Wie steht es um den Artenschutz von Fischen in der Würm?
Anfrage Stadträtinnen Katrin Habenschaden und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 20.10.2017
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Aufgrund der Kneipp-Anlage an der Servetstraße in Allach weist der Seitenarm der Würm immer wieder derart niedrige Wasserstände auf, dass der Fischbestand bedroht ist und vor allem Jungfische sterben. Nach Auskunft des örtlichen Fischereiaufsehers kam es im Oktober erneut zu einem Fischsterben von rund 20 Jungfischen, 30 Brutfische konnten durch Eingreifen des örtlichen Fischereiaufsehers (Umsetzen der Jungfische) gerettet werden. Davon waren auch Rote Liste-Arten wie Schneider (stark gefährdet, Stufe 2) und Barben (gefährdet, Stufe 3) sowie die Bachforelle (Vorwarnliste) betroffen.
Um diesem wiederholten Trockenfallen des Seitenarms der Würm und damit dem Verlust artenschutzrechtlich wertvoller Jungfische wirkungsvoll entgegenzuhalten, müssen bauliche Maßnahmen getroffen werden, die dies auch bei niedrigeren Pegelständen zuverlässig verhindern“.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Baureferats, des Referates für Stadtplanung und Bauordnung (Untere Naturschutzbehörde), der Fachberatung für Fischerei (Bezirk Oberbayern), des Bezirksfischereivereins e. V. (Fischereiberechtigter) und des Wasserwirtschaftsamtes München (amtlich-technischer Sachverständiger) wie folgt:
Frage 1:
Mit welchen Maßnahmen kann das Trockenfallen des Seitenarms der Würm im Bereich Kneippanlage zukünftig verhindert werden?
Antwort:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt als Untere Wasserrechtsbehörde hat zuletzt mit Bescheid vom 31.5.2010 den Umbau einer Kneippanlage am Seitenarm der Würm (Fehlbach) genehmigt. Die Kneippanlage wurde nach einem Umbau so konstruiert, dass bei einer Mindestwasserabgabe von 150 l/s der Würm in den Fehlbach, aus der sich die Kneippanlage speist, ausreichend Wasser über das Einlaufbauwerk in die Kneippanlage gelangen kann. Die Kneippanlage funktioniert somit technisch einwandfrei.Dies wurde in den letzten Jahren durch die vom Baureferat durchgeführten Ortseinsichten festgestellt. Das Baureferat ist auch für den Unterhalt zuständig.
Die Kneippanlage ist als flacher Bachlauf mit kiesiger Gewässersohle ausgebaut, welcher gerne von jungen Bachforellen angenommen wird. Nach Auskunft der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberbayern bilden die in der Anfrage genannten Fischarten Barbe und Bachforelle in der Würm stabile Bestände. Der Schneider kommt sogar massenhaft vor. Ein Vorfall wie im Oktober 2017 mit ca. 20 toten Jungfischen ist somit nicht bestandsgefährdend für die genannten Arten. Gleichwohl ist ein Fischsterben natürlich nicht tolerierbar.
Dass es Mitte Oktober 2017 zum Trockenfallen des Seitenarms der Würm im Bereich der Kneippanlage und somit zum Fischsterben gekommen ist, resultiert, nach unseren Recherchen, aus der vorübergehenden Verringerung der Abflussmenge aus der Würm in den Fehlbach durch Verklausungen in der Öffnung der Schützenanlage mit angeschwemmtem Holz. Das in den Pressemeldungen genannte ungenehmigte Entenrennen war auch nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes München nicht ursächlich.
Um künftig derartige Verklausungen zu vermeiden, hat das Referat für Gesundheit und Umwelt den Wasserkraftanlagenbetreiber aufgefordert, vor der Öffnung in der Schützenanlage eine technische Vorrichtung (z. B. „Korb“ oder Grobrechen) anzubringen. Die vorhandene Öffnung in der Schütze stellt die Einhaltung der Restwasserabgabe auch bei niedrigen Wasserständen der Würm sicher.
Frage 2:
Wann werden diese Maßnahmen durchgeführt?
Antwort:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat eine rasche Realisierung der gesamten technischen Vorrichtung an der bestehenden Öffnung in der Schützenanlage vom Wasserkraftanlagenbetreiber gefordert. Mit der eingebauten Öffnung in der Schütze soll dauerhaft eine Restwasserabgabe von 150 l/s gewährleistet werden, so dass ein Trockenfallen des Seitenarms der Würm, also des Umgehungsgerinnes der Wasserkraftanlage Allacher Mühle, auch bei niedrigen Wasserständen verhindert wird. Bei einem extrem niedrigen Wasserstand, also einem Wasserspiegel unterhalb der Öffnung in der Schütze, ist der Betreiber der Wasserkraftanlage weiterhin zurEinhaltung der Abgabe der Restwassermenge verpflichtet. Dies wird durch das rechtzeitige Ziehen der Schützen ermöglicht.
Frage 3:
Ist geplant mit den Experten vor Ort wie dem Fischereiaufseher die Maßnahmen zu besprechen?
Antwort:
Der Fischereiaufseher wurde zwischenzeitlich zu einem gemeinsamen Orts- bzw. Besprechungstermin eingeladen, um etwaige weitere Maßnahmen zu erörtern.