Prüfauftrag zur gemeinsamen Nutzung von bestehenden Schwimmbädern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 18.11.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Sie haben in Ihrem Antrag gebeten, dass das Referat für Bildung und Sport prüft, ob Schwimmbäder und/oder einzelne Therapie-Schwimmbecken von anderen Trägern für Schulschwimmen genutzt werden können. Zunächst ist eine Kooperation mit dem Träger der privaten Samuel-Heinicke-Realschule zur gemeinsamen Nutzung des Hallenbades zu prüfen.
Es sind aber auch andere Standorte für gemeinsame Nutzungen und somit optimale Auslastungen zu suchen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Das Schwimmbad der staatlich anerkannten privaten Samuel-Heinicke-Realschule wurde 2012 wegen Sanitärproblemen stillgelegt. Die Trägerin der Einrichtung, das Augustinum SchulCentrum der Augustinum-Gruppe, hat dem Referat für Bildung und Sport eine Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung des Schwimmbads vorgelegt. Da die Finanzierung privater Schulen laut Art. 28 ff Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) ausschließlich Aufgabe des Freistaats Bayern ist und finanzielle Unterstützung privater Schulen nicht im Aufgabenbereich der Landeshauptstadt München liegt, ist eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt München an den Sanierungskosten für die schulische Einrichtung nicht möglich.
Hinsichtlich des Schulschwimmbades an der Samuel-Heinicke-Realschule wird gerade geprüft, ob ein anderes Nutzungskonzept mit dem Augustinum SchulCentrum der Augustinum-Gruppe entwickelt werden kann. Zum Beispiel könnten langfristige Miet- oder Nutzungszusagen durch das Referat für Bildung und Sport für den Schulsport und den Vereinssport der Augustinum-Gruppe sichere Einnahmen ermöglichen. Dadurch könnte die Sanierung des Schwimmbades mit eigenen Mitteln für die Augustinum-Gruppe realisierbar sein, da eine (zumindest teilweise) Refinanzierung der Kosten durch die langfristigen Einnahmen möglich wird.Der Bedarf der im Nahbereich befindlichen Schulen an Schwimmflächenzeiten ist auf alle Fälle gegeben. Gerade der vollflächige Hubboden und die kleineren Abmessungen lassen dieses Bad besonders geeignet für den Grundschulschwimmunterricht erscheinen.
Ein Schulschwimmbad an der Nibelungenstraße kann den derzeitigen Bedarf an Schwimmflächenzeiten im Grundschul- und Sekundarbereich nicht alleine decken.
Die SWM-Bäder werden bereits zu bestimmten Zeiten angemietet. Es sei hier angemerkt, dass Schwimmunterricht in öffentlichen Bädern während des öffentlichen Betriebs nicht einfach durchzuführen ist und eher eine Übergangs- und Notlösung darstellt. Abgesehen von anderen Badegästen, ist ein halbes Lehrschwimmbecken oder eine Schwimmbahn für 25 Schülerinnen oder Schülern nur bedingt geeignet, um Schulschwimmunterricht durchzuführen. Ordnungs- und Fürsorgepflichten sind im Grundschulbereich während des öffentlichen Badebetriebs fast nicht darstellbar. Deshalb muss es das Ziel sein, den Grundschulschwimmunterricht in schuleigenen Lehr- oder Sportschwimmbecken abzuhalten.
Darüber hinaus existieren auch Mietverhältnisse mit der Bayerischen Versicherungskammer in der Sternstraße und mit dem Salesianum Don-Bosco am St.-Wolfgangs-Platz.
Über den Geodatenpool der Landeshauptstadt München wird laufend nach weiteren möglichen Kooperationspartnern gesucht, wenn sich ein Bedarf ergibt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.