Die Rechtsanwältin Gisela Weber vom Mieterverein München stellt am Dienstag, 14. Februar, 18 Uhr, im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, die neuen gesetzlichen Regelungen zum Thema Bestellerprinzip im Maklerrecht sowie die Handlungsmöglichkeiten der Mieterinnen und Mieter vor. Die neue Regelung zum Bestellerprinzip im Maklerrecht hat die Situation der Mieter verbessert, sie müssen nur noch in Ausnahmefällen Maklerprovisionen zahlen. Aber wie steht es mit der Wirksamkeit der Mietpreisbremse, die den Mietanstieg begrenzen sollte? Die Rechtsanwältin geht im Rahmen ihres Vortrags auch auf individuelle Fragen der Besucherinnen und Besucher ein. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen im Internet unter www.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de und telefonisch unter der Nummer 54 63 66 – 0.