Wieso können sich junge Geflüchtete nicht ehrenamtlich engagieren oder saisonale Aufgaben übernehmen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 2.2.2017
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Zur vollständigen Beantwortung Ihrer Fragen mussten umfangreiche Informationen und Sachstände bei den zuständigen Referaten, Betrieben und Gesellschaften eingeholt werden. Für die Verlängerung der geschäftsordnungsmäßigen Beantwortungsfrist bedanke ich mich.
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Sechs junge geflüchtete Menschen, die die Berufsschule zur Berufsintegration in der Balanstraße besuchen, würden sich gerne als Schulweghelfer engagieren. Die benachbarte Grundschule hatte bei der Berufsschule angefragt, da sie einen dringenden Bedarf an SchulweghelferInnen haben, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten. Eine entsprechende Anfrage der Schulleitung an das KVR wurde jedoch negativ beschieden mit der Begründung, die jungen Geflüchteten hätten keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und dürften daher nicht als Schulweghelfer tätig sein. Auch in anderen Bereichen tun sich junge Geflüchtete schwer, sich zu engagieren oder saisonale Beschäftigungen anzunehmen. Die SWM suchen z.B. nach Menschen, die in den Sommermonaten in den Bädern arbeiten wollen.
Für viele Geflüchtete könnte genau so eine Beschäftigung ein großer Gewinn sein um erste Arbeitserfahrungen zu sammeln und mit ihrem Engagement einen wertvollen Beitrag für die Stadtgesellschaft zu leisten.“
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend möchte ich betonen, dass die Landeshauptstadt München ehrenamtliches Engagement nachdrücklich begrüßt und durch unterschiedlichste Maßnahmen fördert.
Dies schließt selbstverständlich auch das Engagement geflüchteter Menschen ein.Neben der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Verbesserung des persönlichen Lebensumfeld kann ehrenamtliches Engagement geflüchteter Menschen nachhaltig Integration fördern, Teilhabe ermöglichen und die Möglichkeit eröffnen, erste Arbeitserfahrungen zu sammeln.
Die Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement ist Querschnittsaufgabe aller städtischen Referate.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wieso können junge Geflüchtete ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis nicht als SchulweghelferInnen tätig werden?
Antwort:
Das KVR teilt dazu mit, dass junge Geflüchtete keine „unbefristete“ Aufenthaltserlaubnis benötigen, um als Schulweghelferin oder Schulweghelfer tätig zu sein. Was sie jedoch benötigen, ist eine ausländerrechtliche Beschäftigungserlaubnis.
Der Grund liegt darin, dass die Tätigkeit als Schulweghelferin oder Schulweghelfer eine ausländerrechtlich genehmigungspflichtige Form der Erwerbstätigkeit darstellt. Es wird zwar kein Arbeitsentgelt entrichtet, aber die Betroffenen erhalten eine Aufwandsentschädigung und sie können ihren Einsatz nicht frei gestalten, sondern sind im Hinblick auf Ort, Zeit und Art ihres Einsatzes weisungsgebunden.
Für Geflüchtete gibt es keine allgemein gültige Regel, wann ihnen eine Beschäftigung erlaubt ist und wann nicht. Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob das Asylverfahren noch läuft oder abgeschlossen ist und ob die Bleibeperspektive hoch oder niedrig ist. Auch können gesetzliche Beschäftigungsverbote gelten. Jeder Fall kann anders liegen und muss daher individuell geprüft werden.
Zum Sachverhalt, der in der Anfrage kurz geschildert ist, teilt das KVR folgendes mit:
Am 20. Dezember erhielt das KVR von der Berufsschule zur Berufsintegration an der Balanstraße eine Liste mit den Namen von fünf Schülern, die an der Grundschule an der Balanstraße als Schulweghelfer tätig werden wollen. Von den fünf jungen Geflüchteten wohnen drei in München und zwei im Umland.In München ist es übliche Praxis, nur Schulweghelferinnen und Schulweghelfer mit Wohnsitz im Stadtgebiet einzusetzen und so einzuteilen, dass Wohnort und Einsatzort nicht zu weit auseinander liegen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dies für den pünktlichen Einsatz von Vorteil ist, da die Einsatzzeiten nicht variabel sind und Eltern sowie Kinder auf den täglichen, zuverlässigen Einsatz vertrauen. Es wird deshalb darauf geachtet, dass sie keine langen Wegezeiten in Kauf nehmen müssen. Aus diesem Grund kamen von den vorgeschlagenen Personen nur die drei Schüler aus München in Betracht.
Um zu klären, ob oder unter welchen ausländerrechtlichen Voraussetzungen sie das Ehrenamt ausüben dürfen, wurden die Ausländerbehörde München sowie die Agentur für Arbeit eingebunden. Auf Nachfrage teilten diese mit, dass zwei der jungen Geflüchteten die notwendige Beschäftigungserlaubnis haben. Für den dritten Schüler ist zuerst noch eine Zustimmungsabfrage bei der Agentur für Arbeit in die Wege zu leiten. Bei der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit im KVR ist der Aufwand für dieses zusätzliche Verfahren jedoch derzeit nicht leistbar, da die vorhandenen Ressourcen – mit nur einer Sachbearbeitungsstelle für die Betreuung aller rund 530 Schulweghelfer – dazu aktuell leider nicht ausreichen.
Das KVR informierte Ende Dezember die Berufsschule sowie den Elternbeirat der Grundschule, dass zwei der fünf Schüler als Schulweghelfer sofort in Frage kommen und nahm Kontakt zu den beiden auf. Einer von ihnen kam unverzüglich zum Vorstellungsgespräch. Nachdem von ihm alle notwendigen Dokumente vorgelegt wurden, konnte er Mitte Januar die Vereinbarung als Schulweghelfer unterzeichnen. Kurz darauf erfolgte die Einweisung durch die Polizei und seit Ende Januar leistet der Schüler regelmäßig den Schulwegdienst. Der zweite Schüler hat sich noch nicht wieder gemeldet.
Wie diese Schilderung zeigt, können sich junge Geflüchtete als Schulweghelferinnen und Schulweghelfer engagieren, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen mitbringen. Das KVR unterstützt sie dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten und begrüßt die Verstärkung im Schulwegdienst.
Frage 2:
Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden um jungen Geflüchteten das Engagement in einem Ehrenamt (wie z.B. SchulweghelferInnen, Frei- willige Feuerwehr) zu ermöglichen?
Antwort:
Die Vermittlung in ein Engagement und die Begleitung eines Engagements benötigen prinzipiell hauptamtliche Ressourcen. Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede der Idee von „Ehrenamt“, schwierige Lebensumstände der potenziell Interessierten, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen, wechselnde Unterkünfte und unsichere Bleibeperspektiven stellen Hemmnisse bei der Aufnahme eines Engagements dar und erhöhen den Vermittlungsaufwand und den Bedarf an Begleitung deutlich.
Grundsätzlich hat auch für geflüchtete Menschen die Sicherung der Lebensgrundlage Priorität.
Begleitung und Anleitung sind Voraussetzung, um verlässlich Aufgaben zu übernehmen, die Sinnhaftigkeit eines Engagements herzustellen und eine Bindung zur Einrichtung aufzubauen.
Die notwendigen – formalen und persönlichen – Voraussetzungen für ein Engagement sind sehr unterschiedlich:
Es können z.B. Volljährigkeit, das Vorliegen eines (erweiterten) Führungszeugnisses, eine Beschäftigungserlaubnis, spezifische persönliche und fachliche Kenntnisse sowie Sprachkenntnisse eine Rolle spielen.
Ob ein ehrenamtliches Engagement möglich ist, hängt daher sehr stark vom Einzelfall ab.
Bürgerschaftliches Engagement kann aber zielgruppenspezifisch, z.B. in Unterkünften oder Sprach- bzw. Integrationskursen, beworben werden. Erfolgversprechend ist insbesondere persönliche Ansprache bzw. eine Kombination aus persönlicher Ansprache und Informations- und Vermittlungsmaßnahmen.
Eine mögliche Maßnahme wäre die Bereitstellung von Kapazitäten für ein auf die spezielle Situation von geflüchteten Menschen zugeschnittenes Freiwilligenmanagement.
Mit fundierten Kenntnissen in den spezifischen Themenfeldern (Interkulturalität, Führungszeugnisse, Aufenthaltsrecht, Beschäftigungserlaubnis, Asylbewerberleistungsgesetz) und in der Freiwilligenkoordination könnte es als Schnittstelle zwischen der Landeshauptstadt München, der Agentur für Arbeit München, den freien Trägern und der Zivilgesellschaft fungieren und die bestehenden Vermittlungsstrukturen, mögliche Einsatzstellen und die Verantwortlichen in der Arbeit mit Geflüchteten unterstützen.Beispielhaft kann ein Ansatz, den das Caritas Freiwilligen-Zentrum München Nord in Kooperation mit der MVHS realisiert hat, sein: In einem Integrationskurs wurde „Ehrenamt in Deutschland“ und das Prinzip der Freiwilligenzentren thematisiert; nach dem zweiten Termin gab es schon einige Interessierte.
Bezüglich weiterer möglicher Maßnahmen verweise ich auf den „Gesamtplan Integration für Flüchtlinge“, in dem „Gesellschaftliche Teilhabe im Sozialraum“ thematisiert werden wird. Dieser wird aktuell im Sozialreferat erarbeitet und dem Stadtrat voraussichtlich im Herbst 2017 vorgestellt.
Frage 3:
Hat die Stadtverwaltung bereits Anläufe unternommen geflüchtete Menschen für verschiedene Ehrenamtstätigkeiten zu gewinnen? Wenn ja, für welche? Wenn nein, was wäre hier denkbar?
Antwort:
Im Bereich des Sozialreferats:
Viele geflüchtete Menschen engagieren sich bereits im Rahmen ihres Alltags informell und außerhalb der bestehenden Vermittlungsstrukturen, z.B. indem sie für Mitbewohner in Unterkünften übersetzen oder Kinderbetreuung übernehmen.
Das Sozialreferat kooperiert bei der Vermittlung Bürgerschaftlichen Engagements mit den Münchner Freiwilligenagenturen („Caritas f-net“, „Gute Tat“ und „Tatendrang“) und im Bereich Bürgerschaftliches Engagement für Flüchtlinge mit der Caritas bzw. dem Netzwerk „Bürgerschaftliches Engagement für Flüchtlinge – Willkommen-in-München“ (BEFF).
In und aus dem Netzwerk BEFF heraus entstehen aktuell Projekte, um geflüchtete Menschen für weiteres Engagement zu gewinnen:
Das f-net (die Freiwilligen-Zentren der Caritas), Tatendrang und Gute Tat entwickeln in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe einen Flyer in einfacher Sprache, der geflüchtete Menschen über Bürgerschaftliches Engagement in Deutschland informieren soll.
Der Flyer soll einerseits Geflüchteten helfen zu verstehen, warum sie durch Freiwillige unterstützt werden und andererseits motivieren, selbst freiwillig tätig zu werden.Darüber hinaus verfolgt die Arbeitsgruppe der Freiwilligenagenturen einen weiteren Ansatz, ähnlich dem spezialisierten Freiwilligenengagement, wie in der Antwort auf Frage 2 dargestellt.
„Ehrenamts-Botschafter/-innen“ sollen die im und für den Flyer erarbeiteten Informationen über Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Helferkreisen und Projekten und bei Geflüchteten verbreiten. Interessierte sollen vor und bei Beginn ihres Engagements intensiv begleitet werden.
Dieses Projekt ist in der Planungsphase; die Finanzierung ist aber noch nicht gesichert.
Ein erstes Ergebnis der Arbeitsgruppe ist ein Verzeichnis, welche aktuellen Engagementmöglichkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit für geflüchtete Menschen geeignet sind.
Im Caritas-Zentrum München Innenstadt ist ein weiteres Projekt in Planung, das Geflüchtete informieren und zum Engagement motivieren soll.
Die Erfahrungen aus bestehenden Projekten, die darauf ausgerichtet sind, Migrantinnen und Migranten an Engagements heranzuführen (z.B. InVia JUMILO und EMIL, Alveni Kulturdolmetscher) fließen in die neuen Projekte ein.
Im Bereich des Kreisverwaltungsreferats:
Das Kreisverwaltungsreferat ermöglicht das ehrenamtliche Engagement junger Geflüchteter nicht nur im Schulwegdienst. Auch bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es positive Erfahrungen zum Engagement eines jungen Geflüchteten. Anlässlich des 150. Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr im vergangenen Jahr wurde darüber auch in einer Münchner Tageszeitung berichtet. Unter der Überschrift „Stille Helden in München“ wurden mehrere ehrenamtliche Einsatzkräfte porträtiert, darunter auch der junge Mann, der als Minderjähriger nach Deutschland geflüchtet war. Für die Mitarbeit im Einsatz- und Übungsdienst gelten allerdings besonders hohe Standards, da es sich um eine äußerst verantwortungsvolle und gefahrgeneigte Tätigkeit handelt. Die Ehrenamtlichen müssen eine umfangreiche praktische und theoretische Ausbildung absolvieren und die Sprache und Fachausdrücke absolut sicher beherrschen. Um dies zu erreichen, sind bei jungen Geflüchteten außerordentlicher Fleiß und eine individuelle Betreuung im Team die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Die Aufnahmekapazitäten der Freiwilligen Feuerwehr sind daher erkennbar eingeschränkt.
Die Freiwillige Feuerwehr prüft aber zurzeit, ob und wo es neben dem aktiven Einsatzdienst weitere Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten gibt, die von engagierten Freiwilligen wahrgenommen werden können. Dazu ist ein Konzept zur Erschließung neuer Engagementformen in Arbeit.
Im Bereich des Kulturreferats:
Im Bereich des Kulturreferats gibt es im Kernreferat derzeit keine jungen Geflüchteten im Ehrenamt.
Es eignen sich aber – unter den weiter oben genannten Voraussetzungen – im Prinzip alle Engagementangebote auch für junge Geflüchtete. Auch ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich zeichnet sich dadurch aus, dass es auf Kontinuität angewiesen und überwiegend sprachvermittelt ist. Damit sind Einsatzmöglichkeiten von der (sicheren) Bleibeperspektive und vom Umfang der Deutschkenntnisse der Freiwilligen abhängig. Eine Initiative des Kulturreferats wie z.B. das „Dialogcafé“, das in Kooperation mit verschiedenen stadtteilkulturellen Einrichtungen durchgeführt wird, kann Geflüchtete ins Engagement bringen.
Im Bereich des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft setzt gemeinsam mit dem Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration und der Agentur für Arbeit München das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) um. Bestandteile von FIM sind unter anderem sogenannte externe FIM. Externe FIM sind Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern. Die meist gemeinnützigen Tätigkeiten müssen das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen, d.h. die zu leistende Arbeit würde sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden. Teilnehmen können an diesem Programm Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab 22 Jahren (nach Beendigung der Berufsschulpflicht).
Erfahrungen aus der Akquise der externen FIM-Stellen zeigen, dass für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Sportvereine) sowie für sicherheitsrelevante Arbeitsbereiche (z.B. Feuerwehr) keine FIM-Plätze akquiriert werden konnten. Grund dafür ist, dass für die Tätigkeit in diesen Bereichen, z.B. aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes, in der Regel ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich ist. Geflüchtete können zwar ein solches Führungszeugnis beantragen, aufgrund der meist noch recht kurzen Verweildauer in Deutschland besitzt dieses jedoch keine Aussagekraft.
Jedoch hat das RAW in anderen Tätigkeitsbereichen bei sozialen Betrieben, kirchlichen Organisationen und gemeinnützigen Vereinen bereits rund 100 Einsatzmöglichkeiten für externe FIM-Plätze akquirieren können. Zu den Tätigkeitsbereichen gehören u.a. Hilfstätigkeiten im Recyclingbereich, die Versorgung von Bedürftigen mit Lebensmitteln sowie die Unterstützung/ Begleitung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Seniorin-nen und Senioren. In Rücksprache mit dem Personal- und Organisationsreferat geht das RAW auch auf folgende Referate und Eigenbetriebe zu, um Möglichkeiten für weitere FIM-Einsatzmöglichkeiten zu eruieren: Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München, Baureferat, Kulturreferat, Markthallen, Referat für Gesundheit und Umwelt. In Planung sind derzeit noch rund 50 weitere Einsatzmöglichkeiten, darunter auch saisonale Tätigkeiten im Bereich der Grünflächenpflege (z.B. im Bereich der Isar).
Eine ehrenamtliche Beschäftigung kann für den bzw. die Einzelne durchaus eine Möglichkeit bieten, erste Arbeitserfahrungen zu sammeln. Eine flächendeckende Generierung von Ehrenamtsstellen ohne konkrete Nachfrage von Teilnehmendenseite ist nach Einschätzung des Referats für Arbeit und Wirtschaft jedoch nicht sinnvoll. Für Akquise und Einrichtung ehrenamtlicher Stellen bedarf es nicht unerheblicher personeller und zeitlicher Ressourcen, gleichzeitig ist fraglich, ob ein solches Angebot den Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht wird. Zur Akzeptanz der akquirierten Einsatzstellen im FIM-Programm kann aktuell noch keine Einschätzung abgegeben werden, da das Clearing für die Teilnahme noch nicht abgeschlossen ist und noch keine Teilnehmenden begonnen haben.
Im Bereich des Referats für Bildung und Sport:
Für Schülerinnen und Schüler – mit und ohne Fluchthintergrund – bestehen grundsätzlich vielfältige Möglichkeiten, sich in der Schule ehrenamtlich zu engagieren (z.B. im Schulsanitätsdienst, bei der Organisation von und Mitwirkung bei Veranstaltungen, bei der Übernahme von Aufgaben im Bereich der Schülermitverantwortung etc.).
Im Bereich der beruflichen Schulen ist es vorstellbar, dass von Seiten der Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund Dolmetscher-Tätigkeiten ehrenamtlich geleistet werden.
Ehrenamtlich engagieren können sich Personen mit Fluchthintergrund auch in den Sportvereinen – ob bei Projekten und Aktionen (Reparaturarbeiten in der Sporthalle, Pflege des Vereinsgeländes, Mithilfe bei Veranstaltungen) oder dauerhaft durch Helfer- und spätere Übungsleitertätigkeit (z.B. „Übungsleiterin/Übungsleiter interkulturell“).
Im Bereich des Referats für Gesundheit und Umwelt:
Im Referat für Gesundheit und Umwelt bestehen grundsätzlich Möglichkeiten zu ehrenamtlichem Engagement in den Bereichen Energieberatung im Bauzentrum, Stillberatung und Patientenfürsprache (in fünf Krankenhäusern der Städtisches Klinikum München GmbH).
Aus Sicht des RGU eignen sich die genannten Einsatzstellen kaum für junge Geflüchtete, da hier spezielle Fachkenntnisse/Erfahrungen erforderlich sind.Für den Bereich der städtischen Friedhöfe können sich Ehrenamtliche für die Pflege historischer Grabanlagen auf dem Alten Südlichen Friedhof engagieren.
Zudem sind Ehrenamtliche für zwei Fahrdienste tätig, die Senioren zu den Grabstätten ihrer Angehörigen fahren. Letzteres böte eine Möglichkeit, dass sich Flüchtlinge ehrenamtlich engagieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch – wie bei vielen Einsatzmöglichkeiten – das Beherrschen der deutschen Sprache sowie eine gültige Fahrerlaubnis und die nötige Empathie und Hilfsbereitschaft.
Bei der Einrichtung von BFD-Stellen für Geflüchtete bietet die „Gesamtstädtische Koordination Bürgerschaflichtes Engagement“ z.B. durch einen entsprechenden Leitfaden und die Organisation einer Austauschmöglichkeit potenzieller Einsatzstellen Unterstützung.
Zu weiteren denkbaren Maßnahmen wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen.
Frage 4:
Könnten junge Geflüchtete Tätigkeiten wie z.B. als Saisonarbeitskraft in den Freibädern der SWM wahrnehmen?
Antwort:
Nach Auskunft der Ausländerbehörde gibt es für Geflüchtete keine allgemein gültige Regel, wann ihnen eine Beschäftigung erlaubt ist und wann nicht. Jeder Fall kann anders liegen und muss daher individuell geprüft werden.
Die folgenden Beispiele zeigen nur einen Teil der Möglichkeiten:
- Wer im laufenden Asylverfahren ist, hat keinen Aufenthaltstitel, sondern in der Regel eine sogenannte Gestattung. Eine Beschäftigungserlaubnis ist in diesen Fällen grundsätzlich möglich, wenn eine Genehmigung durch die Agentur für Arbeit vorliegt. Für Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen, ist eine Beschäftigung kraft Gesetz ausgeschlossen.
- Wer nach dem abgeschlossenen Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis hat, bekommt in der Regel eine Beschäftigungserlaubnis. In einigen Fällen muss jedoch vorher die Agentur für Arbeit eingeschaltet und um Zustimmung gebeten werden.
- Wird ein Asylverfahren negativ abgeschlossen, besteht in der Regel eine Pflicht zum Ausreisen und eine Beschäftigungserlaubnis ist ausgeschlossen. Im Einzelfall sind wiederum Ausnahmen möglich, wenn zum Beispiel ein Ausreisehindernis vorliegt, das länger dauert und vom Betroffenen nicht zu vertreten ist.
Die Rechtslage ist zu komplex, um hier einen vollständigen Überblick zu geben.
In der Regel übt die Ausländerbehörde bei Beschäftigungserlaubnissen im Rahmen des rechtlich Zulässigen ihr Ermessen großzügig aus.
Die SWM haben mitgeteilt, dass selbstverständlich geflüchtete Menschen als Saisonarbeitskräfte in den Münchner Freibädern arbeiten können.
Frage 5:
Wenn 4 bejaht wurde: Haben die SWM schon versucht in dieser Zielgruppe MitarbeiterInnen zu gewinnen oder könnten sie es sich vorstellen bei dieser Zielgruppe – z.B. über die Schulen – für diese Tätigkeit zu werben?
Antwort:
Die SWM haben bereits versucht, über den Kontakt zum Jobcenter in München geflüchtete Menschen als Rettungsschwimmer oder Kassenkräfte für die Sommersaison zu gewinnen. Voraussetzung ist, dass die geflüchteten Menschen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, mindestens 18 Jahre alt sind und in der Lage sind, den Erste-Hilfe-Schein und den Rettungsschein in Silber zu absolvieren.
Eine Werbung über Schulen macht aus Sicht der SWM wenig Sinn, da Rettungsschwimmer nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Der Weg über das Jobcenter erscheint hier vielversprechender.
Frage 6:
Gibt es im Bereich der Stadtverwaltung, der städtischen Betriebe und Ge- sellschaften weitere saisonalen Aufgaben oder ehrenamtliche Tätigkeiten – z.B. bei Veranstaltungen – welche von jungen Geflüchteten wahrgenommen werden könnten?
Antwort:
Für ehrenamtliche Tätigkeiten oder Saisonarbeiten im Bereich der Stadtverwaltung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Für die städtischen Betriebe und Gesellschaften kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Bereich des Kulturreferats:
Das Münchner Volkstheater bildet zwei anerkannte Flüchtlinge aus und beschäftigt drei junge afghanische anerkannte Flüchtlinge als Garderobenkräfte. Darüber hinaus werden regelmäßig Praktika für Geflüchtete angeboten.
Ehrenamtliche Tätigkeiten sieht das Münchner Volkstheater in seinem Bereich nicht, da es, wenn möglich, die Personen fest beschäftigen möchte.
Im Welcome Café, das momentan einmal monatlich in der Kammer 2 der Münchner Kammerspiele stattfindet, engagieren sich immer wieder junge Geflüchtete ehrenamtlich. Sie helfen mit beim Ausschank der Getränke, beim Auf- und Abbau.
Darüber hinaus würden die Kammerspiele sehr gerne eine BFD-Stelle mit einem Geflüchteten/einer Geflüchteten besetzen. Bisher hat sich aber die Suche nach einer/einem geeigneten Kandidatin/Kandidaten schwierig gestaltet.
Initiativ haben sich zwei Geflüchtete beworben, von denen der eine kurz nach der Bewerbung verlegt wurde und seitdem nicht mehr in München wohnt.
Die Interessen des zweiten Bewerbers lagen nach Einschätzung der Kammerspiele sehr weit entfernt von den Tätigkeitsfeldern, die ihn tatsächlich erwarten könnten. Aus der Erfahrung internationaler Internships u.ä. (bei denen die Beteiligten ja nicht einmal mit den komplexen Lebensumständen der Geflüchteten zu kämpfen haben) wissen die Verantwortlichen, dass eine Zusammenarbeit vor allem dann produktiv sein kann, wenn die Bewerberin/den Bewerber mit ihren/seinen Interessen am Haus wenigstens minimal andocken kann und sich Aufgaben finden, die eine aktive Beteiligung und die Integration in die täglichen Abläufe ermöglichen. Nur so kann eine längerfristige Motivation gewährleistet sein.
Dafür ist es auch von Vorteil, wenn es eine gemeinsame Sprache (größte Schnittmenge ist da Deutsch oder Englisch) gibt.
Die Kammerspiele sind auch initiativ auf Geflüchtete, z.B. aus dem Umkreis des Welcome Cafés, zugegangen, konnten hier aber bisher leider keine Interessierten gewinnen. Die Verpflichtung für einen längeren Zeit-raum war für viele problematisch, auch weil Theater zunächst keine greifbare Zukunfts- oder Jobperspektive bietet und es durchaus die Befürchtung gab, sich durch eine BFD Stelle für andere Möglichkeiten zu blockieren.
Die Kammerspiele sind in diesem Sinn weiter auf der Suche und würden sich freuen, eine geeignete Kandidatin/einen geeigneten Kandidaten zu finden.
Die Münchner Volkshochschule GmbH beteiligt sich am Projekt FIM des Referates für Arbeit und Wirtschaft (sh. Antwort auf Frage 3) und hat dort verschiedene Stellenangebote unterbreitet. Dies vornehmlich im Bereich Haus- und Raumorganisation und Veranstaltungsbetreuung (Einlass).
Im Bereich des Referats für Gesundheit und Umwelt:
Das Behandlungszentrum Kempfenhausen beschäftigt im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes bereits einen Geflüchteten. Darüber hinaus bestehen grundsätzliche Einsatzmöglichkeiten im Rahmen eines Praktikums, beispielsweise in den Bereichen Hol- und Bringdienste, der Stations- und Küchenhilfe sowie im Bereich der Parkpflege. Aufgrund des Betreuungsaufwands ist die Anzahl jedoch begrenzt.
Im Bereich des Kommunalreferats:
Bei den Stadtgütern München sollte ein 35-jähriger Syrer saisonal oder befristet beschäftigt werden. Die Beschäftigung konnte jedoch nicht aufgenommen werden, da die entsprechenden aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (siehe oben) nicht vorlagen.
Die mit dem Fall verbundenen Aktivitäten sind sehr zeitraubend gewesen. Für eine intensive Einarbeitung und Betreuung Geflüchteter sind kleine Betriebe wie die Stadtgüter München oder die Forstverwaltung kapazitätsmäßig nicht ausgestattet. Hinzu kommt, dass die Betriebsorte außerhalb Münchens, ohne Anschluss an öffentlichen Nahverkehr, liegen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) arbeitet ausschließlich mit ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und Abfallberatern zusammen und hat bisher keine Anläufe unternommen, gezielt junge Geflüchtete für dieses Ehrenamt zu gewinnen.
Die Ehrenamtlichen beim AWM werden vor dem ersten Einsatz umfassend ausgebildet (ca. 10 bis 12 Schulungsveranstaltungen rund um das Thema Abfall in München), so dass sie dann auch fundiert Auskunft geben und beraten können. Wichtig sind hierbei gute Deutschkenntnisse sowie die Bereitschaft, längerfristig im Bereich Abfallberatung tätig zu werden, so dass sich die umfangreiche Ausbildung auch rechnet.Aktuell verfügt der AWM über ausreichend ehrenamtliche Abfallberaterinnen und Abfallberater für die geplanten Einsätze und es ist momentan keine neue Ausbildung für das Ehrenamt in Planung. Sollten neue ehrenamtliche Abfallberaterinnen und Abfallberater ausgebildet werden und junge Geflüchtete die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen, würde der AWM sich freuen, wenn diese ehrenamtlich dort tätig werden.
Im Bereich des Referats für Arbeit und Wirtschaft
Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH (SWM):
„Im Bereich der SWM-Bäder gibt es mit Ausnahme von Rettungsschwimmern und Kassenkräften in der Sommersaison keine weiteren saisonalen Aufgaben für die angesprochene Zielgruppe. Die SWM prüfen jedoch, ob es eventuell andere sinnvolle Einsatzbereiche gibt.“
Stellungnahme der Flughafen München GmbH (FMG):
„Im Rahmen eines Pilotprojekts im Oktober 2016 hat die FMG zwölf jungen Geflüchteten die Möglichkeit gegeben, erste Praktikumserfahrungen in gastronomischen Betrieben im öffentlichen Bereich des Flughafens München zu sammeln. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen zunehmend unsicheren Rechtslage im Hinblick auf die Beschäftigung von Geflüchteten ohne Aufenthaltserlaubnis, ist eine Fortführung bzw. Ausweitung eines solchen Projektes jedoch derzeit nicht geplant.
Zudem besteht für den Einsatz von Geflüchteten am Flughafen München grundsätzlich die Einschränkung, dass Voraussetzung für einen Einsatz von Personen im Sicherheitsbereich des Flughafens München eine behördliche Feststellung der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz ist. Hierfür ist unter anderem eine lückenlose Dokumentation der Wohnsitze der vergangenen 10 Jahre des Antragsstellers beizubringen. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit versucht die Luftsicherheitsbehörde zudem, Informationen bei entsprechenden Behörden im Ausland einzuholen. Dies ist i. d. R. bei Geflüchteten nicht möglich, was eine Verweigerung der Feststellung der Zuverlässigkeit zur Folge hat. Der Einsatz von Geflüchteten ohne Zuverlässigkeitsüberprüfung ist daher aus Gründen der Luftsicherheit im Sicherheitsbereich nicht möglich.
Bei der FMG gibt es somit keine saisonalen Aufgaben bzw. ehrenamtlichen Tätigkeiten, die sich für Geflüchtete eignen.
Die FMG engagiert sich allerdings nach wie vor bei der Unterstützung von Geflüchteten, indem sie in Zusammenarbeit mit umliegenden Kommunen Immobilien und Grundstücksflächen zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellt.“
Stellungnahme der Messe München GmbH:
„Die Messe München hat angesichts der Flüchtlingskrise drei Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen einer Ausbildung die Chance eröffnet, Arbeitserfahrung zu sammeln. Darüber hinaus steht jungen Flüchtenden auch die Möglichkeit offen, Praktika in unserem Unternehmen zu absolvieren.
Für die Eröffnung weiterer saisonaler Aufgaben oder ehrenamtlicher Tätigkeiten sehen wir aktuell keine Möglichkeit.“
Stellungnahme der München Ticket GmbH:
„Vorausgesetzt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, besteht bei der München Ticket GmbH grundsätzlich die Möglichkeit von saisonalen Aufgaben.
Hierbei sind u.a. zu nennen:
- Mithilfe bei Ablagen (z. B. im Bereich Buchhaltung),
- Mithilfe bei der Ablauforganisation ausgewählter Veranstaltungen,
- Mithilfe bei Versandaktionen bzw. im Versand.“
Stellungnahme der Olympiapark München GmbH (OMG):
„Die Olympiapark München GmbH ist im Rahmen Ihrer Möglichkeiten gerne bereit, jungen Flüchtlingen eine Chance im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements zu bieten.
Wir könnten eventuell junge Geflüchtete als Volunteers im Rahmen unserer MASH Veranstaltung (23. - 25. Juni) einsetzen.
Unsere Volunteers, die bei den Vorbereitungen, während der Veranstaltung und beim Abbau für die OMG tätig sind, müssen volljährig sein und sollten möglichst auch Deutsch-Kenntnisse haben. Sie führen einfache Arbeiten unter Anleitung aus (z.B. Schilder aufstellen) und sollen mindestens 3 Tage am Stück arbeiten können.“
Stellungnahme der Internationale Münchner Filmwochen GmbH:
„Derzeit sehen wir aufgrund der dünnen Personaldecke keine Möglichkeiten, jungen Geflüchteten die Mitarbeit zu ermöglichen.
Sofern aber die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt und grundlegende Deutschkenntnisse vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, sich für eine Aushilfstätigkeit während des Festivals (Hostess, Platzanweiser, Organisationshelfer usw.) zu bewerben. Das Filmfest legt Wert auf Diversität und gibt solchen Bewerbern bei gleicher Eignung gerne den Vorzug.
Ergänzung: Im Hinblick auf die Teilhabe am Kulturereignis kooperieren wir mit verschiedenen Organisationen und stellen Kartenkontingente zur Verfügung.“
Im Bereich des Sozialreferats:
Stellungnahme der Münchenstift GmbH:
„Die MÜNCHENSTIFT GmbH hat derzeit keine Flüchtlinge in der ehrenamtlichen Arbeit. Dies liegt zum einen daran, dass sich noch so gut wie keine Flüchtlinge gemeldet haben, zum anderen aber auch daran, dass für den Umgang mit BewohnerInnen, Einhaltung der Hygienevorschriften etc. entsprechende Schulungen notwendig sind, die derzeit - auch aufgrund der Sprachbarrieren - nicht immer garantiert werden können. Deswegen nimmt die MÜNCHENSTIFT GmbH derzeit keine ehrenamtlichen HelferInnen aus dem Flüchtlingsbereich.
Ferner gibt es in den Häusern derzeit keine Flüchtlinge, die weitere Tätigkeiten, z.B. geringfügig beschäftigt, wahrnehmen.
Dagegen hat die MÜNCHENSTIFT GmbH eine eigene Ausbildungsklasse für junge Geflüchtete, die bundesweite Beachtung findet. Von den 18 Flüchtlingen, die diese Ausbildung begonnen haben, sind derzeit noch immer 17 in der Ausbildung. Das liegt an dem hohen Engagement, das die Geflüchteten, aber auch die Ausbildungsbeauftragten und andere MitarbeiterInnen hier, mitbringen.
Gleichzeitig haben wir aber auch bemerkt, dass Geflüchtete immer wieder ein höheres Maß an Begleitung benötigen. Sicher nicht alle, aber doch viele. Da wir diese Begleitung derzeit bei den jungen Geflüchteten in Ausbildung sicherstellen können, bei anderen Tätigkeiten aber nicht in diesem Maße, haben wir derzeit keine Geflüchteten in weiteren Tätigkeiten.“
Darüber sind mir bei den städtischen Betrieben und Gesellschaften keine weiteren saisonalen oder ehrenamtlichen Einsatzmöglichkeiten für junge Geflüchtete bekannt.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Teilweise sind die Betriebe oder Gesellschaften schlichtweg zu klein, um derartige Einsatzmöglichkeiten anbieten und organisieren zu können, teilweise sind es auch die aufenthalts- und statusrechtlichen Hinderungsgründe (siehe Antworten zu Frage 1 und 4) bzw. der sehr große Aufwand zur Klärung dieser Vorgaben, die einer Beschäftigung junger Geflüchteter im Wege stehen.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.