Regelmäßig im Frühjahr und im Herbst findet die Bachauskehr statt. Diesmal werden das Flussbett des westlichen Flussarmes der Isar, der Fabrikbach und der anschließende Eisbach geräumt. Die Bachauskehr dauert – wie auch in den Jahren zuvor – drei Wochen; sie beginnt am Samstag, 18. März, und ist voraussichtlich am Freitag, 7. April, abgeschlossen.
Das Baureferat schließt dazu am Samstag, 18. März, morgens um 6 Uhr den Zulauf zum Fabrikbach und öffnet die Schleusen an den Wehranlagen gegenüber der Lukaskirche sowie am Praterwehr. Dadurch sinkt im westlichen Flussarm der Isar im Abschnitt zwischen Maximilians- und Wittelsbacher Brücke langsam der Wasserspiegel und in Folge in den Bächen im Englischen Garten; diese werden am selben Tag durch die Fischereiberechtigten abgefischt.
Bereits seit mehr als 25 Jahren führt das Baureferat die sogenannte sanfte Bachauskehr durch, bei der jederzeit gewährleistet ist, dass Restwasser für die Wasserfauna in den Bächen bleibt. Am Freitag, 7. April, ab 9 Uhr wird die Isar wieder aufgestaut und der Zulauf zum Fabrikbach geöffnet. Bei der Bachauskehr werden die Flussbette von Unrat und Sedimenten befreit; was sich am Grund ablagert oder ungehindert wuchert, belastet die Tierwelt. Bei abgesenktem Wasserspiegel werden regelmäßig auch Bauwerke untersucht und gegebenenfalls Reparaturen ausgeführt; dies ist notwendig, weil durch mitgerissenes Treibgut häufig Schäden an Böschungen, Dämmen und Brücken entstehen können. In München erfolgt die Bachauskehr seit Jahrhunderten traditionell im Frühjahr und Herbst.
Für die meisten Gewässer im gesamten Stadtgebiet ist das Baureferat mit der Abteilung Wasserbau und Bauwerksunterhalt zuständig. Dazu gehören Pflege und Unterhalt der Stadtbäche. Anlieger von Bachgrundstücken und betroffene Unterhaltsverpflichtete werden über Termine, Zweck und Rechtsgrundlage der Bachauskehr alljährlich schriftlich informiert; außerdem erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt München sowie im Internet.
Die Bachauskehr ist stets abgestimmt mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Unteren Naturschutzbehörde und den Fischereivereinen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Landkreisbehörden und dem BUND Naturschutz Bayern wird die Maßnahme von einer Fachbiologin begleitet und dokumentiert.