Befragung der Abonnenten-Kunden der Kammerspiele München
Antrag Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 29.11.2016
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages zielt auf das künstlerische Programm der Kammerspiele und betrifft somit die künstlerische Autonomie des Intendanten sowie mithin eine laufende Angelegenheit der Verwaltung. Deren Besorgung obliegt nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist aus diesem Grund rechtlich nicht möglich.
In Ihrem Antrag vom 29.11.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Die Abonnenten-Kunden der Kammerspiele München werden schriftlich befragt. Inhaltlich zielt die Fragestellung auf die Akzeptanz des aktuellen Spielplans. Gefragt werden könnte beispielsweise, ob der Abonnent oder die Abonnentin angesichts des aktuellen Spielplanes das Abonnement verlängern wird und Freunden und Bekannten die Buchung eines Abonnements empfehlen würde. Gefragt werden könnte auch, ob mehr Sprechtheater oder mehr Performancetheater bevorzugt wird.
Begründung:
Derzeit wird in den Medien und in der Öffentlichkeit eine Diskussion über den Spielplan der Kammerspiele geführt, weil dieser von vielen als zu performanceorientiert wahrgenommen wird. Dabei geht es nicht um die künstlerische Qualität der Arbeit an den Kammerspielen, sondern um die Frage, inwieweit eine Umorientierung hin zu mehr Performance und weg vom Sprech- und Ensembletheater beim Theaterpublikum ankommt. Thea- ter in den Kammerspielen wird für alle Münchnerinnen und Münchner egal welchen Alters seit je her auf sehr hohem Niveau gemacht. Der Spielplan darf Theaterbesucher nicht ausschließen. Um dies zu verhindern, sollen mit der Befragung valide Informationen gewonnen werden.“
Dazu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Münchner Kammerspiele bedanken sich unabhängig von der geschilderten rechtlichen Bewertung für Ihr Einverständnis, den Antrag als Anfrage beantworten zu dürfen und verweisen auf die mit Ihnen hierzu geführten Gespräche.
Inhaltlich werden die Münchner Kammerspiele Ihre Bitte nach einer Befragung der Abonnentinnen und Abonnenten im Rahmen einer sogenannten Abonnement-Konferenz aufgreifen. Nach der Veröffentlichung des Programms für die neue Theatersaison 2017/2018 Anfang Mai 2017 laden die Kammerspiele Ihre Abonnement-Kunden traditionell zu der genannten Konferenz ein und stellen dort die Inhalte des Spielplans der kommenden Saison vor.
Ihren Wunsch nach einer Befragung der Abonnement-Kunden werden die Kammerspiele aufgreifen und mit der Einladung zur Abonnement-Konferenz einen Fragebogen versenden. Dieser wird Fragen im Sinne Ihres Antrags sowie solche zur Ausgestaltung und Organisation der Theater-Abonnements im Allgemeinen enthalten. Die Ergebnisse der Befragung werden dann im Rahmen der Abonnement-Konferenz vorgestellt und mit den anwesenden Abonnentinnen und Abonnenten erörtert.
In einer der nachfolgenden Spielzeiten planen die Münchner Kammerspiele dann, eine umfassendere, allgemeine Besucherbefragung durchzuführen, um Erkenntnisse über die Publikumsstruktur nach dem Intendantenwechsel zu erlangen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.