Bericht über die Erfahrungen mit den Zeiten für die Freischankflächen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Manuela Olhausen, Sebastian Schall, Thomas Schmid und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 22.11.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 22.11.2016 zu den Erfahrungen mit den Betriebszeiten für Freischankflächen führten Sie zunächst aus:
„In dieser und der letzten Sommersaison wurden in einem Modellversuch die Zeiten der Freischankflächen ausgeweitet. Insgesamt wurde dieser Modellversuch als positiv gewertet. Natürlich muss hier immer ein Dialog mit Wirten und Nachbarn vorausgehen.“
Ihre in diesem Zusammenhang an Herrn Oberbürgermeister Reiter gerichteten Fragen darf ich in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister nachfolgend beantworten:
Frage 1:
Wie sind die Erfahrungen aus der Sommersaison 2016 zu den Freischankflächen evaluiert worden? Wie ist das Ergebnis insgesamt ausgefallen?
Antwort:
Zunächst wurde während einer Pilotphase in den Monaten Juni, Juli und August 2014 ausgelotet, inwieweit sich eine weitere Verlängerung der Betriebszeit bis 24 Uhr an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen mit den berechtigten Belangen der Anwohnerschaft vereinbaren lässt. Diese Pilotphase zeigte, dass sich die Beschwerden trotz verlängerter Betriebszeiten im üblichen Rahmen der vergangenen Jahre bewegten. Auch seitens der Polizei wurde bestätigt, dass es zu keinem signifikanten Anstieg der Einsatzzahlen kam. Die überwiegend positiven Stellungnahmen der beteiligten Fachdienststellen, Interessenverbände und Bezirksausschüsse veranlassten den Stadtrat, mit Beschluss vom 28.4.2015 die Betriebszeit in den Sommermonaten Juni bis August an Freitagen, Samstagen und Tagen vor Feiertagen für Freischankflächen und ausschließlich straßenseitige Wirtschaftsgärten dauerhaft auszudehnen.
Auch in den Jahren 2015 und 2016 gab es bei den Bezirksinspektionen des Kreisverwaltungsreferates keine nennenswerten Unterschiede bei den Beschwerdezahlen.
Frage 2:
Wann ist mit einer Änderung und festen Ausweitung der Zeiten für Freischankflächen zu rechnen?
Antwort:
Wie in der Antwort zu 1. beschrieben, wurden die Sondernutzungsrichtlinien bereits im Jahr 2015 dauerhaft geändert. Die verlängerten Betriebszeiten gelten seither gem. § 23 Abs. 4 der Münchner Sondernutzungsrichtlinien.
Frage 3:
Wie wird das Verfahren gestaltet, um die verschiedenen beteiligten Gastronomiebetriebe, Nachbarn und Verbände in eine Ausweitung eines Standorts einzubinden?
Antwort:
Die oben beschriebenen Betriebszeiten gelten grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet.
Standort bezogene Betriebszeitverlängerungen über diese Zeiten hinaus sind im Einzelfall möglich und häufig bereits mit der erstmaligen Genehmigung einer Freischankfläche verbunden. Hierfür wird durch die zuständige Bezirksinspektion eine Stellungnahme der Fachdienststellen (Polizei, Referat für Gesundheit und Umwelt, evtl. Planungsreferat, Straßenverkehrsbehörde, Baureferat etc.) eingeholt und eine Beschlussvorlage für den örtlichen Bezirksausschuss gefertigt. Diesem obliegt letztlich die Entscheidung über die Genehmigung einer Freischankfläche. Eine darüber hinausgehende Beteiligung einzelner Nachbarn oder Verbände im Einzelfall ist nicht vorgesehen.