Eine Entscheidung des Landessozialgerichts mit Folgen: Wie viele leistungsberechtigte EU-Arbeitnehmer gibt es in München?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 21.3.2017
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 21.3.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Das Bayerische Landessozialgericht sieht in einer im Februar 2017 er- gangenen Eilentscheidung bei einer rumänischen Staatsangehörigen, die als ‚Haushaltshilfe (Gartenarbeiten, Hausarbeiten)‘ mit fünf Stunden pro Woche und einem Monatseinkommen von 187 Euro arbeitet, den Arbeit- nehmer/innenstatus als möglich an und hat daher vorläufig aufstockend Leistungen nach dem SGB II angeordnet (Az.: L 11 AS 887/16 B ER).
Dieser Entscheidung kommt eine erhebliche Signalwirkung zu, weil sie klarstellt, dass ein Arbeitnehmerstatus nicht erst bei acht Wochenstunden und rund 275 Euro Monatsverdienst beginnt – wie es die derzeit geltende Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorsieht –, sondern bereits bei geringerer Stundenzahl und einem niedrigeren Einkommen. Dies könnte auch für die Landeshauptstadt München mit erheblichen Folgekosten verbunden sein.“
Zu Ihrer Anfrage vom 21.3.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Leistungsberechtigte, die nach der Entscheidung des Landessozialgerichts als EU-Arbeitnehmer einzustufen sind, gibt es derzeit in München?
Antwort:
Dem Jobcenter München liegen keine Zahlen über Personen vor, die nicht im Leistungsbezug stehen.
Frage 2:
Wie viele Haushalts-/Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem EU- Arbeitnehmer mit wie vielen Personen insgesamt gibt es gegenwärtig in München?
Antwort:
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer EU-Bürgerin bzw. einem EU-Bürger mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit beträgt derzeit 2.257. Diese Bedarfsgemeinschaften bestehen aus insgesamt 5.840 Personen.