Leistungsmissbrauch im SGB II – wie sieht es in München aus?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 19.10.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 19.10.2017 führen Sie Folgendes aus:
„In einer schriftlichen Anfrage vom 2.5.2013 unter der Überschrift ‚Grenzen des Sozialhilfemissbrauchs – wie konsequent handelt die Stadt?‘ fragte der Fragesteller u.a. an: ‚In wie vielen Fällen a) 2010, b) 2011 und c) 2012 versagte die Stadt städtische Sozialleistungen, insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wegen Verdachts auf oder erwiesenen Sozialhilfemissbrauchs?‘ Die Antwort der damaligen Sozialreferentin, datiert vom 3.6.2013, lautete: ‚Es liegen keine Zahlen über die Entziehung von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII und dem AsylbLG aufgrund des Verdachts auf oder erwiesenen Sozialhilfemissbrauch vor.‘ Doch das stimmt nicht. Die Bundesagentur für Arbeit legte bereits damals ihre öffentlich zugänglichen Jahresbilanzen zum ‚Leistungsmissbrauch im SGB II‘ vor (hier etwa für das erste Halbjahr 2009: http://www.harald-home.de/fa/harald-thome/files/Halbjahres-Bilanz.pdf; und für 2011: https://fragdenstaat.de/files/foi/1492/Jahresbilanz%202011.pdf). Aussagefähiges Zahlenmaterial muss mithin auch dem Münchner Sozialreferat vorliegen. Inzwischen hat die Frage nach dem Umfang des Leistungsmissbrauchs wegen veränderter Rahmenbedingungen (Zunahme der Zahl von Sozialleistungsbeziehern, Änderungen im Sozialrecht, z.B. Ortsabwesenheit im SGB XII, falsche Altersangaben von minderjährigen ‚Flüchtlingen‘, Migrationszunahme, erweiterter Datenabgleich, etc.) noch ungleich größere Brisanz erlangt, weshalb Stadtrat und Öffentlichkeit ihr berechtigtes Interesse an transparenten Informationen geltend machen können.“
Zu Ihrer Anfrage vom 17.10.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage:
In wie vielen Fällen a) 2014, b) 2015, c) 2016 versagte die Stadt städtische Sozialleistungen, insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wegen Verdachts auf erwiesenen Sozialhilfemissbrauchs?
Antwort:
Es liegen unverändert keine Zahlen über die Entziehung von Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen vermuteten oder nachgewiesenen Sozialleistungsmissbrauchs vor.
Die Bundesagentur für Arbeit hat seit 2012 keine Jahresbilanzen zum Leistungsmissbrauch im SGB II veröffentlicht und geht auch in den vorliegenden Geschäftsberichten nicht auf die Thematik ein.