Weiterentwicklung des Konzepts „nachhaltige Beschaffung“
Die eigene Verantwortung ernst nehmen I – Nachhaltige Beschaffung definieren und mit einer Strategie hinterlegen
Die eigene Verantwortung ernst nehmen II – Nachhaltige Beschaffung in den Nachhaltigkeitsbericht
Die eigene Verantwortung ernst nehmen III – Nachhaltige Beschaffung mit Leben füllen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 28.1.2016 und 31.10.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihren Anträgen vom 28.01.2016 und 31.10.2016 fordern Sie die Aufrechterhaltung und den Ausbau des erreichten, hohen Niveaus der nachhaltigen Beschaffung und des fairen Handels in München. Sie beantragen die Umsetzung verschiedener Vorschläge und Forderungen und formulieren Anliegen an die Verwaltung, die sich auf Zuständigkeiten und Ausführungen bei der Beschaffung sowie auf das Zusammenwirken von dezentralen Bedarfs- und zentralen Vergabestellen beziehen.
Nach § 60 Abs. 9 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihrer Anträge Nr. 01745, Nr. 02603, Nr. 02605 betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO, deren Besorgung dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der genannten Anträge im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, so dass eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt. Der Antrag Nr. 02604 bezieht sich auf eine Berichterstattung an den Stadtrat. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, auch diesen Antrag als Brief zu beantworten.
Die Landeshauptstadt München berücksichtigt seit vielen Jahren bei der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen nachhaltige Kriterien und fördert im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten den fairen Handel. Nach wie vor ist es aber in vielen Bereichen auf Grund teils langer Lieferketten schwierig bis unmöglich, die Einhaltung nachhaltiger Kriterien zu fordern. In der Regel kann ein Bieter die Einhaltung nachhaltiger Kriterien über die komplette Lieferkette nicht überprüfen. Insofern sind gegenüber den Darstellungen in der Beschlussvorlage vom 27.01.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04519) keine signifikanten Änderungen eingetreten.Zu Ihren Anträgen vom 28.01.2016 und 31.10.2016 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
1. Weiterentwicklung des Konzepts „nachhaltige Beschaffung“
Antrag Nr. 14-20/A 01745 der ÖDP vom 28.01.2016
Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben am 25.09.2015 die globale Agenda 2030 mit 17 Zielen und 169 Zielvorgaben für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) beschlossen, welche die Milleniumsentwicklungsziele ablösen. Die SGDs gelten nunmehr für alle Länder und alle Regierungsebenen einschließlich der kommunalen Ebene, um für gemeinsame Anliegen und öffentliche Güter gemeinsame und differenzierte Verantwortung zu übernehmen und um – entsprechend den jeweiligen Möglichkeiten, Bedingungen und Herausforderungen – zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Die Agenda 2030 identifiziert die Städte als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung, indem erstmalig in den Zielen das sogenannte „Stadtziel“ aufgenommen wurde, nämlich das Nachhaltigkeitsziel Nummer 11, welches lautet: „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“. Das Ziel 12 fordert zudem „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“, das Unterziel 12.7 benennt hierbei explizit die öffentliche Beschaffung als Handlungsfeld, indem in der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten gefördert werden sollen.
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 11.05.2016 (Sitzungsvorlage-Nr. 14-20/V 05066) bekennt sich der Stadtrat zur Resolution des Deutschen Städtetags „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“, die am 15.06.2016 vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde. Die Stadt bekennt sich somit zur Agenda 2030 und erklärt, ihre Möglichkeiten zu nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen noch sichtbarer zu machen. Angestrebtes Ziel dabei ist, die Zusammenhänge zwischen der PERSPEKTIVE München und dem Agenda 2030-Nachhaltigkeitsprozess klarer zu verdeutlichen und dem Stadtrat vorzulegen. Ein zentraler Punkt könnte das Themenfeld „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, inklusive einer nachhaltigen Beschaffung“ werden.
Wie in anderen deutschen Kommunen erfolgt die Weiterentwicklung der nachhaltigen Beschaffung bei der Stadt produktorientiert. Die Stadt berücksichtigt für viele Produktgruppen und Dienstleistungen strategische,ökologische und/oder soziale Beschaffungsziele und -vorgaben. Die Ziele sind abhängig von den jeweiligen Produkten bzw. Produktgruppen (z. B. Arbeits- und Dienstkleidung, Beleuchtung, Blumen, Büromaterial und -ausstattung, Elektrotechnik und -geräte, Fahrzeugtechnik, Holz, Hygieneartikel, IT, Lebensmittel, Natursteine, Papier, genähte Sportbälle, Textilien, Werkzeuge). Je nach Produkt bzw. Produktgruppe wird geprüft, ob und welche Nachweise oder Zertifikate zur Verfügung stehen, wie weit die Lieferkette zurück verfolgt werden kann und ob es unabhängige Kontroll- und Zertifizierungsstellen gibt.
Im ökologischen Bereich werden Anforderungen wie z.B. Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Ressourcenschonung, niedrige Emissionen, geringe Gefahrenstoffe und Abfälle, Energieeffizienz, Wiederverwertbarkeit als Kriterien in die Ausschreibung integriert. Im Bereich der sozial-verantwortlichen Beschaffung werden internationale Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wie beispielsweise „keine ausbeuterische Kinderarbeit (ILO 182)“ oder „gleiche Entlohnung für Frauen und Männer“ und/oder die Einhaltung der internationalen Standards des fairen Handels bei Waren aus Asien, Afrika und Lateinamerika berücksichtigt.
Im Vollzug des Beschlusses des Stadtrats vom 27.01.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04519) werden einzelne Beschaffungsprozesse produktorientiert und im Rahmen der personellen Möglichkeiten von der Fachstelle Eine Welt (Referat für Gesundheit und Umwelt) zum Thema sozial-verantwortliche Beschaffung und von der Klimaschutzmanagerin in der Vergabestelle 1 (Direktorium) zu ökologischen Aspekten in der Beschaffung begleitet und unterstützt. Die Biostadt München (Referat für Gesundheit und Umwelt) berät speziell zum Einsatz ökologischer und regionaler Lebensmittel. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und wird daher beibehalten.
Die in verschiedenen Studien zur nachhaltigen Beschaffung erwähnten Einsparpotentiale können derzeit nicht bestätigt werden. Bei der Wertung von Angeboten nach anderen Kriterien wie dem Preis können Kostensteigerungen auftreten. Es ist daher immer auch zu prüfen, in welchem Bereich die Berücksichtigung anderer Kriterien als dem Preis finanziell möglich und von der Thematik her sinnvoll ist. Die genannten Merkmale müssen einen Auftragsbezug aufweisen und dürfen nicht außer Verhältnis zum Auftragswert und dem Beschaffungsziel des Auftrags stehen. Die Vergabestellen prüfen daher, in welchem Bereich die Berücksichtigung anderer Kriterien als dem Preis finanziell möglich und von der Thematik her sinnvoll ist.Für ihr vorbildliches Engagement wurde die Stadt mit dem „Bayerischen Eine Welt Preis 2016“ in der Kategorie „Kommunen“ ausgezeichnet. Gewürdigt wurde die „Weiterentwicklung der nachhaltigen Beschaffung der Landeshauptstadt und der Förderung des fairen Handels in München“. In einem feierlichen Festakt überreichte Dr. Beate Merk, Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen, am 30. April 2016 den Preis. Der „Bayerische Eine Welt-Preis 2016“ in der Kategorie „Kommunen“ ist mittlerweile die vierte Auszeichnung Münchens im Bereich sozialverantwortliche Beschaffung und Fairer Handel in den vergangenen drei Jahren.
2. Die eigene Verantwortung ernst nehmen I – Nachhaltige Beschaffung definieren und mit einer Strategie hinterlegen
Antrag Nr. 14-20/A 02603 der ÖDP vom 31.10.2016
Für den Begriff der nachhaltigen Beschaffung gibt es eine Vielzahl von Definitionen.
Die Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung (KNB), angesiedelt beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren, definiert nachhaltige Beschaffung wie folgt: „Unter nachhaltiger Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber versteht man einen Prozess, Produkte und Dienstleistungen zu beschaffen, die von der Herstellung bis zur Entsorgung, unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte, geringere Folgen für die Umwelt haben, als vergleichbare Produkte und Dienstleistungen“.
Nach Definition der Plattform Kompass Nachhaltigkeit – ein Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) – soll nachhaltige Beschaffung die Einhaltung von sozialen und ökologischen (Mindest-)Anforderungen über die komplette Lieferkette auf der Basis ökonomischer Nachhaltigkeit sicherstellen. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Überwachung der notwendigen Instrumente und Abläufe zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards bei Lieferanten.
In der städtischen Beschaffungsordnung (BeschO) ist festgelegt, dass bei der Bedarfsermittlung, -prüfung und -begründung neben den Kriterien Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit auch stadtinterne Regelungen wie die Vergabeermächtigung durch Stadtratsbeschluss, umweltbezogene Aspekte (z. B. bio), soziale Belange (z. B. Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, Fair-Trade), Arbeits- und Gesundheitsschutz usw.zu beachten sind. Dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes ist dabei besonders Rechnung zu tragen. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sind umweltfreundliche Produkte zu beschaffen.
Die Stadt beachtet bei Beschaffungen die von der Bayerischen Staatsregierung bekannt gemachten Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR) und die Bekanntmachung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. In den meisten Bundesländern gibt es Vergabe- und Tariftreuegesetze, in denen sich die Bundesländer zum sozial und ökologisch verantwortlichen Einkauf verpflichten. In Bayern gibt es ein solches Gesetz nicht.
Die Entwicklung der gesamtstädtischen nachhaltigen Beschaffungsstrategie auf der Basis von produktspezifischen Beschaffungszielen wurde bereits unter Nr. 1 dargestellt.
3. Die eigene Verantwortung ernst nehmen II – Nachhaltige Beschaf- fung in den Nachhaltigkeitsbericht
Antrag Nr. 14-20/A 02604 der ÖDP vom 31.10.2016
Mit dem Nachhaltigkeitsziel „Global denken – lokal handeln“ des Münchner Stadtrats zur nachhaltigen Entwicklung Münchens, bekennt sich die Stadt zu ihrer globalen Verantwortung.
Hinsichtlich der Prüfung zur Aufnahme eines Indikators „Nachhaltige Beschaffung“ in den Münchner Nachhaltigkeitsbericht ist anzumerken, dass es sich bei den bestehenden Indikatoren des Nachhaltigkeitsberichts vorwiegend um Zustandsindikatoren handelt, welche die Stadt München als Ganzes betrachten. Ein Indikator zur nachhaltigen Beschaffung würde als Handlungsindikator lediglich den Bereich der Stadtverwaltung darstellen.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt befasste sich bereits im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts 2013 mit der Thematik einer nachhaltigen Beschaffung in Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung der Stadt München. Bei momentaner Ausgangslage wird das Referat für Gesundheit und Umwelt weiter die Möglichkeiten der Etablierung eines Indikators zur nachhaltigen Beschaffung prüfen und sich mit anderen Kommunen und nationalen Fachstellen über aktuelle Entwicklungen in diesem Themenfeld austauschen. Zudem prüft das Referat für Gesundheit und Umwelt, in welcher Art und Weise das Themenfeld „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster“ inklusive einer nachhaltigen Beschaffung im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgegriffen werden kann.
4. Die eigene Verantwortung ernst nehmen III – nachhaltige Beschaf- fung mit Leben füllen
Antrag Nr. 14-20/A 02605 der ÖDP vom 31.10.2016
Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bedarfs- und Vergabestellen für ökologische und soziale Aspekte beim Einkauf zu sensibilisieren, sind Schulungen bzw. auf den Bedarf angepasste Schulungsmodule zum Thema umweltbewusster und sozial-verantwortlicher Einkauf wichtig und notwendig.
Aus diesem Grund hat das Referat für Gesundheit und Umwelt gemeinsam mit der Vergabestelle 1 (Direktorium) im Rahmen der Fortschreibung des „Integrierten Handlungskonzepts Klimaschutz in München (IHKM)“ für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine eintägige Basis-Schulung zur nachhaltigen Beschaffung entwickelt. Diese Schulung ist für Bedarfsstellen (dienststellenbezogen) und Vergabestellen verpflichtend. Je Dienststelle soll mindestens eine Dienstkraft geschult werden, die als Multiplikatorin innerhalb der Verwaltung wirkt. Ziel der Schulung ist es, Wissen und Kompetenz zu vermitteln, um zukünftig soziale und ökologische Aspekte beim städtischen Einkauf zunehmend stärker zu berücksichtigen und in die Vergabeverfahren einzubeziehen.
Die Schulung besteht aus zwei Blöcken, einer Grundlagenschulung (Beschaffungsprozess, soziale und ökologische Aspekte bei der Beschaffung, rechtliche Grundlagen, Lebenszyklusanalyse) und produktbezogenen Schulungsmodulen (Büromaterial/Papier, Lebensmittel/ Catering, Best-Practise Beispiele, Einsparpotenziale). Bei Bedarf sollen weitere produktbezogene Schulungsmodule hinzukommen. Voraussetzung ist die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Schulungsmodule. Geplant sind derzeit sechs Schulungseinheiten. Jede Schulungseinheit wird qualitativ evaluiert. Nach Abschluss der Schulungen wird eine Gesamtevaluierung durchgeführt. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind Finanzmittel in Höhe von 18.000 Euro erforderlich.
Darüber hinaus wird im Mai 2017 eine eintägige Pilotschulung zur nachhaltigen Beschaffung durchgeführt. Hierzu konnte die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) gewonnen werden. Die Kompetenzstelle unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben und bietet Inhouse-Schulungen an.Inhalte der modular aufgebauten Schulungen können Grundlagen und rechtlicher Rahmen der nachhaltigen Beschaffung sein, ergänzend werden einzelne Module wie Papier/Büromaterial, Lebensmittel/Catering, klimafreundliche Beschaffung sowie weitere Themenschwerpunkte angeboten.
Im Rahmen eines Projektes des Netzwerks deutscher Biostädte wurde unter der Federführung der Stadt ein Praxisleitfaden mit dem Titel „Mehr Bio in Kommunen“ erstellt. Hier werden alle Aspekte rund um die Beschaffung und den Einsatz von Biolebensmitteln in Kommunen anschaulich dargestellt. Der Leitfaden richtet sich an den Personenkreis, der mit der Verpflegung in einer Kommune befasst ist (politische Entscheidungsträgerinnen und -träger, Beschaffungsverantwortliche, Küchenleitungen). Darüber hinaus findet im Mai 2017 eine ganztägige Konferenz in München zu diesem Thema statt. Eingeladen sind kommunale Vertreterinnen und Vertreter, Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aus dem Bereich Beschaffung und Vertreterinnen und Vertreter der Biobranche.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt und die Vergabestelle 1 (Direktorium) leisten im Rahmen der personellen Möglichkeiten Öffentlichkeitsarbeit zum Thema sozial-verantwortliche und ökologische Beschaffung. Die Fachstelle Eine Welt und Biostadt München halten Vorträge auf Stadt-, Land- und Bundesebene bei Kongressen, Seminaren und Netzwerktreffen.
Die Entwicklung eines eigenen Labels für die nachhaltige Beschaffung in München, vergleichbar der Aktion Ökokauf in Wien, hält das Direktorium nach Prüfung für nicht zielführend. Grund ist, dass die Firmen an der Vermarktung ihrer eigenen Logos festhalten möchten und an einem weiteren zusätzlichen Logo nicht interessiert sind.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihre Anträge damit zufriedenstellend beantwortet sind und als erledigt gelten dürfen.