Kommt der barrierefreie Ausbau der Bahnunterführung am S-Bahnhof Aubing noch vor 2050?
Anfrage Stadträtin Katrin Habenschaden (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 4.11.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 4.11.2016 haben Sie gemäß §68 GeschO folgende Anfrage an Herrn OB Reiter gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird:
In Ihrer o.g. Anfrage befürchten Sie, dass der barrierefreie Ausbau der Bahnunterführung am S-Bahnhof Aubing erst mit der Realisierung des Gesamtstreckenausbaus der S4 erfolgen könnte.
Vorbemerkung:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 11.11.2015 (Stadtratsvorlage „Barrierefreie Ortsverbindung am S-Bahnhof Aubing“; Sitzungsvorlagen Nr. 14 – 20/V 01378) das „Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, mit Unterstützung des Baureferats eine Planungsvereinbarung mit der DB AG über den Bau einer barrierefreien Rampe oder einer anderen Lösung auf der Nordseite der Fußgängerunterführung abzuschließen. Die Vorfinanzierung der Planung in Höhe von ca. 45.000 Euro erfolgt aus dem laufenden Budget des Referats für Stadtplanung und Bauordnung.“
Des Weiteren wurde „das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bau und Verkehr darauf hinzuwirken, dass die Realisierung der barrierefreien Rampe als Vorwegmaßnahme des Gesamtausbaus der Strecke Pasing – Eichenau anerkannt wird. In diesem Zusammenanhang ist eine spätere Rückerstattung bzw. eine gleichwertige finanzielle Förderung zu verlangen.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hatte daraufhin zunächst Kontakt mit der Bahn aufgenommen. Die Bahn teilte hierzu mit, dass erst die vom Freistaat Bayern beauftragte Vorplanung zum 3-gleisigen Ausbau abgewartet werden solle. Diese Vorplanung soll Ende 2017 abgeschlossen werden. Im Übrigen stünden bei der Bahn für ergänzende Untersuchungen keine Planungskapazitäten zur Verfügung.Aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und auch von Vertretern des Baureferates war es aber nicht nachvollziehbar, weshalb – unter Berücksichtigung eines drei- oder viergleisigen Ausbaus – die Situierung einer Rampe oder eines Aufzuges an der Nordseite der Bahnunterführung im Rahmen der laufenden Planungen der Bahn nicht möglich sein sollte.
Bei einem Spitzengespräch in der Obersten Baubehörde konnte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den Leiter, Herrn MD Schütz, davon überzeugen, dass nach den vorliegenden Kenntnissen die Planung einer barrierefreie Ortsverbindung am S-Bahnhof Aubing so erfolgen könnte, dass ein vorzeitiger Ausbau möglich ist. Die Oberste Baubehörde sagte der Landeshauptstadt München (LHM) hierbei ihre Unterstützung zu.
Die Deutsche Bahn hat hierauf reagiert. In einem ersten Gespräch zur Höhenfreimachung des Germeringer Wegs wurde vereinbart, dass der Wunsch der LHM zur barrierefreien Ortsverbindung und der Möglichkeit einer Vorabrealisierung geprüft wird. Weitere Gespräche sollen folgen.
Frage 1:
Könnte auf Basis der 2017 zu erwartenden Pläne der barrierefreie Ausbau der Bahnunterführung (=barrierefreie Ortsverbindung zwischen Neuaubing und Aubing) am S-Bahnhof Aubing vorzeitig erfolgen?
Antwort:
Die Realisierung der barrierefreien Ortsverbindung als Vorabmaßnahme zum Gesamtausbau der S4 entspricht der Zielsetzung des o.g. Stadtratsbeschlusses vom 11.11.2015. Das Vorantreiben dieser vorzeitigen Realisierung ist Aufgabe des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit Unterstützung des Baureferats.
Frage 2:
Wäre die LH München bereit, den Ausbau, wie bereits beim Autobahntunnel Aubing, vorzufinanzieren.
Antwort:
Der Auftrag aus dem o.g. Stadtratsbeschluss bezieht sich zunächst auf die Vorfinanzierung der Planungen durch die LHM. Wenn die Ergebnisse dieser Planungen vorliegen, wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dem Stadtrat in einer Beschlussvorlage einen Entscheidungsvorschlag zur Realisierung und Finanzierung der barrierefreien Ortsverbindung unterbrei-ten. In diesem Zusammenhang sind zuvor Verhandlungen mit dem Freistaat über eine spätere Rückerstattung bzw. eine gleichwertige finanzielle Förderung zu führen.
Frage 3:
Kann ein barrierefreier Ausbau des Bahnsteigzugangs am S-Bahnhof Aubing auch ohne den Ausbau der S4-West erfolgen?
Antwort:
Aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, ja.