Mehr Raum für Kinder und Jugendliche II Modellprojekt Situlistraße – Sportflächen endlich öffnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 24.6.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Der o.g. Antrag zielt darauf ab, die Sportflächen der Mittelschule an der Situlistraße 89 außerhalb der schulischen Nutzung für Kinder und Jugendliche im Stadtviertel zu öffnen. Der Inhalt des Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach § 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Eine beschlussmäßige Behandlung dieser Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Eine Nutzung der schulischen Sportflächen durch die Allgemeinheit ist gemäß Stadtratsbeschluss vom 2.7.2003 grundsätzlich möglich. Allerdings wird bei der Vergabe dieser Schulfreisportflächen der organisierte Sport (i.d.R. Münchner Sportvereine) bevorzugt. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass die Rasenflächen nur in den Monaten Mai bis Oktober vergeben werden können. Im konkreten Fall verhält es sich so, dass die Rasenfläche der Schule an den Wochenenden bereits ganztägig durch ein integratives Sportprojekt belegt ist. Eine Öffnung für die Allgemeinheit kommt daher zu diesen Zeiten nicht in Betracht.
Das Referat für Bildung und Sport wird die Rasenfläche daher ab Mai 2017 zu folgenden Zeiten für eine Nutzung durch Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren öffnen:
Montag bis Freitag: 17 – 20 Uhr
Ferien, unterrichtsfreie Tage:10 – 20 Uhr
An die Rasenfläche grenzt noch ein Hartplatz, der durch einen Zaun abgetrennt ist. Nachdem hier bislang keine anderen außerschulischen Nutzungen stattfinden, kann der Hartplatz ab Mai 2017 zu folgenden Zeiten für eine Nutzung geöffnet werden:Montag bis Freitag: 17 – 20 Uhr
Samstag, Sonntag: 10 – 20 Uhr
Ferien, unterrichtsfreie Tage:10 – 20 Uhr
Das Referat für Bildung und Sport möchte allgemein noch darauf hinweisen, dass eine Öffnung von Schulflächen oder Schulsportanlagen für die Allgemeinheit immer eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessenlagen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erfordert. Die Landeshauptstadt München ist als Sachaufwandsträger zudem verpflichtet, der schulischen Nutzung stets oberste Priorität einzuräumen. Dies schließt z.B. auch mit ein, dass sich die Räume und Flächen bei Unterrichtsbeginn wieder in einem einwandfreien Zustand befinden. Daher kann es ggf. nötig werden, eine öffentliche Nutzung wieder einzuschränken, wenn der Schulbetrieb z.B. aufgrund von Verschmutzung oder Vandalismus beeinträchtigt wird.
Inwieweit sich die Erfahrungen aus der Öffnung der Mittelschule an der Situlistraße auf andere Schulstandorte übertragen lassen, kann erst nach einer entsprechenden Testphase bewertet werden. Nach den Erfahrungswerten des Referats für Bildung und Sport mit den Schulhoföffnungen ist aber zu erwarten, dass jeder Schulstandort einzeln auf eine Eignung geprüft werden muss. Die Mittelschule an der Situlistraße kann aufgrund der besonderen Lage, insbesondere der großen Entfernung zur nächstgelegenen Nachbarbebauung, nicht unbedingt als beispielgebendes Modell dienen.
Im Hinblick auf Ihren weiteren Antrag „Schulhöfe endlich öffnen“ (Nr. 14-20/A02240 vom 27.6.2016) möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass das Referat für Bildung und Sport die geltenden Regelungen überarbeitet und dem Stadtrat ein entsprechendes neues Konzept vor der Sommerpause zur Beschlussfassung vorlegen will.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 14–20/A 02239 damit erledigt ist. Für die gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns.