Alle Mittagsbetreuungs-Initiativen gleich behandeln
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Dr. Manuela Olhausen und Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 21.2.2014
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Wie vereinbart, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten. Die verspätete Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen.
Ihr Anliegen war:
„Alle Mittagsbetreuungs-Initiativen werden – unabhängig vom Unterbrin- gungsort – gleichermaßen gefördert. Das gilt sowohl für Sachleistungen und Raumkosten als auch für die Finanzierung des Personalkostenzuschusses je Betreuungsstunde.“
Zu Ihrem Antrag vom 21.02.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Mittagsbetreuung kann an staatlichen Schulen als sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot eingerichtet werden und unterstützt die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Sie ermöglicht bei einem entsprechenden Bedarf eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule und der Förderschule und findet in Räumen der jeweiligen Schule statt. Für die Überlassung der Räumlichkeiten trägt die Schulleitung als Sachwaltung die Verantwortung; idealerweise legen die Schulleitung und der Träger der Mittagsbetreuung gemeinsam geeignete Räume und deren Nutzung fest.
Sollte kein eigener Raum zur Verfügung stehen, ist es in München gängige Praxis, dass die Mittagsbetreuung in Doppelnutzung von Räumen untergebracht wird. Sollte auch dies nicht mehr möglich sein, kann die Mittagsbetreuung in unmittelbarer Nähe zum Schulgebäude (z.B. in einem Pfarrheim, Freizeitheim usw.) Räume zur Betreuung anmieten.
Die Übernahme von Mietkosten ist von der Landeshauptstadt München nicht vorgesehen.
Die Mietkosten können von den Mittagsbetreuungen jedoch aus dem Personal- und Betriebskostenzuschuss des Referats für Bildung und Sport finanziert werden.
Im Rahmen der Verbesserung der Förderung von Mittagsbetreuungen wurde in einem Stadtratsbeschluss vom 08. Juli 2014 der bestehende Personalkostenzuschuss in einen allgemeinen Personal- und Betriebsko-stenzuschuss umgewandelt, um damit auch laufende Kosten abdecken zu können. Der Zuschuss wurde von 8,50 Euro auf 11,50 Euro pro Betreuungsstunde ab dem Schuljahr 2014/15 erhöht.
Sachleistungen
Der Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 17.07.1991 sieht vor, dass die Räume in den Schulanlagen für den Betrieb der Mittagsbetreuung entsprechend ausgestattet werden. In späteren Beschlüssen wurde diese Förderung verbessert und konkretisiert; zuletzt mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.07.2012 Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 09403 bzw. mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 26.02.2014 Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13852.
Die zur Nutzung überlassenen Gegenstände bleiben jedoch stets das Eigentum der Landeshauptstadt München und verbleiben in den Räumen der Schule. Durch das Referat für Bildung und Sport werden die Mittagsbetreuungen somit nicht mit Sachleistungen gefördert. Es werden lediglich für den Betrieb der Mittagsbetreuung geeignete und ausgestattete Schulräume kostenfrei zu Nutzung überlassen.
Die o. g. Beschlüsse sehen eine Sachmittelzuwendung für die Träger der Mittagsbetreuung nicht vor. Eine Ausstattung von Räumen, welche durch die freien Träger außerhalb der Schulanlage angemietet werden, ist daher nicht möglich.
Personalkostenzuschuss
Die Berechnung der finanziellen Zuschüsse der Landeshauptstadt München erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates von 1991 sowie der Nachfolgebeschlüsse vom 16.07.1997, 23.01.2008, 08.07.2014 und 16.03.2016. Nach gängiger Verwaltungspraxis erfolgt bei der Berechnung der Zuschüsse eine Staffelung nach der Anzahl der Gruppen und der Anzahl der Kinder. Dabei wurden folgende Festlegungen bezüglich der Förderfähigkeit getroffen:
ab 12 Kinder 1 Gruppe
ab 24 Kinder 2 Gruppen
ab 37 Kinder 3 Gruppen
ab 55 Kinder 4 Gruppen
ab 73 Kinder 5 Gruppen
ab 91 Kinder 6 Gruppen
ab 109 Kinder 7 Gruppen
ab 127 Kinder 8 Gruppen
ab 145 Kinder 9 Gruppen
ab 163 Kinder 10 Gruppen
ab 181 Kinder 11 Gruppen
usw.
Die Anzahl der Kinder pro Gruppe muss täglich anwesend sein.Dabei wird jeder Träger nach Antragstellung und individueller Betreuungszeit gefördert. Zur Einteilung und Bezuschussung nach Gruppen werden alle Kinder der bestehenden Träger an der Schule herangezogen, da es sich um die Kinder einer Schule handelt.
Mit dieser Vergabepraxis wird einer Bildung von vielen verschiedenen Trägern an einer Schule vorgebeugt, die für sich jeweils wenig Gruppen betreuen und dabei die Höchstzahl an Kindern in der Gruppe nicht ausschöpfen. Dies würde dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der sparsamen Verwendung der städtischen Fördermittel, die aus allgemeinen Steuergeldern gewährt werden, widersprechen.
Des Weiteren hätte eine solche Zersplitterung der Mittagsbetreuungen auch organisatorische Probleme zur Folge. Insbesondere für die jeweilige Schulleitung würden sich schon jetzt nur schwer lösbare Angelegenheiten, wie z.B. die Raumüberlassung, deutlich verschärfen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.