Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat eine neue Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ mit erweitertem Umgriff beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung, die am 10. Mai ausläuft. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die neue Satzung mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft treten. Die Erhaltungssatzung umfasst im Wesentlichen ein Areal im 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe sowie in kleineren Teilen auch Gebäude im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt. Neben kleineren Erweiterungen erfasst das neue Satzungsgebiet nun auch zwei Baublöcke östlich der Paul-Heyse-Straße.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 1987 und damit seit gut 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die den Erhalt einer gebietsspezifischen Bevölkerungsstruktur befördern. Dieser Schutz begründet einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Woh-
nungseigentum. In der Landeshauptstadt München wird es somit dann insgesamt 21 Erhaltungssatzungsgebiete geben, in denen rund 258.000 Einwohnerinnen und Einwohner in rund 143.800 Wohnungen leben. Etwa jede sechste Person mit Wohnsitz in München wohnt daher in einem Erhaltungssatzungsgebiet, ebenso ist derzeit etwa jede sechste Wohnung in der Landeshauptstadt München unter den Schutz dieser Regelung gestellt.