Die Anmeldung für die Grundschulen in München findet dieses Jahr am Mittwoch, 5. April, von 14 bis 19 Uhr in allen Münchner Grundschulen statt. Die Anmeldung für die Aufnahme in ein städtisches Tagesheim kann ebenfalls an diesem Tag abgegeben werden. Das Referat für Bildung und Sport hat unter www.muenchen.de/schuleinschreibung alle wichtigen Informationen zur Schulanmeldung zusammengestellt.
Schulpflicht
Für das Schuljahr 2017/2018 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2017 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Die Schulanmeldung ist gemäß Artikel 119 BayEUG Pflicht.
Ort der Anmeldung
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, beziehungsweise an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden grundsätzlich bei der Sprengelschule angemeldet. Auskünfte über die Sprengeleinteilung der staatlichen Grundschulen geben die Mitarbeiterinnen des Servicetelefons im Referat für Bildung und Sport unter der Nummer 2 33-9 67 79 sowie die Schulleitungen. Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, ist aus Gründen der Überwachung der Schulpflicht die zuständige Grundschule zu informieren.
Notwendige Dokumente
Die Erziehungsberechtigten sollten persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung erscheinen. Im Falle der Verhinderung kann eine beauftragte Person, die eine schriftliche Vollmacht vorlegen muss, das Kind an der Schule anmelden. Mitzubringen sind folgende Unterlagen: die Geburtsurkunde des Kindes, eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse und Scheidungsurkunden sowie der Übergabebogen des Kindergartens (falls vorhanden). Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen soll jedoch bei einem Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme der andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen.
Schulärztliche Untersuchung
Spätestens zum Schulbeginn im September ist die Bescheinigung über die schulärztliche Untersuchung vorzulegen. Die Untersuchungstermine können von den Eltern telefonisch unter 233-96363 vereinbart werden. Weitere Informationen über die Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung sind im Internet unter www.muenchen.de/schulaerztin abrufbar.
Vorzeitige Einschulung
Bei Kindern, die zum Stichtag noch nicht sechs Jahre alt sind, also nach dem 30. September 2011 geboren wurden, haben die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember 2011 geboren wurden, ist für eine vorzeitige Einschulung ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft in allen Fällen die Schulleitung.
Zurückstellung
Wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass ein eigentlich schulpflichtiges Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, kann es für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden. Die Zurückstellung soll vor dem Schulbeginn am 12. September 2017 verfügt werden; sie ist jedoch noch bis zum 30. November 2017 möglich, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.
Ferner können Kinder zurückgestellt werden, bei denen im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass sie nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen. Diese Kinder können verpflichtet werden, im Schuljahr 2017/2018 eine Kindertageseinrichtung, das heißt einen Kindergarten oder ein Haus für Kinder, mit integriertem „Vorkurs Deutsch“ zu besuchen.