Hohe Schulabbrecherquote in München – verfehlen die städtischen Fördermittel ihren Zweck?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 16.1.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage vom 16.1.2017 haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Nach einem Bericht der ‚Süddeutschen Zeitung‘ vom 9.1.2017 ist die Quote der Schulabbrecher in München vergleichsweise hoch. Während sie im Freistaat 2014 bei 4,4 Prozent lag, betrug sie in der LHM 6,37 Prozent. Auch in den Umlandgemeinden brechen deutlich weniger Jugendliche ihre Schulausbildung ab, in Starnberg etwa 1,81 Prozent, in Wolfratshausen 2,98 Prozent. Während sich das bayerische Kultusministerium mit einer Kommentierung dieses Sachstandes zurückhält, teilt das städtische Bildungsreferat (lt. SZ) mit: ‚In Großstädten bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und den Bildungsergebnissen (…). In Städten wohnen tendenziell mehr sozial schwache Familien mit Migrationshintergrund – ihre Kinder tun sich in der Schule oftmals schwerer.‘ Die LHM läßt sich die besondere Förderung bedürftiger Schulen viel Geld kosten, immerhin 5,7 Millionen Euro. Mit diesem Geld werden an allgemeinbildenden und (seit Beginn des laufenden Schuljahres) zwölf Berufsschulen etwa Lernbegleiter finanziert, die den Schülern Hilfestellung bieten und sie bei ihrer Lehre unterstützen (wiedergegeben nach: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/spezielle-foerderung-ohne-abschluss-1.3325736; zul. aufgerufen: 16.1.2017,2.47 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen ist Folgendes mitzuteilen:
Frage 1:
Wie entwickelten sich die Schulabbrecherquoten seit dem Jahr 2010? Wie hoch lag die Münchner Quote insbesondere 2015 und 2016? (Bitte Zahlen je Jahr angeben!)
Antwort:
Seit dem Schuljahr 2009/10 lässt sich folgende Entwicklung darstellen:
2009/10: 7,3%
2010/11: aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs nicht berechenbar 2011/12: 7,0%
2012/13: 6,0%
2013/14: 6,3%
2014/15: 6,1%Die Daten der Schulstatistik werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik jeweils mit einer Zeitverzögerung von ca. einem Jahr zur Erhebung (Stichtag 1. Oktober) veröffentlicht. Daten für das Jahr 2016 sind daher noch nicht verfügbar.
Frage 2:
Wo liegt – ausweichlich der dem Bildungsreferat vorliegenden Zahlen – der Hauptgrund für einen Abbruch der Schulausbildung: im sozial schwachen Familienhintergrund ODER im Migrationshintergrund?
Antwort:
Es besteht weitgehende Einigkeit, dass insbesondere drei Risikolagen für fehlende Bildungsteilhabe und Bildungserfolg von Kindern verantwortlich sind:
- ein bildungsfernes Elternhaus (kein Elternteil hat einen Bildungsabschluss des Sekundarbereichs II oder einen entsprechenden beruflichen Abschluss)
- eine soziale Risikolage (insbesondere fehlende Erwerbstätigkeit) -eine finanzielle Risikolage (Familieneinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze).
Frage 3:
Angesichts eines erheblichen Zustroms weiterer Kinder und Jugendlicher mit „Migrationshintergrund“ im Zuge der anhaltenden „Flüchtlings“krise ist mit einem weiter steigenden Förderbedarf im Rahmen der „bedarfsorientierten Budgetierung“ im kommunalen Bildungsmanagement zu rechnen. Mit welcher Fördersumme ist 2017 zu rechnen? Wie entwickelte sich die in Rede stehende Summe seit Einführung des einschlägigen Förderinstrumentariums im Jahr 2013?
Antwort:
Der Stadtrat hat die Einführung der Bedarfsorientierten Budgetierung (BoB) in seinen Sitzungen am 4.7.2012 (BV Nr. 08-14/V 09618) und am 24.7.2013 (BV Nr. 08-14/V 12301) beschlossen. Diese Beschlüsse sehen keine dynamische Erhöhung der Förderbudgets vor. Dies gilt auch für die beruflichen Schulen (BV Nr. 14-20/V 04133 vom 18.2.2016).
Frage 4:
Inwieweit vermag die LHM angesichts der vergleichsweise hohen Münchner Schulabbrecherquoten der Einschätzung folgen, dass die eingesetzten Fördergelder ihren Zweck verfehlen?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport hat alle mit zusätzlichem Ressourceneinsatz verbundenen Maßnahmen wissenschaftlich begleiten lassen. Der Abschlussbericht befindet sich derzeit in der Schlussredaktion und wird dem Stadtrat im Mai 2017 vorgelegt. Demnach kann dieser Einschätzung nicht gefolgt werden.