Wie steht es um die Installation der Ladesäulen für die E-Mobilität?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dominik Krause, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 14.12.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Zunächst darf ich Ihnen für die gewährte Fristverlängerung, die aufgrund der Weihnachtsfeier- und -ferientage nötig war, danken.
In Ihrer Anfrage vom 14.12.2016 führen Sie als Begründung aus:
„Der notwendige Grundbaustein der Elektromobilität ist die dafür notwen- dige Infrastruktur in Form von Ladesäulen. Die finanziellen Mittel für einen Grundstock wurden in München vom Stadtrat freigegeben, die Umsetzung lässt aber zur Zeit auf sich warten.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele öffentlich zugängliche Ladesäulen wurden in München bereits installiert und sind funktionsfähig?
Antwort:
Zu dieser Frage haben die Stadtwerke München (SWM) wie folgt Stellung genommen:
Die Stadtwerke betreiben heute 49 Ladepunkte an 23 Ladestationen. Zudem werden seit dem 16.12.2016 in der App „MVG more“ alle SWM Ladestationen samt aktuellem Belegungsstatus der Ladepunkte angezeigt. Im Stadtgebiet München gibt es nach Recherche der SWM derzeit rund 80 öffentlich zugängliche Ladestationen anderer Betreiber mit jeweils 1-4 Ladepunkten (= simultane Lademöglichkeit). Damit stehen in München aktuell knapp über 100 öffentlich zugängliche Ladestationen zur Verfügung.
Am 20.5.2015 bewilligte der Stadtrat der Landeshauptstadt München das Integrierte Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München („IHFEM“). Das Handlungsfeld 8 – Laden und Parken – enthält eine Maßnahme zum Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wurde mit der Erstellung eines Umsetzungskonzepts für die Maßnahme in Abstimmung mit den städtischen Referaten beauftragt. Der Umsetzungsbeschluss zum Aufbau und Betrieb eines öffentlichen Ladesäulensystems wurde am 11.5.2016 durch die Vollversammlung des Stadtrats bewilligt.Grundlage der Umsetzung von Planung, Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch die Stadtwerke bildet die Betrauung der SWM durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft vom 11.7.2016. Am 12.7.2016 veröffentlichte der Einkauf der SWM die Ausschreibung für Ladestationen. Die Vergabe erfolgte gemäß Beschaffungsregeln im EU-weiten Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb, das Anfang Dezember abgeschlossen werden konnte. Derzeit läuft die Produktion der Ladesäulen.
Bereits im November konnte die Standortfestlegung für die 1. Ausbaustufe (30 Makrosuchfelder mit jeweils 1-2 Säulen) abgeschlossen werden. Die Standortbegehungen wurden federführend durch die SWM unter Beteiligung des Kreisverwaltungsreferats, des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und des Baureferats sowie Vertretern der Bezirksausschüsse durchgeführt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft führte eine Informationsveranstaltung für die von der 1. Ausbaustufe betroffenen Bezirksausschüsse unter Beteiligung der städtischen Referate und der SWM am 20.7.2016 durch. Aktuell befinden sich die ersten Standorte der 1. Ausbaustufe im Genehmigungsverfahren.
Frage 2:
Wann erfolgt die Installation aller weiteren beschlossenen öffentlich zu- gänglichen Ladesäulen?
Antwort:
Zu dieser Frage haben die SWM wie folgt Stellung genommen:
Die Installation der bis zu 100 IHFEM-Normalladestationen (AC-/Wechselstrom mit jeweils zwei Ladepunkten und max. 22 kW Ladeleistung) ist bis Ende 2017 geplant. Der Baustart kann nach Lieferung durch den Hersteller und der technischen Abnahme Anfang 2017 erfolgen – in Abhängigkeit von den Genehmigungsverfahren und Witterungsverhältnissen. Im Zuge der EU-Projekte „Smarter Together“ und „CIVITAS ECCENTRIC“ sowie des Bundesprojekts „City2Share“ sind bis zu 20 weitere Ladestationen an E-Mobilitätsstationen in den Projektgebieten mit Umsetzung bis Ende 2018 vorgesehen.
Am 14.12.2016 hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats die Umschichtung von Mitteln zwischen den Handlungsfeldern des integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München beschlossen. Dem Handlungsfeld 8 „Laden und Parken“ werden mit diesem Beschluss weitere 3,3 Mio. Euro zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Das Gesamtbudget dieses Handlungsfelds beläuft sich damit nun auf 6,6 Mio. Euro. Über die geplanten 100 IHFEM-Ladesta-tionen hinaus sollen mit diesem Budget weitere Normalladestationen und ca. zehn Schnellladestationen errichtet werden. Die Standortplanung für diese zusätzlichen Ladesäulen beginnt im Jahr 2017.
Frage 3:
Welche Erfahrungen gibt es in anderen Städten wie Hamburg und Berlin bei den Umsetzungszeiträumen zwischen Beschluss und installierter Lad- einfrastruktur?
Antwort:
Die Umsetzung von Ladeinfrastruktur unterscheidet sich grundlegend im öffentlichen Raum im Vergleich zum privaten Grund (mit öffentlicher Zugänglichkeit), u.a. im Hinblick auf Genehmigungsverfahren, Vertragsgestaltung und Parkraummanagement. Berlin verfügt über zahlreiche Ladepunkte aus den Bundesförderprojekten im Bestand und startete als eigenes Programm Ende 2012 ein langwieriges Vergabeverfahren, das erst im Januar 2015 seinen Abschluss fand. Die erste Ladestation nach dem „Berliner Modell“ konnte über ein Jahr später im April 2016 in Betrieb genommen werden.
Die seit 2011 im Hamburger Straßenraum errichteten und jeweils von Hamburg Energie und von Vattenfall Innovation betriebenen Ladesäulen sind mittlerweile von den vormaligen Betreibern in das Eigentum der städtischen Stromnetz Hamburg GmbH (SHG) übertragen worden. Im August 2014 beauftragte der Senat der Hansestadt die SHG im „Masterplan Ladeinfrastruktur“ mit dem weiteren Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, die bis zu 50% auf öffentlichem Grund errichtet werden soll. Die erste Station des „Hamburger Modells“ wurde im April 2015 auf privatem Grund eröffnet.
(Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4480618/2015-04-13-bwvi-elektromobilitaet/)
Frage 4:
Wie viele öffentlich zugängliche Ladesäulen sind in Hamburg und Berlin installiert?
Antwort:
Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) standen zum 30.6.2016-in Hamburg 292 und
-in Berlin 529
öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung.
(Quelle: https://www.bdew.de/internet.nsf/id/bdew-erhebung-elektromobilitaet-de?open&ccm=300110010020)
Frage 5:
Gibt es in München bereits Privilegien bei Parkplätzen für Elektrofahrzeuge wie im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vom 12. Juni 2015 vorgesehen (Re- servierung besonderer Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum, Reduzierung oder Aufhebung von Parkgebühren)? Wenn ja, wo, welche und wie viele?
Antwort:
Aktuell sind auf öffentlichem Grund zehn Standorte mit Ladeinfrastruktur ausgewiesen. Diese sind entsprechend dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) beschildert. Je Ladesäule betrifft dies ein bis zwei Stellplätze, welche rund um die Uhr ausschließlich Elektrofahrzeugen vorbehalten sind. Dabei gilt tagsüber während des Ladens eine Begrenzung der Höchstparkdauer. Nachts ist ein kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge möglich.
Die zehn Ladesäulen mit jeweils ein bis zwei Stellplätzen sind: - Bauerstraße 4
- Kathi-Kobus-Straße 3
- Leopoldstraße 153
- Birnauer Straße 3
- Knorrstraße 70
- Englschalkinger Straße 14
- Königinstraße 101
- Königinstraße 103
- Holbeinstraße 5
- Nordseite der Elisenstraße gegenüber Hausnummer 3
Alle weiteren derzeit bestehenden Ladestationen sind auf Privatgrund situiert. Im Rahmen des IHFEM sowie den Projekten City2Share, CIVITAS ECCENTRIC und Smarter Together erfolgt ein Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund im Laufe des Jahres 2017.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.