Wurden Fördermittel für den Breitbandausbau in München genutzt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 27.2.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 27.2.2017 führten Sie als Begründung aus:
„Bereits seit Ende Oktober 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das ‚Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau‘ beschlossen. Von den städtischen Tochtergesellschaf- ten wird bezüglich des Breitbandausbaus in München immer gern auf die Kosten hingewiesen. Wir halten den Breitbandausbau für einen besonders wichtigen Aspekt für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH (SWM) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wann ist dem Oberbürgermeister, den zuständigen Referaten und den Tochtergesellschaften innerhalb der Stadtverwaltung dieses Förderpro- gramm bekannt gegeben worden?
Antwort:
Das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau ist der LHM sowie der SWM, die gemeinsam mit M-net deren Glasfasernetz in München stetig ausbaut, bekannt. Es sieht vor allem die Förderung des Netzausbaus in Regionen vor, die bisher unterversorgt sind. Die Lan deshauptstadt München gilt in der Regel nicht als eine solche Region, zumal es mehrere Wettbewerber für hochbandbreitiges Internet gibt.
Die SWM hat ergänzend Folgendes mitgeteilt:
„Natürlich ist unbestritten, dass die Versorgung auch innerhalb der Stadtgrenzen sehr unterschiedlich ist, allerdings variiert dies nach Straßenzug und ist damit nur schwer nachzuweisen.
Hinzu kommt, dass mit der Nutzung von Fördermitteln auch Bedingungen einhergehen, die die Flexibilität der Nutzung der verlegten Glasfaserinfra-struktur einschränken und die Fördersummen verglichen mit den gewaltigen Investitionen im Stadtgebiet München überschaubar sind.“
Selbstverständlich wird jedoch laufend geprüft, ob ggf. in Einzelfällen Fördermittel abgerufen werden können.
Frage 2:
Ist der Stadtrat von dem neuen Förderprogramm in Kenntnis gesetzt wor- den? Wenn nein warum nicht?
Antwort:
Das Bundesförderprogramm richtet sich zwar an Gebietskörperschaften, aufgrund der von den SWM zu Frage 1 dargestellten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Förderung war eine weitere Behandlung der Thematik im Stadtrat bisher nicht erforderlich.
Frage 3:
Wurden von Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt München bereits diesbezügliche Anträge auf Fördermittel gestellt?
Antwort:
Für die SWM und ihre Tochtergesellschaften kann diese Frage im Hinblick auf den Glasfaserausbau in München mit „nein“ beantwortet werden (siehe hierzu auch die Ausführungen der SWM zu Frage 1).
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantwortet werden konnten.