Die Stadtkämmerei erinnert alle Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die für 2018 zu entrichtende Hundesteuer am 15. Januar fällig wird.
Sofern am Lastschrifteneinzugsverfahren teilgenommen wird, werden die festgesetzten Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte der Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, dann erfolgt die Belastung des Bankkontos zum nächsten Werktag. Für die Kontendeckung ist zu sorgen.
Wurde bereits ein SEPA Basis Lastschriftmandat erteilt, werden die Forderungen zu den Fälligkeitsterminen von der hinterlegten Bankverbindung (IBAN und BIC) mit der Mandatsreferenz und der Gläubiger-ID DE 34 LHM 00 00 00 15 55 6 der Landeshauptstadt München abgebucht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet der Landeshauptstadt die Hundesteuersatzung vom 18. Dezember 1996 (MüABl. S 567), zuletzt geändert durch Satzung vom 3. November 2017 (MüABl. S. 469), gilt. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehalterinnen und Hundehaltern zu beachten sind:
Anmeldung
- Die Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie ihn aufgenommen haben oder
- wenn der Hund ihnen durch Geburt von einer von ihnen gehaltenen Hündin zugewachsen ist
- innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, bei der Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt – anzumelden.
-Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde ist der Hund innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug anzumelden.
Die Anmeldung eines Hundes ist schnell, einfach und problemlos möglich:
-Unter www.muenchen.de/hundesteuer befindet sich im Bereich Formulare auch die Möglichkeit der Onlineanmeldung
-per Fax unter der Nummer 2 33-2 03 56
-schriftlich beim Kassen- und Steueramt, KF 25, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München
-persönlich montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Kassen- und Steueramt, Herzog-Wilhelm-Straße 11, Zimmer 303 oder 304.
Als Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Abmeldung
Die Hundehalter haben den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie ihn veräußert oder sonst abgeschafft haben, nachdem ihnen der Hund abhanden gekommen oder der Hund verstorben ist oder nachdem die
Halter aus der Landeshauptstadt München weggezogen sind, beim Kassen- und Steueramt unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden.
Hundesteuersatz
Die Hundesteuer beträgt einheitlich für jeden gehaltenen Hund im Jahr 100 Euro. Kampfhunde werden mit einem Satz von 800 Euro im Jahr besteuert.
Auskünfte zu Erlass und Befreiung von der Hundesteuer werden unter der Nummer 2 33-2 81 18 erteilt.
Anlegen einer Hundesteuermarke
Zur Kennzeichnung eines angemeldeten Hundes gibt das Kassen- und
Steueramt bei der Anmeldung des Hundes ein Hundezeichen aus. Die Hundehalter dürfen ihren Hund außerhalb ihrer Wohnung oder ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit dem sichtbar befestigten gültigen Hundezeichen umherlaufen lassen.
Durchführung von Kontrollen
Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes überprüfen im Außendienst in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, ob die Münchner Hundehalter ihren Hund bei der Steuerbehörde der Stadt angemeldet haben.
Bei Missachtung der Vorschriften können Verwarnungsgelder beziehungsweise Bußgelder verhängt werden. In besonders schweren Fällen können Verstöße als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Erhebung der Hundesteuer
Die Landeshauptstadt München macht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von der Möglichkeit Gebrauch, Hundesteuerbescheide nicht jährlich, sondern nur in den Fällen zu erlassen, wenn sich Änderungen, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken, ergeben.
Es ergeht keine gesonderte schriftliche Zahlungserinnerung mehr.
Auskünfte
Wer einen Hund anmelden will oder weitere Informationen zur Hundesteuer wünscht, wendet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes, Herzog-Wilhelm-Straße 11, unter der Telefonnummer 2 33-2 81 18. Sie sind von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag zusätzlich von 13 bis 15 Uhr erreichbar.
Für ein sauberes München
In München gibt es mehr als 36.000 Hunde. Sie produzieren täglich einige Tonnen Hundekot. Was die meisten Hundebesitzer nur allzu oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen.
Die oft verbreitete Meinung der Hundehalter, die Hundesteuer werde zur Beseitigung des Hundekots erhoben, ist falsch. Die Hundesteuer dient ebenso wie die übrigen kommunalen Steuern der Finanzierung des allgemeinen Haushalts der Stadt.