung.
Aus Sicht einer Großstadt wie München ist vor allem eine kleinräumigere, am tatsächlichen Bedarf orientierte Planung wesentlich, um Versorgungsunterschiede auszugleichen. In die Teilungsüberlegungen sollten neben der räumlichen Ausdehnung auch Kriterien wie Einwohnerzahl, Sozialstruktur, lokale Demografie, Mitversorger-Beziehungen, sowie lokale und regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss die Verlegung von Arztsitzen bedarfsgerechter gesteuert werden und Sitzverlegungen müssen eingeschränkt werden.“