Tierpark Hellabrunn – wie ist der Stand der Parkhausplanungen sowie der Planungen zu den sogenannten „flankierenden Maßnahmen“?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Sabine Krieger und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 23.12.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 23.12.2016 führten Sie als Begründung aus:
„Frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung werden bei Planungen der LH München großgeschrieben. Die Planungen für das umstrittene Parkhaus am Tierpark werden jedoch nur im Aufsichtsrat und zeitweise – in nichtöffentlicher Sitzung – im örtlichen Bezirksausschuss 18 diskutiert. Genaueres zum aktuellen Stand der Planungen und den Auswirkungen auf die verkehrliche Situation vor Ort ist daher nicht bekannt. Dabei ist das Projekt von großer Bedeutung für die Verkehrssituation rund um den Tierpark und sollte frühzeitig mit allen Beteiligten und vor allem den Anwohnerin- nen und Anwohnern diskutiert werden.“
Für die bisher gewährten Fristverlängerungen bedanke ich mich. Aufgrund der nun vorliegenden Stellungnahmen der Münchener Tierpark Hellabrunn AG und des Referats für Stadtplanung und Bauordnung kann Ihre Anfrage wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Warum finden die Planungen des Projekts nichtöffentlich statt?
Antwort:
Da die Planungen der Münchener Tierpark Hellabrunn AG noch nicht mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt sind und es sich insoweit noch um Unternehmensinterna handelt, wurden diese bisher noch nicht öffentlich diskutiert.
Frage 2:
Wann werden Bezirksausschuss und Anwohner mit den Planungen und deren Auswirkungen aufs Viertel öffentlich beteiligt?
Antwort:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft geht davon aus, dass eine öffentliche Beteiligung im Rahmen der angekündigten Beschlussvorlage zum Parkraummanagement (siehe Antwort zu Frage 5) und des weiteren Genehmigungsverfahrens erfolgen wird.
Frage 3:
Der Presse ist zu entnehmen, dass die Planungen für das Projekt vorangetrieben werden. In der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04520 vom 8.12.2015 wird klar benannt, dass der vom Tierpark präferierte geplante Standort an der Siebenbrunner Straße aus naturschutzfachlicher Sicht suboptimal ist. Wurden mittlerweile naturschutzfachliche Untersuchungen (auch im Hinblick auf das betroffene FFH-Gebiet) durchgeführt, auf deren Ergebnis sich jetzt dennoch weiterführende Planungen des Projekts am geplanten Standort begründen lassen? Falls ja: wann werden diese im zuständigen Fachausschuss vorgelegt?
Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:
Ergebnisse etwaiger, durch den Projektträger zu beauftragender Untersuchungen, sind dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung nicht bekannt.
Antwort der Münchener Tierpark Hellabrunn AG:
Naturschutzfachliche Untersuchungen wurden für den vom Tierpark präferierten Standort an der Siebenbrunner Straße (derzeitige unversiegelte Freiparkfläche) noch nicht durchgeführt. In einer ersten vergleichenden und umfangreichen Standortbewertung (es wurden 5 Alternativstandorte untersucht) konnte jedoch festgestellt werden, dass der Standort Siebenbrunner Straße für das geplante begrünte Parkdeck die meisten positiven Punkte aufweisen konnte (darunter auch „naturschutzrelevante“ Aspekte). Auf Grundlage dieser ersten Standortanalyse soll nun im Rahmen einer Bauvoranfrage bei der Lokalbaukommission ein so genanntes Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt werden.
Frage 4:
Liegt das Ergebnis der vergleichenden Prüfung von Ersatzstandorten mittlerweile vor? Falls ja: wann werden diese im zuständigen Fachausschuss vorgelegt?
Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereitet derzeit eine Beschlussvorlage vor, die sich in erster Linie mit der geschäftsordnungsge-mäßen Beantwortung von einem Stadtratsantrag und zwei Empfehlungen aus einer Bürgerversammlung befasst, aber gleichzeitig Vorschläge und Prüfungen zu Ersatzstandorten aus konzeptioneller Sicht macht. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 wird diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Frage 5:
Wie ist der Sachstand zur Einführung des Parkraummanagements im Umfeld des Tierparks? Dieses wurde als eine von mehreren „flankierenden Maßnahmen“ in dem vom Tierpark beauftragten Verkehrsgutachten empfohlen. Die Anfang 2016 geplante Beschlussvorlage hat den Stadtrat immer noch nicht erreicht. Wann in 2017 ist hier eine Stadtratsbefassung geplant?
Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:
Die Beschlussvorlage ist fertiggestellt und befindet sich in der referatsinternen Mitzeichnungskette. Es ist geplant, sie noch vor der Sommerpause dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Frage 6:
Wie sehen die derzeit existierenden Planungen zu Konstruktion, Materi- alien und ökologischer Bauweise des Parkhauses aus?
Antwort der Münchener Tierpark Hellabrunn AG:
Die derzeitigen konzeptionellen Planungen des begrünten Parkdecks sehen folgende Konstruktionen und Materialien vor:
- Modulare Skelettbauweise
- Einsatz von Betonrecycling
- Einsatz von grundsätzlich recycelbaren Baustoffen soweit dies die Bauauflagen und besonderen Brandschutzbestimmungen für Parkhäuser zulassen
- Umsetzung einer natürlich begrünten Vorhangfassade
- Umsetzung eines extensiv begrünten Flachdaches (Biotopnutzung möglich)
- Maximale Bauhöhe des Parkdecks bei 14 m (unterhalb der bestehenden Baumwipfel des angrenzenden Baumbestandes)
- Besondere Stellplätze für Elektrofahrzeuge (Ladestationen)
- Besondere Stellplätze für Familien und Behindertenstellplätze -Integriertes Fahrradparkhaus
Inwieweit sich diese Konzeptvorstellungen auch vollumfänglich umsetzen lassen ist ebenfalls Ziel der nun angesetzten „Bauvoranfrage“. In diesemZusammenhang werden alle wesentlichen Bauauflagen thematisiert und mit den oben genannten Konzeptvorstellungen abgeglichen.
Frage 7:
Wie hoch wären die Kosten für ein Parkhaus dieser Größenordnung (je Stellplatz) in einfacher Betonbauweise (überschlägig geschätzt)?
Antwort der Münchener Tierpark Hellabrunn AG:
Eine fundierte Kostenschätzung ist im jetzigen Planungsstadium nicht möglich. Basis für eine seriöse Aussage zu einem Kostenrahmen sind die planungsrechtlichen Eckdaten bzw. Vorgaben eines begrünten Parkdecks. Diese sollen im Zuge einer Bauvoranfrage geklärt werden.
Frage 8:
Unter Annahme der für die nächsten fünf Jahre prognostizierten Besucherzahlen, der aktuellen Pachtkosten für die Fläche sowie der überschlägig geschätzten Abschreibungs- und Bewirtschaftungskosten: mit welcher Parkgebühr pro Tag wäre eine kostendeckende Bewirtschaftung des Parkhauses möglich?
Antwort der Münchener Tierpark Hellabrunn AG:
Die Parkgebühren resultieren sowohl aus den Bewirtschaftungs- als auch den Investitionskosten. Folglich können hierzu aktuell noch keine seriösen Aussagen getroffen werden, auf die Ausführungen zu Frage 7 wird verwiesen.
Frage 9:
Selbst in Parkraummanagement-Gebieten kostet ein Besucherparkplatz für einen Tag höchstens 6 Euro und dürfte damit günstiger als der Tagessatz eines Parkhauses sein. So ist zu erwarten, dass viele Autofahrer, um Gebühren zu sparen, erst noch eine Runde im Viertel drehen, bevor sie ein Parkhaus ansteuern. Insbesondere wenn zusätzliche Besucherparkplätze im öffentlichen Raum geschaffen werden, ist dann eine Mehrbelastung durch Parksuchverkehr auch an „normalen“ Besuchertagen zu erwarten. Gibt es bereits Überlegungen, wie sich dies verhindern lässt?
Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:
Hierzu gibt es noch keine Überlegungen, da das Projekt noch nicht den Stand erreicht hat, in dem Details dieser Art angesprochen werden
Frage 10:
Ist angedacht, zusätzlich zu einem eventuellen Parkhaus, zusätzliche Be- sucherparkplätze im öffentlichen Raum zu schaffen? Wenn ja, an welchem Standort und wie viele?
Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 11:
Gibt es in dem Verkehrsgutachten bereits Aussagen darüber, welchen Weg die Nutzer eines Parkhauses nehmen würden? Würde es auf einigen Zuwegen, beispielsweise der Pilgersheimer Straße und Schönstraße, zu merkbaren Mehrbelastungen kommen?
Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung:
Laut Verkehrsgutachten (Stand 28.1.2016), das von der Tierpark AG in Auftrag gegeben und vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Kenntnis genommen wurde, kommen derzeit 50% der Kfz-Nutzenden von Westen über die Tierparkstraße, 30% von Norden über die Schönstraße und 20% von Osten über die Siebenbrunner Straße.
Aussagen über die Zufahrtssituation zu einem eventuellen Parkhaus wurden im Verkehrsgutachten nicht getroffen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.