Die Daten sollen laufen, nicht die Menschen 9: Fortbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt München
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Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Dominik Krause und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 25.10.2016
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, ein Fortbildungsangebot zur Unterstützung des stadtweiten E-Government Projekts zu entwickeln.
Dazu hat sich der Fachbereich Fortbildung in meinem Referat bereits mit dem städtischen E-Government Projektteam ausgetauscht und die Erkenntnis gewonnen, dass die Konzeption geeigneter Schulungsmaßnahmen in direkter Abhängigkeit zum jeweils aktuellen Projektfortschritt steht.
Insbesondere die Einbeziehung des strategischen Umsetzungskonzeptes, das mit dem Beschluss „eoGov Stufe 2a“ vom Stadtrat beauftragt worden ist und 2017 erstellt werden soll, sehen wir als wesentliche Voraussetzung, um geeignete Fortbildungen begleitend entwickeln zu können.
Wir schlagen Ihnen daher vor, dass der Fachbereich Fortbildung in enger Zusammenarbeit mit dem E-Government Projektteam den weiteren Projektverlauf begleitet, Ansatzpunkte für flankierende Schulungen entwickelt und zielführende Maßnahmen in einem sinnvollen zeitlichen Kontext umsetzt.
Die aktuellen Sachstände zur Entwicklung und Umsetzung entsprechender Fortbildungsmaßnahmen werden jeweils im Rahmen der Beschlussvorlage zur jährlichen Berichterstattung des E-Government Projekts mit dargestellt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.