„Wohnen für Alle“ auch für Studenten öffnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 10.10.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen: In das Wohnungsbauprogramm „Wohnen für Alle“ der Landeshauptstadt München werden auch BaföG berechtigte Studenten als wohnberechtigte Zielgruppe aufgenommen.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 10.10.2016 teile ich Ihnen daher Folgendes mit:
Im Rahmen des Programms „Wohnen für Alle“ werden geförderte Wohnungen gebaut, die nach den Vorschriften des BayWoBindG und der DV-WoR vergeben werden. Die Wohnungssuchenden müssen hierfür beim Amt für Wohnen und Migration für eine geförderte Wohnung registriert sein. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Vergabe nach sozialer Dringlichkeit. Die Wohnungen, welche für Haushalte mit anerkannten Flüchtlingen vorgesehen sind, werden über ein gesondertes Verfahren belegt. Alle anderen Wohnungen werden auf der Wohnungsplattform SO-WON angeboten. Grundsätzlich können sich also auch registrierte Studierende auf diese Wohnungen bewerben.
Allerdings werden Personen, die sich nur zu Studienzwecken in München aufhalten, grundsätzlich mit höchstens fünf Punkten eingestuft. Ein solcher Aufenthalt liegt dann vor, wenn der Zuzug nach München zur Aufnahme des Studiums erfolgte. Grund für diese Regelung ist der Umstand, dass bei Studierenden primär dem Freistaat Bayern als Träger der Kultushoheit die Pflicht zur wohnraummäßigen Versorgung mit Wohnheimplätzen obliegt.Auch Münchner Studierende, die noch zu Hause wohnen, erhalten eine niedrige soziale Dringlichkeit. Aufgrund des knappen Wohnraums wird erwartet, dass Studierende weiterhin im elterlichen Haushalt wohnen. Studierende haben daher geringe Chancen, bei der Vergabe geförderter Wohnungen zum Zug zu kommen.
Die Wohnungen im Wohnungsbauprogramm „Wohnen für Alle“ werden für die Einkommensstufen I bis III angeboten. Dies sorgt bereits für eine gute Durchmischung des Quartiers. Zusätzlich werden bei der Benennung der Haushalte die vier Zielgruppen berücksichtigt (von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte, akut wohnungslose Haushalte, städtische Dienstkräfte und restliche registrierte Haushalte). Sofern entsprechende Bewerbungen vorliegen, wird aus jeder Zielgruppe ein Haushalt benannt.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.