Fünf Jahre Anerkennungsgesetz – Servicestelle zieht Bilanz Archiv
-
Rathaus Umschau 59 / 2017, veröffentlicht am 27.03.2017
Dank der Angebote der Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen im Sozialreferat in München finden Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen leichter Anschluss in ihren gelernten Berufsfeldern.
Die Servicestelle zieht jetzt Bilanz: Nach der Einführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz am 1. April 2012, auch Anerkennungsgesetz genannt, haben es Zuwanderinnen und Zuwanderer in Deutschland wesentlich leichter, eine Beschäftigung entsprechend ihrer Qualifikation auszuüben. Denn mit dem Gesetz gibt es einen Rechtsanspruch auf individuelle Gleichwertigkeitsprüfung in vielen Berufen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einschlägige Berufserfahrungen in die Prüfung mit einfließen zu lassen und damit Defizite in der Ausbildung auszugleichen. Die Servicestelle im Sozialreferat berät genau an dieser Stelle. Sie ist Anlaufstelle für Menschen - zunehmend mit Fluchthintergrund - , die im Ausland eine berufliche Qualifikation erworben haben, nun in München leben und bisher keinen Zugang zu einer ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeit gefunden haben. Die Servicestelle unterstützt diese Personen im Rahmen des Anerkennungsgesetzes, ihre berufliche Qualifikation in einer Analyse überprüfen zu lassen, sollten sie aufgrund der Flucht keine Zeugnisse mehr besitzen.
Von der Einführung des Anerkennungsgesetzes profitieren nicht nur die Fachkräfte, sondern auch der Arbeitsmarkt und die Stadtgesellschaft in München. Sozialreferentin Dorothee Schiwy betont: „ Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz können ausländische Berufsqualifikationen in einfacheren und transparenteren Verfahren in Deutschland anerkannt werden. Für die Stadt München bedeutet dies insbesondere eine verbesserte Integration der Menschen mit Migrationshintergrund, die nach der Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation auch als Fachkraft in München arbeiten können. Gleichzeitig profitieren die Unternehmen, die oftmals händeringend nach Fachkräften suchen.“
Am 1. April 2012 trat das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes in Kraft, das die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse vereinheitlichte und vereinfachte. Die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen hat bereits im Oktober 2009 ihre Arbeit aufgenommen und gehört damit zu einer der ersten Fachberatungsstellen zur beruflichen Anerkennung in Deutschland. Seit Bestehen der Servicestelle sind knapp 23.000 Beratungen durchgeführt worden – die häufigsten Abschlüsse waren im pädagogischen Bereich und Ingenieurberufe. Das macht deutlich, dass trotz der Vereinfachungen durch das Anerkennungsgesetz der Unterstützungs- und Beratungsbedarf für die in München lebenden Fachkräfte hoch ist.
Das Anerkennungsverfahren ist dynamisch, d.h. neben einer vollen Anerkennung der beruflichen Qualifikation, kann auch eine anteilige Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf bescheinigt werden. Aus diesem Grund ist auch die Servicestelle neue Wege gegangen und hat ihr Angebot um die Qualifizierungsberatung erweitert. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern wurden zudem Maßnahmen konzipiert, die zu einer vollen Anerkennung der ausländischen Abschlüsse führen. Beispielsweise kann im sozialpädogogischen Bereich über ein internationales Brückenseminar an der Katholischen Stiftungshochschule München ein Anpassungslehrgang in sozialer Arbeit absolviert werden. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen arbeiten im Anschluss als staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in München, wo bisweilen großer Fachkräftemangel herrscht.
Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter http://bit.ly/2omQHuN.