Die Unfallkommission hat nach einem Ortstermin beschlossen, den Verkehr an der Kreuzung von Aschauer Straße und Ständlerstraße neu zu regeln. Im Lauf des kommenden Jahres soll an der Aschauer Straße eine Ampel errichtet werden, um das sichere Ausfahren von der Aschauer Straße auf die Ständlerstraße zu ermöglichen.
Bis dahin wird als Sofortmaßnahme ein Rechtsfahrgebot mit dem Zusatz „Straßenbahn frei“ an der Aschauer Straße eingerichtet. Das bedeutet, dass man aus der Aschauer Straße künftig nur noch nach rechts auf die Ständlerstraße abbiegen kann. Sobald die Ampel errichtet ist, kann wieder in beide Richtungen auf die Ständlerstraße eingebogen werden. Außerdem wird an der Westseite der Aschauer Straße auf einer Länge von etwa zehn Metern ein absolutes Halteverbot eingerichtet, um die Sichtverhältnisse zu verbessern.
Grund für die Neuregelung sind zahlreiche Unfälle. Von September 2016 bis Mitte Oktober 2017 ereigneten sich an der Kreuzung 21 Verkehrsunfälle, davon 15 beim Linksabbiegen. Vier Personen wurden leicht verletzt. Der Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Kreisverwaltungsreferats, des Baureferats und des Polizeipräsidiums München, ist bewusst, dass das temporäre Rechtsabbiegegebot für einige Verkehrsteilnehmer und Anwohner einen Umweg bedeutet. Die Maßnahme dient aber der Verkehrssicherheit und hilft, weitere Unfälle zu vermeiden.