Die Stadt, der Kreisjugendring und ein „Flüchtlings“verein – ein undurchsichtiges Geflecht
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 8.3.2017
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 8.3.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Das Jugendinformationszentrum München (JIZ) ist laut Eigendarstellung eine ‚städtische Einrichtung in Trägerschaft des Kreisjugendring(s) München-Stadt‘. Es will ‚Jugendliche über alles (soweit wie möglich) und über Jugend(themen)‘ informieren.
Unter dem Dach des JIZ bzw. auf der Internetseite des JIZ wirbt u.a. auch der Verein ‚Münchner Freiwillige – wir helfen‘ e.V. für seine Aktivitäten und Dienstleistungen, der im Internetportal ‚Mucbook‘ als derjenige ‚Verein, welcher sich aus der Helferinitiative am Hauptbahnhof entwickelt hat‘, be- schrieben wird, mithin an herausgehobener Stelle bei der Unterstützung von ‚Flüchtlingen‘ im Rahmen der Münchner ‚Willkommenskultur‘ tätig ist. Der Verein bietet in einem ‚Freiwilligenladen‘ in der Tumblingerstraße 50 u.a. eine ‚Raum-Nutzung für ehrenamtlich Aktive‘ an. Vorsitzende des Vereins ist Marina L. (Name bekannt), die gleichzeitig dem Vorstand des Kreisjugendrings München-Stadt angehört und dort als Schwerpunktthema unter anderem ‚Antirechtspopulismus‘ angibt
(Quelle: http://www.kjr-m.de/ueber-uns/vorstand/zusammensetzung-des- vorstands.html; zul. aufgerufen: 8.3.2017, 2.15 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 8.3.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit ist die LHM Eigentümerin bzw. Vermieterin der dem Verein „Münchner Freiwillige – wir helfen“ e.V zur Verfügung stehenden Räum- lichkeiten in der Tumblingerstraße 50?
Antwort:
Die LHM ist weder Eigentümerin noch Vermieterin der Räume in der Tumblingerstraße 50
Frage 2:
Inwieweit werden möglicherweise städtische Räumlichkeiten, aber auch Ausstattung, Infrastruktur, Material und Arbeitszeit, über die der Verein „Münchner Freiwillige – wir helfen“ e.V. verfügen kann, für die aber die LHM mit öffentlichen Mitteln aufkommt, zweckentfremdet? Auf welcher Grundlage (z.B. Mietvertrag, Überlassungsvertrag o.ä.) ist ggf. das Verhältnis zwischen der LHM, die Trägerin des JIZ ist, und dem Verein „Münchner Freiwillige – wir helfen“ e.V. geregelt?
Antwort:
Eine Zweckentfremdung ist uns nicht bekannt.
Frage 3:
Auf welcher Grundlage (z.B. Arbeitsvertrag, Werkvertrag o.ä.) ist ggf. die Tätigkeit Marina L.‘s, die Mitglied im Vorstand des städtischen Kreisjugendrings München-Stadt ist, als Vorsitzende des Vereins „Münchner Freiwillige – wir helfen“ e.V. geregelt?
Antwort:
Frau L. ist keine städtische Mitarbeiterin.
Frage 4:
Inwieweit sind ggf. noch weitere städtische Bedienstete, die z.B. für den Kreisjugendring München-Stadt und/oder das in städtischer Trägerschaft arbeitende JIZ tätig sind, gleichzeitig auch für den Verein „Münchner Frei- willige – wir helfen“ e.V. tätig?
Antwort:
Das ist nicht bekannt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendrings München-Stadt und des Jugendinformationszentrums sind keine städtischen Bediensteten.
Frage 5:
Inwieweit wurde möglicherweise durch die Tätigkeit für den Verein „Münchner Freiwillige – wir helfen“ e.V. die reguläre Tätigkeit Marina L.‘s und/oder ggf. weiterer Mitarbeiter des Vereins, die sich in einem städti- schen Angestelltenverhältnis befinden, vernachlässigt? Inwieweit kam es deshalb ggf. zu Abmahnungen und/oder Kündigungen?
Antwort:
Frau L. ist keine städtische Mitarbeiterin.
Frage 6:
Wie stellt die LHM sicher, daß Jugendliche, die die Informationsangebote des JIZ wahrnehmen, durch Marina L. (und ggf. weitere Mitarbeiter des Vereins) nicht einseitig politisch indoktriniert werden? Dies gefragt ange- sichts der Tatsache, daß Marina L. als einen der Schwerpunkte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied des Kreisjugendrings München-Stadt „Antirechtspopulismus“ angibt.
Antwort:
Dies ist durch die Satzung des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R., dessen Untergliederung der Kreisjugendring München-Stadt ist, sichergestellt.