Ist der U-Bahn-Bau in München am Ende – oder: was kostet der zweite S-Bahn-Tunnel die LH München wirklich?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Rosa Liste) vom 20.12.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 20.12.2016 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit den Stadtwerken München GmbH (SWM/MVG), dem Baureferat und der Stadtkämmerei wie folgt beantwortet wird.
Mit Schreiben vom 23.1.2017 und 28.2.2017 wurde um Terminverlängerung nachgesucht, die gewährt wurde.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Durch die Beanspruchung von GVFG-Mitteln für den Bundesanteil an der Finanzierung der 2. Stammstrecke ist für die nächsten 30 Jahre keine weitere Bezuschussung des ÖV-Ausbaus aus GFVG-Mitteln in Bayern und damit auch in München mehr möglich.
Frage 1:
Welche städtischen ÖPNV-Projekte sind derzeit beim GVFG-Bundesprogramm angemeldet?
Antwort:
Für das GVFG-Bundesprogramm 2017-2021 wurden der Regierung von Oberbayern am 3.1.2017 folgende U-Bahn-Linien mit der Bitte um Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes für kommunale Vorhaben des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs gemeldet:
1. U-Bahn-Linie 4-Ost, Bf. Arabellapark – Bf. Englschalking
2. U-Bahn-Linie 5-West, Bf. Laimer Platz – Bf. Pasing
3. U-Bahn-Linie 3-Nord, Bf. Olympiaeinkaufszentrum – Bf. Moosach
4. U-Bahn-Linie 3-Nord, Bf. Olympiazentrum – Bf. Olympiaeinkaufszentrum
5. U-Bahn-Linie 1-West, Bf. Westfriedhof – Bf. Olympiaeinkaufszentrum
6. U-Bahn-Linie 2-Ost, Bf. Innsbrucker Ring – Bf. Moosfeld
7. U-Bahn-Linie 1-West, Bf. Rotkreuzplatz – Bf. Westfriedhof
8. U-Bahn-Linie 2-Nord, Bf. Scheidplatz – Bf. Feldmoching
9. U-Bahn-Linie 3-Süd, Bf. Implerstraße – Bf. Fürstenried-West
Bei den Vorhaben Nr. 3 - 9 handelt es sich um Restabwicklungen von U-Bahn-Linien, die bereits im Betrieb sind.
Folgende ÖPNV-Projekte wurden seitens der SWM angemeldet:
1. Tram Westtangente
2. Tram Freiham
3. Tram Münchner Norden (Linien 23 und 24)
4. U-Bahnhof Sendlinger Tor
Frage 2:
Gibt es städtische ÖPNV-Projekte, die in den letzten 5 Jahren wieder aus der Liste des GVFG-Bundesprogramms gestrichen wurden? Falls ja: Warum und auf wessen Veranlassung?
Antwort:
Ja, im GVFG-Bundesprogramm 2010-2014 waren die geplanten U-Bahn-Linien 5-West Pasing und U 4-Ost Englschalking in der Kategorie „C“ aufgenommen, im Bundesprogramm 2011-2015 fehlten jedoch beide U-Bahn-Linien, da der Zeitraum des Bundesprogramms 2011-2015 absehbar nicht mit dem geplanten Ausführungsbeginn übereinstimmte. Die Maßnahmen an sich wurden aber zu keiner Zeit in Frage gestellt. Die Auflistung der Vorhaben, welche für das GVFG-Bundesprogramm 2017-2021 gemeldet wurden (Frage 1), veranschaulicht die Wiederaufnahme der o.g. zwei U-Bahn-Linien.
Frage 3:
Ist es nach derzeitigem Erkenntnisstand wahrscheinlich, dass vor 2045 städtische ÖPNV-Projekte (z. B. U5 Pasing-Freiham, U4-Verlängerung nach Englschalking und ggf. weiter Richtung Osten, U9, Tram-Westtangente, Tram-Nordtangente, Verlängerung der Tramlinie 23 zum Kieferngarten, Neubau einer Tangentiallinie vom Kieferngarten zum U-Bahnhof Am Hart …) aus dem GVFG-Bundesprogramm gefördert werden können?
Antwort:
Diese Frage kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel und/oder eine Umschichtung der Mittel zugunsten Bayerns in Verbindung mit einer stärkeren Berücksichtigung der Region München bei der finanziellen Ressourcenzuweisung innerhalb des Freistaats würden die Chancen auf eine Förderung verbessern.
Frage 4:
In welchem Umfang können städtische ÖPNV-Projekte auch im Rahmen des „Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – BayGVFG“ und den „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV)“ gefördert werden?
Antwort:
Aufgrund der Verhandlungen zwischen den Bayerischen Kommunalen Spitzenverbänden und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über den kommunalen Finanzausgleich stehen aus dem Kfz-Steuerersatzverbund für die ÖPNV-Zuweisungen im Jahr 2017 – wie in den Vorjahren – rund 51 Millionen Euro für ganz Bayern zur Verfügung. Nach Entscheidung des Bayerischen Ministerrats entfallen hiervon auf die Landeshauptstadt München etwa 7 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um eine sogenannten 2/3-Förderung. Dies bedeutet, dass für die Abschöpfung des vollen Zuweisungsbetrags zuwendungsfähige Ausgaben von insgesamt mindestens 10,5 Millionen Euro p.a. erforderlich sind. Von diesen Zuwendungen werden insbesondere Maßnahmen bezuschusst, die aus dem städtischen Hoheitshaushalt finanziert werden, wie z.B. die Investitions- und Personalkosten im Rahmen der Streckenverlängerung von Buslinien, Beschleunigungsmaßnahmen für Stadtbusse und Trambahnen, Finanzierungsbeiträge der Landeshauptstadt München an die MVG zur Ertüchtigung von bestehenden U-Bahnhöfen mit zusätzlichen Fahrtreppen, etc.
Weitere Zuweisungen aus dem BayGVFG bzw. nach Art. 13 c und d Finanzausgleichsgesetz (FAG) und den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV), ebenfalls gespeist aus dem Kfz-Steuerersatzverbund bzw. aus Entflechtungsmitteln, werden in eigener Zuständigkeit vom Baureferat (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen, etc.) bzw. der SWM/MVG (Beschaffung von Straßenbahnen, etc.) beantragt.
Frage 5:
Gibt es verbindliche Zusagen zur Förderung städtischer Projekte durch den Freistaat angesichts dessen Belastung durch die Vorfinanzierung des Tieftunnels und der Anforderungen aus anderen Regionen Bayerns?
Antwort:
Bei Förderungen nach dem GVFG und dem BayGVFG handelt es sich nach dem Haushaltsrecht um freiwillige Leistungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Freistaats Bayern. Sobald der Fördergeber hierzu einen rechtsverbindlichen Förderbescheid erlassen hat, kann der Fördernehmer von einer rechtsverbindlichen Förderzusage ausgehen. Unter Frage 1 wurden die Projekte aufgelistet, die im GVFG Bundesprogramm 2017-2021 enthalten sind. Bei den Nummern 3-9 sind Förderbescheide erlassen worden und Fördermittel geflossen, somit besteht hier auch für die Restabwicklung eine Förderverpflichtung. Bei der U 5-West Pasing und der U 4-Ost Englschalking existieren noch keine Förderbescheide, somit auch keine Förderzusagen. Zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Projekten der SWM/MVG wurden noch keine Zusagen gegeben, was allerdings nicht unüblich ist.