Feuersichere Garderobenschränke für die Bergmannschule/Genehmigung zum Aufhängen von 20 Bildern zum 125-jährigen Jubiläum der
Bergmannschule
Antrag Stadträte Richard Quaas und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 11.1.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrats der Landeshauptstadt München dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages, betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ihrem Antrag liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Sie fordern in Ihrem Antrag, dass an der Grundschule an der Bergmannstraße so schnell wie möglich feuerfeste Garderobenschränke aufgestellt werden und dass die Erlaubnis zum Aufhängen der Bilder erteilt wird.
Sie begründen Ihren Antrag damit, dass seit über 6 Jahren bei Brandschutzbegehungen der Schulleiter auf unhaltbare Zustände hingewiesen werde. Derzeit müssten über 400 Schulkinder ihre Mäntel, Jacken und Schuhe in den Schulfluren an die Haken hängen oder in offene Schuhregale stellen. Im Brandfall müssten die Schulflure als Fluchtwege fungieren und wären möglicherweise schlecht passierbar. Die Notwendigkeit der Beschaffung feuerfester Garderobenschränke sei seit 6 Jahren der Stadtverwaltung bekannt, ohne dass bislang reagiert wurde.
Aktuell werde der Schulleitung vonseiten des Brandschutzes die Genehmigung für das Aufhängen der Bilder mit dem Argument verwehrt, dass die oben genannten Garderobenschränke fehlen. Da sachlich erkennbar kein Zusammenhang bestehe, sei die Genehmigung unverzüglich zu erteilen.
Zum Sachverhalt darf ich wie folgt antworten:
Die Thematik der feuerfesten Garderobenschränke ist der Stadtverwaltung bekannt. Am 03.04.2017 fand im Beisein der Schulleitung der Grundschule sowie Vertretern des Baureferats und des Referats für Bildung und Sport ein Ortstermin statt. An diesem Termin wurden alle relevanten Themenbezüglich der feuerfesten Garderobenschränke und der Aufhängung der Bilder besprochen. Dem Referat für Bildung und Sport ist am 24.05.2017 durch die Untere Denkmalschutzbehörde mitgeteilt worden, dass die feuerfesten Garderobenschränke in der denkmalgeschützten Grundschule aufgestellt werden dürfen. Das Referat für Bildung und Sport wird die entsprechenden Schränke bestellen.
Zu den Bildern möchte ich hinzufügen, dass derzeit 11 der 18 großformatigen Bilder (die Bilder haben Maße von 1,43 m x 2,25 m) an der Außenwand der Sporthalle hängen.
Nach Aussage der Branddirektion können weitere Bilder in den jeweiligen Rauchabschnitten an den Flurwänden aufgehängt werden, wenn diese eine feuerfeste und verglaste Umrahmung erhalten, die den gültigen Brandschutznormen entspricht. Die speziellen Rahmen können über die der Schule im Rahmen des sogenannten Säule 1-Budgets zur Verfügung stehenden Mittel beauftragt werden. Nachdem der Flur gleichzeitig 1. und 2. Rettungsweg ist, können die Bilderrahmen seitens der Schule sofort bestellt werden, wenn die feuerfesten Garderobenschränke aufgestellt sind. Alternativ besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Bilder in den Klassenzimmern aufzuhängen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Für die verspätete Antwort des Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.