Ausgleich der Tariferhöhungen der freien Träger wie bislang sicherstellen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 21.9.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass der Ausgleich der Tariferhöhungen der freien Träger wie bislang sichergestellt werden soll.
Für die Behandlung dieser Angelegenheit ist der Stadtrat zuständig. Dieser hat bereits über die Sicherstellung der Tariferhöhung in der Vollversammlung des Stadtrates am 28.9.2016, mit Ihrer Zustimmung entschieden, weshalb sich die erneute Befassung des Stadtrates m.E. erübrigt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 21.9.2016 aber Folgendes mit:
Sie wünschen mit Ihrem Antrag die Tariferhöhungen der freien Träger wie bisher in vollem Umfang sicherzustellen, gleichzeitig diese pauschal ohne Differenzierung zwischen Personal- und Sachkosten auszureichen.
Ich begrüße grundsätzlich die Haltung des Stadtrates, die Budgetierung der durch Zuschuss geförderten Projekte angemessen und für eine nachhaltige konzeptionelle Arbeit sicherzustellen. Zu dieser Sicherstellung gehört auch die angemessene Erhöhung der Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege aufgrund gestiegener Personalkosten, analog den Tariferhöhungen bei der Landeshauptstadt München.
Das Thema Tariferhöhung wurde bereits im Finanzausschuss vom 27.9.2016 (Sitzungsvorlage 14-20/V 06917) und dann in der Vollversammlung am 28.9.2016 behandelt. Im Ergebnis wurde den Vorschlägen der Verwaltung gefolgt und diese beschlossen. Der Beschluss im Fachausschuss als auch in der Vollversammlung erfolgte dabei einstimmig, weshalb ich mich bei Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für Ihre Zustimmung bedanken möchte.
Auch wenn Ihrem in Rede stehender Antrag nicht gänzlich Rechnung getragen wurde, ist das Ergebnis der Stadtratsentscheidung meiner Auffassung nach beeindruckend. Stadtweit werden damit die Zuschüsse um rund 7,54 Millionen Euro erhöht. Auf das Sozialreferat entfallen dabei rund 6,146 Millionen Euro.Darüber hinaus ist festzuhalten, dass eine weitere Zuschusserhöhung ab 2017 umgesetzt wird. Mit Beschluss der Vollversammlung am 14.12.2016 Sitzungsvorlage 14-20/V 07367 erfolgt eine Erhöhung für die Zentralen Verwaltungskosten (die den Sachkosten zugeordnet sind) für die Projekte im Sozialreferat. Die Gesamtsumme der dauerhaft bereitzustellenden Mittel beläuft sich hier auf 1,5 Millionen Euro.
Mit diesen Ergebnissen sind sowohl die Tariferhöhungen der freien Träger sichergestellt, als auch ein nicht unbedeutender Anteil an den Sachkosten.
Die projektbezogenen Zuschusserhöhungen werden individuell berechnet, so dass kein Projekt benachteiligt werden wird. Die Annahme des Sozialreferates, 2/3 der Zuschüsse sind Personalkosten, diente lediglich der Gesamtmittelberechnung. Abweichungen, die sich durch die Spitzabrechnung ergeben, wird das Sozialreferat bei der projektbezogenen Zuweisung durch interne Umschichtungen ausgleichen.
Insgesamt erachte ich diese Lösung nicht als komplizierte Variante der Zuschusserhöhungen, sondern vielmehr als zielgenauer.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.