Mit seinem Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine gegenüber dem beklagten Freistaat Bayern erfolgte Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro auf dessen Beschwerde hin abgeändert. Zu dem Beschluss in der Vollstreckungssache zur Luftreinhaltung nimmt das Referat für Gesundheit und Umwelt folgendermaßen Stellung:
1. Zunächst ist festzustellen, das Gericht hat die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung in München als ausreichend gewürdigt und hält keine gesonderten Maßnahmen mehr für geboten. In München werden die Feinstaub-Grenzwerte seit 2012 eingehalten.
2. Das von der Landeshauptstadt München immer wieder vorgetragene rechtliche Dilemma der Kommunen zur nachhaltigen Senkung der Stickstoffdioxidwerte wird auch vom Gericht erkannt. Es sieht keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für wirksame, verhältnismäßige und vollziehbare Instrumente zur nachhaltigen Lösung der Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid. Das heißt, es gibt derzeit keine Rechtsgrundlagen für sofortige Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.
3. Der Handlungsbedarf zur Senkung der Stickstoffdioxidwerte ist unstrittig. Der Freistaat Bayern hat verschiedene Hausaufgaben bekommen, um ein vollzugsfähiges Konzept zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis Jahresende zu entwickeln. Dazu wird der Freistaat Bayern auf die Landeshauptstadt München zukommen. Das Gericht verpflichtet mit seinem Beschluss den Freistaat Bayern nicht bereits zur Aufnahme von Fahrverboten in den Luftreinhalteplan für München.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Verantwortung für die Menschen in dieser Stadt nehme ich sehr ernst. Wenn nun, wie es aussieht, verkehrsbeschränkende Maßnahmen kommen müssen, dann nur für diejenigen Fahrzeuge, die auch maßgeblich für den Stickstoffdioxidausstoß verantwortlich sind. Hierzu braucht es dringend entsprechende rechtliche Voraussetzungen, deshalb ist der Freistaat gemeinsam mit dem Bund aufgefordert, möglichst schnell die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Selbstverständlich muss es sowohl für die älteren Dieselfahrzeuge als auch insbesondere den gewerblichen Verkehr vernünftige Übergangsregelungen geben.“
Umweltreferentin Stephanie Jacobs: „Der Beschluss bestätigt unsere bisherige Auffassung. Die Kommunen haben derzeit keine vollziehbaren rechtlichen Instrumente, um das Thema Stickstoffdioxid nachhaltig zu lösen. Wir müssen dieses Thema genauso angehen wie Feinstaub: Verschärfung der Umweltzone durch neue Plaketten, die zu stufenweisen Verkehrsbeschränkungen für stark emittierende Dieselfahrzeuge führen und die durch Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen zur Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern und damit letztlich zum nachhaltigen Erfolg führen. Jetzt ist der Bund in der Pflicht, eine solche verhältnismäßige und vollziehbare Plakettenlösung zu schaffen.“