Leerstehende Unterkunft in der Hansastraße 55: kein Ort für einheimische Obdachlose?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.1.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 10.1.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Die von der LHM im Internet vorgehaltene Übersicht ‚Bestand und Planungen von Flüchtlingsunterkünften nach Stadtbezirken‘ mit Stand vom 11.11.2016 weist für den Bereich des BA 7 die Unterkunft in der Hansastraße 55 als am 30.9.2016 ‚verworfen‘ aus. Dieser Standort wurde laut Übersicht der Stadt am 23.12.2015 eröffnet, wird als Leichtbauhalle ausgewiesen und verfügt über eine Kapazität von 168 Bettplätzen (nach:https:// www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Fluechtlinge/ Unterkuenfte.html; zul. aufgerufen:10.1.2017, 3.50 Uhr; KR). Laut Berichten der Lokalpresse wurde die Unterkunft planmäßig kurz vor Weihnachten 2015 eröffnet, müßte also funktionsfähig bzw. mit vergleichsweise geringen Aufwand wieder instandzusetzen sein. Seit geraumer Zeit steht sie allerdings leer.“
Zu Ihrer Anfrage vom 10.1.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Nach Berichten der Lokalpresse gab es in München im Frühjahr 2016 rund 5400 Obdachlose, doppelt so viele wie 2008. Warum ist es nicht möglich, die leerstehende und funktionsfähige Unterkunft in der Hansastraße 55 für die Unterbringung einheimischer Münchner Wohnungsloser zu nutzen?
Antwort:
Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger werden in Festbauten untergebracht. Hierzu gibt es ein bestehendes System aus Notquartieren, Beherbergungsbetrieben und Clearinghäusern. Der Unterbringung in einer Leichtbauhalle bedarf es daher nicht.
Frage 2:
Inwieweit wurde eine solche Nutzung von der LHM bereits erörtert? Mit welchem Ergebnis? Antwort:
Da ein solcher Bedarf nicht gegeben ist, wurde eine solche Nutzung nicht erörtert.
Frage 3:
Wie sehen die Pläne der LHM für die leerstehende, aber funktionsfähige Unterkunft in der Hansastraße 55 aus?
Antwort:
Die Leichtbauhalle ist derzeit gemäß Stadtratsbeschluss als Notfallobjekt für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen.