Zur aktuellen Presseberichterstattung über das Stellenbesetzungsverfahren für die Leitung des Stadtjugendamts nimmt das Personal- und Organisationsreferat wie folgt Stellung:
Vorab wird darauf hingewiesen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber einen umfassenden Persönlichkeitsschutz genießen. Ihre Daten unterliegen deshalb einer besonderen Vertraulichkeit. Es wird um Verständnis gebeten, dass sich die Ausführungen somit nur auf das Verfahren beziehen können und entsprechend allgemein gehalten sein müssen.
Der Ältestenrat hat am 20.01.2017 einstimmig beschlossen, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber, die formal für die Leitung des Stadtjugendamts geeignet sind, zunächst in einer verwaltungsinternen Vorstellungsrunde vorstellen sollen. Anschließend sollen sich die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber – ohne nochmalige Befassung des Ältestenrats - im Stadtrat in einer gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Verwaltungs- und Personalausschusses vorstellen. Eine Mindestanzahl für die Vorstellungsrunde im Stadtrat hat der Ältestenrat nicht festgelegt.
Auftragsgemäß wurden die Vorstellungsrunden durch die Verwaltung am 14.02.2017 und am 16.02.2017 durchgeführt. Die Vorstellungskommission setzte sich aus der Sozialreferentin Dorothee Schiwy, dem Personal- und Organisationsreferenten Dr. Alexander Dietrich, der Leiterin der städtischen Gleichstellungsstelle, Nicole Lassal, dem Stadtdirektor und stellvertretenden Sozialreferenten Sebastian Groth sowie der zuständigen Sachbearbeiterin des Personal- und Organisationsreferats als Protokollführerin zusammen.
Fünf Bewerberinnen und Bewerber wurden von der Vorstellungskommission jeweils in einem ca. einstündigen Vorstellungsgespräch auf ihre Fach- und Führungskompetenz geprüft. Ein Bewerber hatte zuvor seine Bewerbung zurückgezogen. Das Vorstellungsgespräch bestand – für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen – aus einer persönlichen Vorstellung, zwei Assessmentcenter-Elementen und einem strukturierten Interview mit Fragen zur Fach- und Führungskompetenz sowie zur Gleichstellung.
Die Vorstellungskommission hat anschließend die Vorstellungsgespräche bewertet und in allen Fällen einstimmig entschieden, welche Bewerberinnen und Bewerber ihre Eignung unter Beweis stellen konnten und welche nicht. Dem Auftrag des Ältestenrats entsprechend können verwaltungsseitig nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber für eine Vorstellung im Stadtrat vorgeschlagen werden, die Ihre Eignung im Vorstellungsgespräch unter Beweis gestellt haben.
Die Ergebnisse werden in einer Sitzungsvorlage für den gemeinsamen Ausschuss am 21.3.2017 zusammengefasst, die wegen des Persönlichkeitsschutzes der Bewerberinnen und Bewerber der dauerhaften Geheimhaltung unterliegt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden durch das Personal- und Organisationsreferat rechtzeitig informiert.