An der Deroystraße wird ein neues Steuerzentrum entstehen, in dem alle Münchner Finanzämter und die Steuerverwaltung gebündelt werden. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat hierfür den Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.
Das zirka 6,6 Hektar große Areal, das sich ganz überwiegend im Eigentum des Freistaats Bayern befindet, liegt im Stadtbezirk 3 – Maxvorstadt und wird im Norden und Westen begrenzt vom Bogenverlauf der Marsstraße, von der Arnulfstraße im Süden und von der Deroystraße im Osten. Das Grundstück wird seit den 1960er-Jahren von den Münchner Finanzämtern und der Steuerverwaltung genutzt und soll nun zu einem neuen Steuerzentrum weiterentwickelt werden, das alle entsprechenden Dienststellen bündelt. Die Anzahl der Arbeitsplätze am Standort wird sich dadurch auf etwa 3.200 nahezu verdoppeln.
Das Planungskonzept basiert auf einem städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb. Der 1. Preisträger sieht eine Bündelung der Baukörper im östlichen Grundstücksbereich um einen zentralen Platz und im Westen einen großzügig dimensionierten Freiraum als öffentliche Grünfläche vor. Die Realisierung ist über einen langen Zeithorizont und in sechs Bauabschnitten geplant. Flankierend zum Bebauungsplan wurde auch eine Rahmenplanung für das Gesamtareal erstellt.
Durch den Bebauungsplan mit Grünordnung wird eine Grundfläche mit Nebenanlagen von rund 34.000 Quadratmetern und eine Geschossfläche von 90.000 Quadratmetern festgesetzt. Die öffentliche Grünfläche im Westen wird knapp 15.000 Quadratmeter groß sein. Geplant ist auch eine Kindertagesstätte mit zwei Kindergarten- und vier Kinderkrippengruppen, die im zweiten Bauabschnitt realisiert wird. Das Innenstadtkonzept der Landeshauptstadt München sieht vor, dass bei neuen Planungen gerade auch in den zentralen Stadtbezirken der Innenstadt die Wohnfunktion gestärkt und entwickelt wird. Dementsprechend wird der Freistaat Bayern hier zirka 7.500 Quadratmeter Geschossfläche für Wohnen schaffen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist vom 20. April bis 22. Mai vorgesehen.