(teilweise voraus) Zur Berichterstattung über die Sicherheitsmaßnahmen im Außendienst der Wohnungslosenhilfe nimmt das Sozialreferat wie folgt Stellung:
Das Sozialreferat plant keinesfalls, künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst der Zentralen Wohnungslosenhilfe ausschließlich in Begleitung von Sicherheitspersonal zu Hausbesuchen und Beratungen zu schicken.
Die Zentrale Wohnungslosenhilfe kümmert sich um wohnungslose Menschen in München. Sozialpädagogisch betreut werden sie von zirka 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirkssozialarbeit, die die Klientinnen und Klienten beraten und unterstützen.
Richtig ist, dass vorübergehend Außensprechstunden in einzelnen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, in denen es bisher keine Sicherheitsstandards gibt, in das Amt für Wohnen und Migration verlegt wurden. Ziel dieser Entscheidung war, die Gefährdungssituation des städtischen Personals in diesen Beherbergungsbetrieben zu prüfen und die Sicherheitsstandards entsprechend anzupassen. Anschließend werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkssozialarbeit ihre Außensprechstunden auch in diesen Einrichtungen wieder aufnehmen.
Selbstverständlich finden die Beratungen in den übrigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, im Amt für Wohnen und Migration selbst und im Rahmen von Hausbesuchen weiter statt. Sicherheitspersonal ist bei Beratungsgesprächen grundsätzlich nicht anwesend.
Derzeit arbeitet das Sozialreferat an einem Sicherheitskonzept für das gesamte Referat. Ziel ist es, einheitliche Sicherheitsstandards an Dienststellen mit gleicher Gefährdungsstufe einzurichten. Auch Außendiensttätigkeiten werden im Sicherheitskonzept berücksichtigt. Das Sicherheitskonzept wird voraussichtlich Mitte 2018 vorliegen.