Die sanierungsbedürftige Siedlung an der Haldenseestraße soll zu einem zeitgemäßen Wohnquartier mit den notwendigen sozialen Einrichtungen, Läden sowie Grün- und Freiflächen entwickelt werden. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde für das Planungsgebiet von der Grundstückseigentümerin in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Planungswettbewerb durchgeführt.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 27. März mit 10. April an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
- beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum), barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
- bei der Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
- bei der Stadtbibliothek Ramersdorf, Führichstraße 43 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr).
Am 8. Juli 2015 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung für das Gebiet Haldenseestraße (beidseits), Bad-Schachener-Straße (südlich), Hechtseestraße (nördlich) und Krumbadstraße (östlich) einen Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss gefasst und beschlossen, einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Planungswettbewerb durchzuführen. Am 27. April 2016 wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung das Ergebnis des Wettbewerbs bekannt gegeben und das weitere Vorgehen beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage des Siegerentwurfs fortgeführt. Bezüglich der Verfahrensart wurde beschlossen zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren gemäß Paragraf 13 a BauGB für das weitere Bebauungsplanverfahren möglich ist. Die Prüfung hat ergeben, dass das weitere Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraf 13 a BauGB durchgeführt werden kann.
Wesentliche Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sind:
- Schaffung eines städtebaulich qualitätsvollen Wohnstandorts mit unterschiedlichen Wohnformen für etwa 760 Wohneinheiten.
- Schaffung eines eigenständigen Siedlungsgefüges mit eigener Identität. -Einbindung der neuen Siedlung in die umgebenden Strukturen.
- Integration aller notwendigen ergänzenden Angebote zur Versorgung mit Infrastruktur, Läden und Dienstleitungseinrichtungen auf kurzen Wegen.
- Ausbildung eines prägnanten Grün- und Freiflächensystems im Zusammenspiel mit der städtebaulichen Idee.
- Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes mit ausreichend großen und vielfältig nutzbaren privaten Freiflächen und öffentlichen Grünflächen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraf 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach Paragraf 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Wesentliche Gründe, weshalb von einer Umweltprüfung abgesehen wird: Die Vorprüfung des Einzelfalls erfolgte auf Grundlage des Planungskonzepts das auch Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung ist.
Es wurde sich dabei mit folgenden verschiedenen Punkten aus der Anlage 2 des BauGB näher befasst:
- Boden
- Wasser
- Ortsbild
- Verkehrslärm
- Schutz vor Erschütterung.
Im Ergebnis dieser Prüfung kann daher von einer Umweltprüfung abgesehen werden.
Die wesentlichen Gründe hierfür sind:
- Eine Vielzahl der Erfordernisse/Kriterien – sofern Auswirkungen vorliegen – können als nicht erheblich eingestuft werden.
- Sofern die Erheblichkeit der Auswirkungen festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, diesen mit entsprechenden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, zum Beispiel durch entsprechende Festsetzungen, entgegenzuwirken.