Brandschutz im Rathaus – Nachfragen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 16.2.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In Ihrer Anfrage vom 16.2.2017 führen Sie Folgendes aus:
„In der Antwort auf die Anfrage Nr. 14-20/F 00761 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion schreibt der Kreisverwaltungsreferent, bei einer Bege- hung des Neuen Rathauses durch die Branddirektion am 1.3.2012 wurden brennbare Gegenstände, darunter ein Aufsteller mit Infoblättern, bemän- gelt. Fünf Jahre später hat sich daran immer noch nichts geändert.
Nach Angaben des Kommunalreferates gebe es ‚häufig nachvollziehbare Gründe‘, warum in weiteren städtischen Gebäuden verbotenerweise ‚Flyer/ Infomaterial/Stellenausschreibungen an Pinnwänden oder Aufstellern, Blumen, Sitzmöbel, Datenschutztonnen, Bilder, Wasserspender u.ä. sowie Kopierer/Multifunktionsgeräte‘ in Gängen und Treppenhäusern gelagert würden.
Das versprochene Brandschutzkonzept lässt auf sich warten.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur federführenden Beantwortung übermittelt. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Vorweg möchte ich betonen, dass das Kommunalreferat die Vorgaben des Brandschutzes und die Ergebnisse der Branddirektion aus den regelmäßigen Feuerbeschauen in den städtischen Dienstgebäuden stets sehr ernst nimmt und umgehend die jeweiligen Mieterreferate vor Ort auffordert, beanstandete Brandlasten zu entfernen sowie ggf. beanstandete bauliche Mängel durch die Technische Hausverwaltung selbst behebt bzw. den stadtweiten technischen Dienstleister Baureferat mit der Behebung beauftragt.
Darüber hinaus begehen die Objektverantwortlichen meines Referats die Anwesen in regelmäßigen Abständen auch mit dem Augenmerk auf ersichtliche Gefahrenquellen und mögliche Brandlasten in den Fluren bzw. Treppenhäusern, deren Zulässigkeit dann im Einzelfall mit der Branddirektion abgestimmt wird.Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:
Frage 1:
Blumen, Sitzmöbel, Bilder und Wasserspender zählen wohl kaum als zwin- gend notwendig für den Betrieb in öffentlichen Dienstgebäuden. Welche „nachvollziehbaren Gründe“ gibt es, dafür Brandschutzvorschriften zu missachten?
Antwort:
Die aufgezählten Gegenstände sind freilich nicht zwingend notwendig für den Betriebsablauf. Das Kommunalreferat duldet bzw. genehmigt in Abstimmung mit der Branddirektion keine Brandlasten oder bauliche Mängel, die nicht mit den einschlägigen Vorschriften vereinbar sind.
Im Antwortschreiben des KVR vom 8.2.2017 war mir in diesem Zusammenhang aber der Hinweis im Hinblick auf „nachvollziehbare Gründe“ insofern wichtig, dass die strikte Umsetzung der Vorschrift des § 22 Abs. 1 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB – „Zu- und Ausgänge, Durchfahrten, Durchgänge, Treppenräume und Verkehrswege, die bei einem Brand als erster oder zweiter Rettungsweg vorgesehen sind, sind freizuhalten“) nicht immer auf Verständnis bei den Dienststellen stößt und der Aufforderung zur Entfernung von Brandlasten teilweise nur unzureichend Folge geleistet wird. Dies liegt dann aber im Verantwortungsbereich der jeweiligen Nutzerdienststelle.
Bestehende Brandlasten gerade in Fluren städtischer Dienstgebäude werden seitens der Nutzerdienststellen z.B. mit Kundenorientierung (Sitzgelegenheit, wenn mit Wartezeiten zu rechnen ist, Wasserspender, Infomaterial) oder der Mitarbeiterzufriedenheit („Verschönerung“ der Flure durch Bilder, Blumen aber auch Information der Beschäftigten z.B. über Stellenausschreibungen, Personalratsmitteilungen) begründet.
Diese Argumente sind aus Sicht der Dienststellen durchaus nachvollziehbar, rechtfertigen aber grundsätzlich weder eine Genehmigung noch eine Duldung, und werden durch das Kommunalreferat auch umgehend beanstandet.
In Einzelfällen ist es allerdings in Abstimmung mit der Branddirektion unter Berücksichtigung der Gesamtsituation ggf. möglich eine Lösung dahingehend zu finden, dass nicht brennbare Materialien (z.B. Stühle aus Metall, Aushang von Informationsschreiben in Schaukästen hinter Glas) zu ver-wenden sind oder Ausnahmen geduldet werden können (vgl. Ausführungen des KVR im Antwortschreiben auf Ihre Anfrage).
Frage 2:
Warum werden die Aufforderungen der Branddirektion bezüglich des Neuen Rathauses seit fünf Jahren ignoriert?
Antwort:
Die Aufforderungen der Branddirektion werden nicht ignoriert. Es ist vielmehr so, dass der in Rede stehende Aufsteller mit Infoblättern – vgl. oben – im Flurbereich nach erfolgter Abstimmung mit der Branddirektion geduldet werden kann. Er befindet sich daher nicht verbotenerweise dort.
Frage 3:
Wann ist mit dem Brandschutzkonzept für das Neue Rathaus zu rechnen?
Antwort:
Das Baureferat teilt hierzu Folgendes mit:
„Ein umfassendes Brandschutzkonzept für das Neue Rathaus wird derzeit erarbeitet. Der exakte Verlauf der Brandabschnitte muss in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsdauer der tangierten Bauteile detailliert untersucht und geplant werden. Nachdem in dem weitläufigen Rathaus eine Vielzahl unterschiedlicher Wand- und Deckenkonstruktionen im laufenden Betrieb untersucht werden muss, erwarten wir die Ergebnisse bis Ende des Jahres. Unabhängig davon wird der Brandschutz im Gebäude im Rahmen laufender Baumaßnahmen, wie z.B. den letzten Dachsanierungen, ständig verbessert.“