Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst – ein Thema für die LHM?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 9.1.2017
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Ihre an Herrn Oberbürgermeister gerichtete Anfrage vom 9.1.2017 wurde mir zur Beantwortung zugeleitet:
„Der österreichische Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP), der auch Integrationsminister ist, griff kürzlich einen Vorschlag des Integrationsexperten und Regierungsberaters Heinz Faßmann auf und sprach sich für ein generelles Kopftuchverbot für Muslimas im öffentlichen Dienst aus. Eine entsprechende Bestimmung solle in das österreichische Integrationsgesetz aufgenommen werden. Vor allem im Schulbereich möchte Kurz ein Kopftuchverbot umgesetzt sehen. ‚Weil es dort um Vorbildwirkung und Einflußnahme auf junge Menschen geht. Österreich ist zwar ein religionsfreundlicher, aber auch ein säkulärer Staat‘, sagte Kurz (Quelle: http://www. krone.at/politik/kurz-fuer-kopftuchverbot-im-oeffentlichen-dienst-beson- ders-in-schulen-story-547426; zul. aufgerufen: 9.1.2017, 2:38 Uhr; KR). – Da ‚Integration‘ bekanntlich auch in der LHM großgeschrieben wird und im Gefolge der ‚Flüchtlings‘-Lawine seit Herbst 2015 eine permanente Großbaustelle ist, könnte der Kurs des österreichischen Integrationsministers auch für die bayerische Landeshauptstadt modellhaft sein und wichtige Anregungen liefern. – Es stellen sich Fragen.“
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ein Kopftuchverbot für Muslimas betrifft nicht nur den Schulbereich, der der Zuständigkeit des bayerischen Kultusministeriums untersteht. Auch die LHM und städtische Betriebe nehmen u.a. als Arbeitgeber Aufgaben des öffentlichen Dienstes wahr und sehen sich insofern ebenfalls mit der Frage eines Kopftuchverbotes für muslimische Mitarbeiterinnen konfrontiert. Wie positioniert sich die LHM in der Frage eines Kopftuchverbotes für muslimische Mitarbeiterinnen grundsätzlich, insbesondere aber dort, wo Aufgaben im Bereich der Kundenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit etc. wahrgenommen werden, also etwa bei den städtischen Bibliotheken, in den städtischen Bürgerhäusern und anderen öffentlich zugänglichen Auskunftsstellen der LHM?
Antwort:
Bei der Landeshauptstadt München ist es grundsätzlich möglich mit Kopftuch zu arbeiten (Ausnahme für den Schuldienst: Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG). Weltoffenheit und Toleranz gehören zu den wesentlichen Merkmalen unserer Stadtgesellschaft und prägen auch das Selbstverständnis der Landeshauptstadt München als Arbeitgeberin/Dienstherrin. Es muss stets sichergestellt sein, dass städtische Beschäftigte im Dienst das Gesicht offen zeigen und offen mit Bürgerinnen und Bürgern, Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten kommunizieren. Dies ist beim Tragen eines Kopftuches gewährleistet.
Frage 2:
Inwieweit liegen bereits einschlägige Verordnungen des städtischen Personal- und Organisationsreferats vor, was das Tragen von muslimischen Kopftüchern (Hijab) im Dienst angeht?
Antwort:
Entsprechend der städtischen Haltung wird im Intranet darauf hingewiesen, dass das Tragen eines Kopftuches im Dienst grundsätzlich zulässig ist, eine Vollverschleierung hingegen nicht.
Frage 3:
Wenn nicht, inwieweit sieht die LHM Regelungsbedarf? Inwieweit kam es im städtischen Zuständigkeitsbereich in den letzten Jahren zu regelungsbedürftigen Situationen bzw. zu Klagen, Beschwerden etc. und zwar seitens der Öffentlichkeit ebenso wie ggf. vonseiten betroffener Mitarbeiterinnen?
Antwort:
Es besteht kein weitergehender Regelungsbedarf. „Regelungsbedürftige Situationen wie Klagen, Beschwerden etc. (...)“ im Hinblick auf das Tragen eines Kopftuchs im Dienst sind dem Personal- und Organisationsreferat nicht bekannt.
Frage 4:
Wie viele Angestellte und Bedienstete der LHM sind (bitte möglichst aktueller Stand!) Muslime? Wie viele davon Männer, wie viele Frauen?
Antwort:
Entsprechende Zahlen erhebt die Landeshauptstadt München nicht.