(teilweise voraus) In einem offenen Brief zum Thema Bauvorhaben Carl-Wery-Straße hat sich Oberbürgermeister Dieter Reiter an den Landtagsabgeordneten Markus Blume gewandt: „Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Blume, mit Verwunderung habe ich Ihre Stellungnahme gegenüber der Süddeutschen Zeitung zum Bauvorhaben Carl-Wery-Straße zur Kenntnis genommen, wonach die ,gerichtliche Schlappe der Landeshauptstadt München mit Ansage‘ gekommen sei und Sie selbst sowie auch die Regierung von Oberbayern frühzeitig auf rechtliche Mängel hingewiesen hätten. Ich denke, wir sollten vor allem in heutigen Zeiten auf die Fakten achten. Das Verwaltungsgericht München hat von den drei gerichtlichen Eilverfahren gegen zwei Baugenehmigungen in der Carl-Wery-Straße zwei Entscheidungen zugunsten der Landeshauptstadt München getroffen. Damit kann das nördliche Wohngebäude weiter achtgeschossig errichtet werden. Nur in einem Verfahren ist das Gericht zu der Entscheidung gelangt, dass von der Baugenehmigung für das südliche Gebäude aufgrund einer Verletzung von Abstandsflächen derzeit kein Gebrauch gemacht werden darf. Die rechtliche Einschätzung der Regierung von Oberbayern, dass die erteilten Befreiungen für die Achtgeschossigkeit und der Überschreitung der Geschossfläche nicht rechtmäßig seien, da die Grundzüge der Planung verletzt wären, hat das Gericht gerade nicht bestätigt. Ich darf übrigens darauf aufmerksam machen, dass das Schreiben der Regierung von Oberbayern nur an Sie gerichtet war und der Landeshauptstadt München und der GEWOFAG lediglich in Kopie übermittelt wurde. Die Frage der Einhaltung der Abstandsflächen, die im Übrigen aufgrund der Baukörperkonfiguration auch sicherlich nicht einfach zu beurteilen ist, wurde dagegen weder von Ihnen noch von der Regierung von Oberbayern noch im Übrigen von der anwaltlichen Vertretung der Kläger thematisiert.
Ihre Aussage, dass die Durchsicht des Gerichtsbeschlusses den Eindruck entstehen lasse, es handle sich um eine Baugenehmigung, bei der so viele Augen zugedrückt wurden, dass man schon von Blindheit der Lokalbaukommission sprechen müsse‘, finde ich vollkommen unangemessen. Die Verletzung einer durchaus schwierigen Problematik des Abstandsflächenrechts, das zudem in der Prüfung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens aufgrund der Novellierung der Bayerischen Bauordnung seit Jahren in der Regel kein Prüfgegenstand mehr ist, wenn nicht konkret als Abweichung beantragt, wurde vom Verwaltungsgericht ausführlich begründet, so dass aufgrund dieser Ausführungen nunmehr die Umplanung vorgenommen wird. Sie werden mir sicherlich Recht geben, dass es durchaus bei der Beurteilung von rechtlichen Fragestellungen verschiedene Auffassungen geben kann. Die Gerichte sind bei der Beurteilung solcher divergierenden Auffassungen für die Entscheidungen zuständig. Diese Entscheidungen liegen nun vor und sollten daher auch entsprechend gewürdigt werden.
Aufgrund des dringend benötigten Wohnraums hält die Landeshauptstadt München daher an der Realisierung einer achtgeschossigen Wohnanlage im WA2 fest. Die GEWOFAG wird einen neuen Bauantrag für diese Wohnanlage einreichen, die an der nordwestlichen Grundstücksgrenze zu den Klägern deutlich abgestuft ist, um so der vom Verwaltungsgericht München in seinem Beschluss vom 7.2.2017 thematisierten Abstandsflächenproblematik gerecht zu werden.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass der Aufsichtsrat der GEWOFAG im Übrigen nicht nur aus dem Vorsitzenden besteht, sondern der Beschluss zur Aufstockung auf acht Stockwerke auch von den CSU-Stadträten im Aufsichtsrat mit beschlossen wurde.
Ich freue mich auf Ihre konstruktiven Vorschläge, wie Sie den wachsenden Wohnraumbedarf in München und der Region gedenken bewältigen zu wollen. Plumpe Wahlkampfpolemik hilft den Menschen in München nicht.“