Betriebsärztlicher Dienst bei der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Bettina Messinger, Alexander Reissl und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 24.2.2017
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Ihre an Herrn Oberbürgermeister gerichtete Anfrage vom 24.2.2017 wurde dem Personal- und Organisationsreferat zur Beantwortung zugeleitet. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Der ‚Betriebsärztliche Dienst‘, angesiedelt im Personal- und Organisationsreferat, nimmt seit Jahrzehnten die betriebsärztliche Betreuung aller Referate und Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München wahr. Die Branddirektion, welche dem Kreisverwaltungsreferat zugeordnet ist, wird jedoch vom Referat für Gesundheit und Umwelt betriebsärztlich beaufsichtigt.
Es ist unklar, warum die betriebsärztliche Betreuung nicht seitens des Personal- und Organisationsreferates und damit aus einer Hand erfolgt.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen kann ich Ihnen wie folgt beantworten:
Frage 1:
Welche Gründe hat die gesonderte betriebsärztliche Betreuung der Branddirektion?
Antwort:
Die betriebsärztliche Betreuung der Branddirektion durch das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU), Abt. Ärztliche Gutachten ist historisch gewachsen. Seit mehr als 25 Jahren ist die Abteilung Ärztliche Gutachten (GS-AG) des RGU für die betriebsärztliche Versorgung der Berufsfeuerwehr München zuständig, wobei zu jener Zeit das Gesundheitsamt noch dem Kreisverwaltungsreferat unterstellt war.
Im Einstellungsverfahren der Feuerwehrkräfte ist eine amtsärztliche Untersuchung zur Frage der gesundheitlichen Eignung für die Verbeamtung und eine betriebsärztliche Aussage zur Branddiensttauglichkeit erforderlich. Die Zusammenfassung der Verbeamtungsuntersuchung mit den erforderlichen speziellen Zusatzuntersuchungen aus dem betriebsärztlichen Bereich waren ein Hauptgrund, die Betreuung der Münchner Berufsfeuerwehr durch das RGU insgesamt durchführen zu lassen.Gem. der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ dürfen für den Feuerwehrdienst nur körperlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden. Die körperliche Eignung muss durch Eignungsuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen festgestellt und bescheinigt werden. Ferner sind arbeitsmedizinische Vorsorgen zu Themen wie schwerer Atemschutz, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr und Tauchertauglichkeit regelmäßig durchzuführen. Die für den Feuerwehreinsatz ebenfalls benötigten LKW- und Busführerscheine sind gem. der Fahrerlaubnisverordnung nur fünf Jahre gültig, eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die ärztliche Untersuchung und das augenärztliche Gutachten keine nachteilige Diagnose liefert.
Dies alles erfordert eine engmaschige gesundheitliche Überwachung der Feuerwehrkräfte. Durch die Bündelung aller erforderlichen Maßnahmen bzw. Untersuchungen können somit Synergieeffekte erzeugt und der Organisations- und Verwaltungsaufwand in begrenztem Rahmen für die Branddirektion gehalten werden.
Ferner sind der überwiegende Teil der Feuerwehrkräfte auch im Rettungsdienst tätig. Somit ist nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ein ausreichender Impfschutz sicherzustellen, das RGU hat daher ein speziell auf die Bedürfnisse der Feuerwehr abgestimmtes, tätigkeitsbezogenes Impfangebot bereitgestellt. Auch hier können deutliche Synergieeffekte durch die Organisation (z.B. Großabnehmerrabatte für Impfstoffe im Rahmen des Infektionsschutzes und den damit verbundenen Impfungen) und die Durchführung „aus einer Hand“ erzielt werden, da diese z.B. parallel zu den erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden können und somit nicht mehrere Arzttermine während der Dienstzeit erforderlich sind.
Für die Berufsfeuerwehr werden somit analog der Vorgehensweise im Polizeidienst die amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung, die grundsätzlich in den Aufgabenbereich des RGU fällt, die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sowie weitere Eignungsuntersuchungen für die Branddiensttauglichkeit zusammengefasst.
2011 wurde seitens des Kreisverwaltungsreferates der Wunsch an das Personal- und Organisationsreferates herangetragen, diesen Sonderweg weiterhin zu akzeptieren. Diesem Wunsch ist das POR – trotz des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwangs für den Betriebsärztlichen Dienst – in Abstimmung mit dem Betriebsärztlichen Dienst nachgekommen. Eine erneute Nachfrage bei dem Leiter der Branddirektion aufgrunddieser Anfrage bestätigte, dass auch weiterhin eine Betreuung durch das RGU gewünscht ist.
Frage 2:
Weshalb wird diese betriebsärztliche Betreuung nicht seitens des Personal- und Organisationsreferates vorgenommen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.