„One Stop Agency“ für Straßen-, Vereins- und Schulfeste
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 17.5.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihr Anliegen betrifft eine Angelegenheit, die der laufenden Aufgabenerledigung zuzuordnen ist, da es sich im Wesentlichen um die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern handelt. Deren Besorgung obliegt nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Daher beantworte ich Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister und, wie zwischen Ihnen und dem Fachreferat vereinbart, auf dem Schriftweg.
Mit Schreiben vom 17.05.2016 haben Sie Folgendes vorgetragen:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Kulturreferat und Kreisverwaltungsreferat werden gebeten, ein Gesamt- konzept für einen zentralen Ansprechpartner für die Durchführung von Ver- anstaltungen und Festen durch ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie ehrenamtlich organisierte Vereine zu entwickeln. Begründung:
Selbst die Landeshauptstadt München bedient sich bei der Ausrichtung von großen Feierlichkeiten der Hilfe von Event-Agenturen. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass es gerade ehrenamtlich engagierten Personen oft schwer fällt, sämtliche Anforderungen der Stadtverwaltung an die Aus- richtung von Straßen-, Vereins- und Schulfesten zu eruieren und in einem nächsten Schritt zu erfüllen. So hat das Kreisverwaltungsreferat erst zuletzt in seiner Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 05756 auf eine Empfehlung der Bür- gerversammlung des 9. Stadtbezirks hin mitgeteilt, dass es nicht einmal möglich ist, eine Broschüre zu erstellen, aus der einheitlich die Gebühren für solche Festivitäten ersichtlich sind und verständlich dargestellt werden. Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro im KVR stellt eine Basis dar, die man z.B. mit Spezialisten aus anderen Referaten verstärken könnte. Durch eine Zusammenführung, die ablauforganisatorisch am jeweiligen Einzelfall aufgehängt ist, erscheint eine deutliche Zeitersparnis für die Aus- richter und die Vermeidung widersprüchlichen Verhaltens unterschiedlicher Abteilungen und Referate möglich. Die Anzahl notwendiger Behördenbe- suche soll für den Einzelnen – auch zugunsten der städtischen Mitarbeiter – auf das absolut notwendige Mindestmaß reduziert werden.Jedenfalls sollte es möglich sein, anhand einer beispielhaften Aufführung von typischen Festen den Bürgerinnen und Bürgern einen Ausrichtungs- leitfaden und groben Überblick über den Kostenrahmen an die Hand zu geben.
Dabei soll auch an die Entwicklung eines digitalen Gebührenrechners ge- dacht werden, in dem ehrenamtliche Veranstalter online die Eckdaten ihrer Festivität eingeben und sodann eine erste Einschätzung über die anfal- lenden Kosten und Gebühren erhalten können. Dabei sollten sie auch auf weitere Kostenpunkte (wie beispielsweise Strom, Wasser, GEMA) hinge- wiesen werden.“
Antwort:
Dem von Ihnen angesprochenen Wunsch nach einer „One Stop Agency“ wird bereits mit der Existenz des Veranstaltungs- und Versammlungsbüros des Kreisverwaltungsreferats Rechnung getragen, das zentrale Anlaufstelle für Veranstaltungen aller Art ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fungieren als einheitlicher Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalterinnen und Veranstalter und beraten umfassend zu allen Aspekten der Beantragung und Genehmigung von Veranstaltungen. Sie stehen für individuelle Fragen und Beratungen im persönlichen Gespräch, per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Auch werden eingegangene Anträge im Veranstaltungs- und Versammlungsbüro unter Einbindung der im Einzelfall relevanten Fachdienststellen, wie z.B. Branddirektion, Referat für Gesundheit und Umwelt, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Referat für Bildung und Sport, Kulturreferat, Kommunalreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Baureferat, Direktorium, Polizeipräsidium München etc., koordiniert. Dadurch ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Behördenbesuchen im Regelfall nicht erforderlich.
Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro unterscheidet nicht zwischen ehrenamtlichen oder professionellen Veranstaltern. Die Beratung erfolgt in allen Fällen gleich umfassend.
Auf der Internetseite der Landeshauptstadt München finden sich zahlreiche Informationen wie Antragsformulare oder grundsätzliche Regelungen zum Thema Veranstaltungen. Auch finden sich dort die Kontaktdaten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung stehen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern darüber hinaus einen Anhaltspunkt geben zu können, mit welchen Gebühren gerechnet werden muss, erarbeitet das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro derzeit eine entsprechende Übersicht. Zudem wird es in Kürze einen Leitfaden geben, der Hilfestellung zum Ablauf bei der Beantragung von Veranstaltungen gibt.Selbstverständlich werde ich Sie über die Veröffentlichung der beiden Dokumente auf der Internetseite der Landeshauptstadt München informieren.
Die Möglichkeit eines Gebührenrechners wird derzeit im Rahmen der Arbeiten an einem neuen IT-Programm geprüft.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.