Parkplatzsuche trotz Anwohnergarage
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Anna Hanusch, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 26.9.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrer schriftlichen Anfrage vom 26.9.2016 bitten Sie die Verwaltungspraxis bei der Erteilung von Bewohnerparkausweisen im Hinblick auf möglicherweise bei der P&R GmbH angemietete Stellplätze darzulegen.
Im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters beantworte ich Ihre in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen wie folgt:
Frage 1:
Wird bei der Vergabe von Parkausweisen ein Abgleich mit den Daten der P&R GmbH, die die Anwohnergaragen vermietet, gemacht? Falls nein: warum nicht?
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat ist die im Raum stehende Thematik bewusst. Vor diesem Hintergrund wurde kürzlich bei der P&R GmbH beantragt, die Daten derjenigen Mieterinnen und Mieter offenzulegen, deren Parkplätze sich in Anwohnergaragen in Lizenzgebieten befinden.
Frage 2:
Muss der Anwohnerausweis bei einer Anmietung eines Stellplatzes in einer Anwohnergarage zurückgegeben werden? Falls nein: warum nicht?
Antwort:
Sofern sich bei diesem Abgleich ergeben sollte, dass ein Bewohnerparkausweis aufgrund einer wahrheitswidrigen Erklärung bei der Antragstellung erteilt wurde, ist auch beabsichtigt, den Bewohnerparkausweis zurückzufordern. Sollte die Anmietung des Stellplatzes dagegen erst nach der Vergabe des Bewohnerparkausweises erfolgt sein, wird dies vermerkt und für den Fall, dass tatsächlich ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden sollte, dieser konsequenterweise abgelehnt.
Frage 3:
Wird die Anmietung eines Stellplatzes in einer Anwohnergarage von der P&R GmbH dem Kreisverwaltungsreferat gemeldet? Falls nein: warum nicht?
Antwort:
Die P&R GmbH hat zugesichert, die Daten der betreffenden Mieterinnen und Mieter offenzulegen. Im Übrigen haben diese vorab schon bei Vertragsabschluss über den Stellplatz der möglichen Weitergabe ihrer Daten durch die P&R GmbH an das Kreisverwaltungsreferat zum Zweck des Datenabgleichs mit den Bewohnerparkausweisdaten zugestimmt.
Frage 4:
Ist die Anzahl der vergebenen Parkausweise im 400m-Umfeld der kürzlich eröffneten Anwohnergarage am Josephsplatz gesunken?
Antwort:
Die Parkgarage befindet sich im unmittelbaren Einzugsgebiet der Bewohnergebiete „TU-Viertel“, „Schleißheimer Straße“ und „Westschwabing“. In der Parkgarage befinden sich 265 Stellplätze. In den 3 betreffenden Gebieten sind dagegen ca. 11.000 Bewohnerparkausweise im Umlauf, wobei die regelmäßige Schwankungsbreite aufgrund Zu- bzw. Wegzügen der Bewohnerinnen und Bewohner bei einigen 100 Ausweisen pro Jahr liegt. Vor diesem Hintergrund lässt sich ein signifikanter Trend bisher nicht feststellen.
Frage 5:
Gibt es ein Monitoring über die Entwicklung der Zulassungszahlen bzw. der Anzahl ausgegebener Parkausweise im 400m-Umfeld von Anwohnergaragen?
Antwort:
Die Anwohnergarage am Josephplatz wurde im April 2016 eröffnet und sie ist voll vermietet. Wegen des darüber hinaus bestehenden Bedarfs wird von der P&R GmbH eine Warteliste für Interessenten geführt. Da die Anlage erst seit sechs Monaten in Betrieb ist, kann für diese Zeit noch keine Aussage bezüglich der Entwicklung der Zulassungszahlen und der Anzahl der ausgegebenen Bewohnerparklizenzen im 400m-Umfeld getroffen werden.
Ein Monitoring besteht nicht, der Vorschlag wird von der Verwaltung aber als Anregung aufgenommen.
Frage 6:
Gibt es im 400m-Umfeld von Anwohnergaragen und den angrenzenden Parklizenzgebieten einen signifikanten Unterschied bezüglich der Zulassungszahlen und ausgegebenen Parkausweisen je Haushalt bzw. Einwohner (über 18 Jahre)?
Antwort:
Siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5.
Frage 7:
Die Stellplätze der Anwohnergaragen sind alle vermietet. Wie viele Stellplätze an einem Wochentag außerhalb der Ferienzeit sind nachts nicht belegt?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Das Kreisverwaltungsreferat hat keine Kenntnis über die Belegungssituation der Stellplätze zu bestimmten Uhrzeiten außerhalb der Ferienzeiten.