Münchens Abfallvermeidungsstrategien umsetzen, auch in den
Flüchtlingsunterkünften
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Gülseren Demirel, Katrin Habenschaden, Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 3.8.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs.1 und § 22 Art. 3a GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
In Ihrem Antrag vom 3.8.2016 fordern Sie, dass das in allen städtischen Einrichtungen geltende Einwegverbot auch in Flüchtlingsunterkünften umgesetzt werden soll. Zusätzlich soll auch ein Konzept erstellt werden, wie mit dem Thema Müll, Müllvermeidung und -verwertung und Mehrwegsystem umgegangen werden soll.
Gerne kann ich Ihnen mitteilen, dass das von Ihnen angesprochene Thema in den Flüchtlingsunterkünften bereits umgesetzt wird. Für Einrichtungen, in denen es noch Catering gibt, wird aufgrund der Vergabestandards der Vergabestelle nur Mehrweggeschirr verwendet.
Das Thema Mülltrennung und Müllvermeidung ist darüber hinaus regelmäßig Thema, z.B. in Hausversammlungen und wird auch von der Asylsozialberatung an passender Stelle eingebracht.
Insgesamt versucht das Sozialreferat im Rahmen der Möglichkeiten bei den Untergebrachten ein Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen.
Sollte es sich um die mittlerweile geschlossene Unterkunft in der Fauststraße handeln, so wurde dort kein Einweggeschirr verwendet. Allerdings gab es zur Eröffnung Anwohnerbeschwerden wegen Vermüllung des
angrenzenden Truderinger Waldes. Dabei handelte es sich um Zigarettenschachteln, Taschentücher und leere Flaschen. Mit den Bewohnern der Fauststraße wurde im Juli 2015 eine „Müllsammelaktion“ durchgeführt. Anschließend gab es unserer Kenntnis nach keine weiteren Beschwerden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.