Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich am Donnerstag, 16. Februar, mit der Beschwerde des Freistaates Bayern in der Vollstreckungssache zur Luftreinhaltung in einer mündlichen Verhandlung befasst. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Sie ist für in zwei Wochen angekündigt.
„Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, wie verzwickt und komplex die Situation ist, vor allem weil verhältnismäßige und vollziehbare Rechtsgrundlagen für sofortige, einschneidende Maßnahmen den Kommunen nicht zur Verfügung stehen“, sagt Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt. „Aus meiner Sicht müssen wir das Thema Stickstoffdioxid genauso angehen wie Feinstaub: Verschärfung der Umweltzone durch eine Blaue Plakette, die zu stufenweisen Verkehrsbeschränkungen für stark emittierende Dieselfahrzeuge führt und die durch Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen zur Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern und damit letztlich zum nachhaltigen Erfolg führt.“